Köln als Hauptstadt der Rheinprovinz und des Regierungsbezirkes

Als die Rheinlande und Westphalen im Jahre 1815 gemäss den Wiener Kongressbeschlüssen an die Krone Preußens fielen, wurden beide Provinzen, ähnlich den sechs andern des Staates, in Regierungsbezirke, und diese in Kreise abgeteilt. Die Rheinprovinz hat gegenwärtig fünf Regierungsbezirke nämlich Koblenz, Trier, Aachen, Düsseldorf und Köln. Köln, die Stadt, ist der Sitz der Königlichen Regierung des Regierungsbezirks Köln, welcher einen Flächenraum von 72,40 ? Meilen umfasst, und dessen Bevölkerung ungefähr 500.000 Seelen beträgt.

Die Königlich Regierung besteht aus einem Präsidenten, dreizehn Regierungsräten, mehreren Assessoren und Referendarien, den Sekretären und dem nötigen Hilfs- und Dienstpersonal. —


Das Plenum der Regierungsräte unter dem Vorsitze des Präsidenten hat den Regierungsbezirk in politischer wie in sozialer Hinsicht zu verwalten. Alle für diesen Verwaltungsbezirk speziell ergehenden Bestimmungen und Verordnungen, die in dem wöchentlich erscheinenden „Amtsblatte der Königlichen Regierung“ ihre Veröffentlichung finden, müssen natürlich den allgemein bestehenden Staats-Gesetzen und Prinzipien, Cabinets-Ordres und Ministerial-Erlassen entsprechen, widrigenfalls das Ministerium als höhere, oder das Staatsoberhaupt als höchste Instanz zur Berichtigung oder Annullierung derselben ersucht werden darf. Die Zusammensetzung des Regierungs-Kollegiums entspricht beinahe völlig der Zusammenstellung des Staats-Ministeriums, indem auch hier Inneres und Äußeres, Unterrichts-, Medizinal- wie Rechnungswesen (Finanzen), Bau- und Forstfach, u. s. w. ihren besonderen Vertreter und Chef in dem Kollegium besitzen. Alle wichtigen Angelegenheiten werden in regelmäßigen oder außergewöhnlichen Plenarsitzungen, wo sämmtliche Räte zugegen sein sollen, beraten und beschlossen, und hat der Rat des betreffenden Faches die vorherige Bearbeitung und in der Sitzung selbst das Referat zu übernehmen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Majorität gefasst. Weniger wichtige Sachen werden zuweilen vom Präsidenten direkt an den betreffenden Fachrat überwiesen, der dann die Entscheidung resp. Erledigung persönlich zu übernehmen, aber auch dem Plenum gegenüber eventuell zu verantworten hat. Unter der Verwaltung der Königlichen Regierung ressortieren außer dem politischen und sozialen Teile noch ferner die Regierungs-Hauptkasse, die Kataster-Inspektion, die Revier- und Forst-, wie die Provinzial- Hilfskasse, die Verwaltung der Provinzial-Arbeits- und Besserungsanstalt zu Brauweiler, der weiblichen Besserungsanstalt zu Pützchen (gegenüber Bonn,) der Irrenheilanstalt zu Siegburg, des Hebammen-Instituts zu Köln, und das Königliche Eisenbahn-Kommissariat. Die Bureaus für die Regierungs- und sämmtliche vor genannten Verwaltungszweige befindet sich ohne Ausnahme im Regierungsgebäude (Zeughausstrasse 4.)

Das Regierungsgebäude dient zugleich als Wohnung des Präsidenten, und enthält die ziemlich geräumigen und neuerdings wieder prachtvoll eingerichteten Appartements zur Aufnahme Ihre Majestäten des Königs und der Königin, der Königl. Prinzen, u. s. w. bei Höchstdero Anwesenheit in Köln. Dasselbe besteht aus einem dreistöckigen Hauptbaue in der Mitte, an den sich beiderseits ein zweistöckiger Flügel schließt. Es ist im neuern Style nach dem Plane des Königlichen Baurats M. Biercher erbaut, und hat über dem Haupteingange in der Mitte einen weit vortretender Balkon, welcher von sechs dorischen Säulen getragen wird.
Köln ist ferner der Sitz der Königlichen Provinzial-Steuer-Direktion (Breitstraße 98.) An der Spitze derselben steht der Provinzial-Steuer-Direktor und sein Stellvertreter nebst vier Regierungsräten. Die große Zahl der Assessoren, Sekretäre, Assistenten, Gehilfen, Boten und Diener (beinahe 50 an der Zahl) beweist den Umfang der Geschäfte in Steuersachen einer ganzen Provinz, die einen so kolossalen Ein- und Ausfuhrhandel, wie eben die Rheinprovinz betreibt, und wo von dieser Zentralbehörde alle desfallsigen Verordnungen aus-, alle Beschwerden, Reklamationen und Wünsche eingehen, und überhaupt alle steuerlichen Verhältnisse geordnet und geschlichtet werden müssen.

Das Königliche Hypothekenamt und das Stempel-Fiscalat sind zwar minder umfangreiche Verwaltungszweige, aber von nicht geringerer Wichtigkeit oder Notwendigkeit für die Provinz. Auch sie haben beide in Köln, und zwar ersteres Mittelstrasse No. 2, letzteres Klingelpütz Nr. 72, ihr Domizil.

Köln hat, wie jede der vier übrigen Regierungsbezirks-Haupt- (und einige anderen bedeutenden Handels-) Städte sein königliches Hauptsteueramt für ausländische (im Freihafen an der Mühlengasse) wie für inländische (am Hof No. 5) Gegenstände, mit einem dem hiesigen Platze entsprechenden, alle anderen Handelsplätze der Provinz an Anzahl weit übertreffenden Personal.

Um sich einen Begriff von der Geschäftsgröße der Ober-Post-Direktion von Köln (Lokal: Glokengasse 25 u. 27.) zu machen, muss man die Ausdehnung der Gebäulichkeiten dieses Verwaltungszweiges, und den Personen-, Brief- und Paquet- Verkehr an Ort und Stelle in Augenschein nehmen, und dabei bedenken, dass in diesen verschiedenen Räumlichkeiten und Bureaus mehr als 360 Beamte fortwährend in Tätigkeit sind, und dass zu gewissen Zeiten, wie zu Weihnachten, Pfingsten, Ostern, um alles effektuieren zu können, noch eine ziemliche Zahl qualifizierte Militärpersonen zur Aushilfe heran gezogen werden müssen.

Das Comptoir der Königlichen Bank zu Köln befindet sich einstweilen noch Cäcilienstraße No. 4. Wegen der Beschränktheit der Räumlichkeiten dieses Gebäudes und bei dem ungeheuer vermehrten Geschäftsbetrieb ging man schon lange mit dem Plane eines Neubaues an geeigneter Stelle um, hat aber statt dessen das Haus Georgsstraße No. 7 akquiriert, wohin in Kurzem das Bank-Comptoir verlegt werden wird.

Die Bilanz der preußischen Bank ergab am 31. Dezember 1861 in Aktiva wie in Passiva die Kapital-Summe von 220.833.288 Thlr. 12 Sgr., in welcher Summe ein dem Staate gehörendes und demselben mit 3 ½ % zu verzinsendes Kapital von 1.897.400 Thlr. steckt.

Unter den mit der preußischen Bank in Verkehr stehenden einzelnen Bankanstalten des Staates nimmt die Königliche Bank zu Köln nächst Berlin in jeder Beziehung die oberste Stelle ein. Während die Hauptbank in Berlin im Jahre 1861 einen Geschäftsumsatz an: 1.) Depositenbelegungen und Zurückzahlungen, 2.) an Lombardgeschäften, 3.) im Gesamt-Wechselverkehr, 4.) im Anweisungsverkehr, und 5.) an Überschüssen anderer Königlichen Kassen die Summe von 228.969.000 Thlr. erreicht, weist die Königliche Bank zu Köln einen Umschlag von 141.110.900 Thlr. nach. Breslau schlug bloß 106.196.600, Magdeburg 96.367.100, und Königsberg nur 87.056.600 Thlr. um. Den geringsten Umschlag der 27 Banken im preußischen Staate hatte Graudenz mit 5,868,800 Thlr., wohin gegen die Total-Umschlagssumme sämtlicher Banken die Höhe von 1.399.725.100 Thlr. erreichte. — Die Königliche Bank zu Köln, wie die übrigen im ganzen preußischen Staate, schießt Gelder vor auf Rohprodukte, auf preussische Staatspapiere und auf solche Eisenbahnaktien, die im amtlichen Teile des preußischen Staatsanzeigers aufgeführt sind. Sie beleiht diese Gegenstände mit der Hälfte, ja zuweilen mit zwei Dritteln des wirklichen Wertes, und lässt sich die darauf geliehenen Gelder mit 5 Prozent verzinsen. Von den bei ihr deponierten Geldern gibt sie Privatpersonen 2, milden Stiftungen, Kirchen und Schulen 2 ½, Minorennen und Blödsinnigen 3 Prozent jährliche Zinsen. Die Privatpersonen können ihre deponierten Kapitalien nur nach dreimonatlicher, die übrigen schon nach achttägiger Kündigung zurück erhalten. Mit der königlichen Bank zu Köln stehen folgende Filialbanken in Verkehr: Aachen, Koblenz, Düren, Eupen, Neuss, Saarbrücken, Siegen, Solingen und Trier.
Außerdem besteht in Köln ein königliches Eichamt, (Portalsgasse Nr. 2) unter einem Direktor und einem Mechanicus stehend, welch letzterer alle in Köln verfertigten und außerdem im Regierungsbezirke sich in Gebrauch befindenden Wagen und Gewichte, Flüssigkeits-, Frucht- und Längenmaße, Gasmesser, Alkoholometer u. s. w. zu rectificiren und dann zu eichen hat, wofür der Gebührensatz prinzipiell so niedrig bestimmt sein soll, dass nur die Verwaltungskosten dieses Zweiges damit gedeckt werden können.

Andere königliche Behörden, die in Köln ihr Domizil besitzen, und über die nähere Mitteilungen kaum wünschenswert erscheinen dürften, wollen wir deshalb bloß dem Namen nach hier aufführen.

Es sind dies:

1. Die königliche Departements-Ersatz-Komission
2. Die königliche Kreis- Ersatz-Komission
3. Die königliche Handelskammer (Rheingasse Nr. 8) im sogenannten Tempelhause, welches zugleich das Lokal der kölner Börse ist.
4. Die königliche Straf- und Besserungsanstalt für weibliche Gefangene. (Schildergasse 122.)
5. Die königliche Straf- und Besserungsanstalt für männliche Gefangene. (Klingelpütz 37.)
Der Bau dieses sehr umfangreichen Gefängnisses wurde 1834 begonnen und 1838 vollendet. Es besteht aus einem großen, achteckigen Hauptgebäude, von welchem, wie beigegebener Grundriss zeigt, vier Flügel, weithin auslaufend, sich in rechten Winkeln erstrecken. Das Gebäude kann mindestens 750 Arrestanten beherbergen und nach Beschaffenheit der Strafe in besondern Sälen beschäftigen. Möge die rheinische Justizbehörde zu Ehren der Provinz es nie erleben, dass man in dieser Herberge über Mangel an Raum zu klagen habe.
6. Das königliche Stadt-, so wie das Landkreis-Physicat.
7. Die königliche Haupt-Telegraphen-Station (Zentral-Eisenbahnhof in der Trankgasse.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Der Wanderer durch Köln