Kongress von Rastatt.

Die deutschen Fürsten wurden zu Reichsverrätern und schlugen die Strasse zum Rheinbunde ein, Frankreich begünstigte beständig die Ländergier der Kleinen im Reiche, zu denen es auch Preußen zählte, der Rastatter Kongress erwies sich als eine ungeheuerliche Lüge und fand seinen würdigen Abschluss im Gesandtenmorde vom 28. April 1799. Freiherr von Waitz zu Eschen*), der leitende Staatsmann des Hauses Hessen-Cassel, begrüßte den Freiherrn von Montgelas, der dem neuen Kurfürsten von Bayern, Max Joseph, als Minister des Äußeren nach München gefolgt war, am 12. April 1799**) mit wärmsten Glückwünschen; er sprach ihm seine große Freude darüber aus, dass solche Harmonie und Konformität der Gesinnungen, solches Einvernehmen zwischen beiden Kabineten walteten, wie er es auf dem Rastatter Kongresse so recht gesehen, und meinte, gegenwärtig sei wohl die Politik das Schwierigste, „was den Mann beschäftigen könne, der denke und der seinen Herrn und sein Land liebe.“ Gleichzeitig schrieb er dem Kurfürsten selbst, er habe sich bei seiner Thronbesteigung absichtlich nicht an ihn gewendet, denn er wolle ihm in mehr privater Art huldigen und „sich nicht mit jenem Schwärme vermengen, der gewöhnlich nur durch die Etiquette oder durch die Gewohnheit geleitet werde“.

*) Friedrich Sigmund Waitz, Reichsfreiherr von Eschen, geb. 1745, seit Juni 1796 wirklicher geheimer Staatsminister, Kurator der Universitäten, ein echter deutscher Patriot und eminenter Kopf, starb 14. Oktober 1808.
**) Original, franz. Kasten grün. Miscellanea 1797—1801. Bayr. Geb. St.-A.


Montgelas ging gern auf diese Annäherung des Casselaners ein, wie die folgenden Briefe zeigen. Indem er Waitz für seine Gratulation dankte und ihm versicherte, er werde alles tun, um das gute Einvernehmen zu befestigen, betonte er*): „Wir haben fast die gleichen Interessen, die der vermittelnden Mächte. Eine enge Liaison zwischen ihnen wäre wünschenswert. Sie kennen, Herr Baron, meine Gesinnungen in dieser Hinsicht, ich habe sie Ihnen nie verhehlt.“ Und gleich darauf**): „Eure Excellenz hat mir freundlichst bezeugen wollen, dass Sie mit mir gern in Korrespondenz über die Dinge treten möchte, die unsere beiden Höfe angehen; nichts könnte mir angenehmer sein, und ich ergreife diesen Vorschlag mit Vergnügen, um Sie einen Augenblick von unseren gemeinsamen und besonderen Geschäften zu unterhalten. Wir haben gestern mit einem mit Schrecken vermischten Erstaunen von der unseligen Katastrophe gehört, die den Kongress von Rastatt abgeschlossen hat. Eine solch offene Verletzung des Völkerrechts macht die Menschheit schaudern und jeder besonnene Mann muss die Folgen befürchten, die ein so verderbliches Ereigniss nach sich ziehen kann. Wir zweifeln hier nicht, dass der kaiserliche Hof und im Moment selbst der Erzherzog***) nicht nur einen so unerhörten von seinen Truppen begangenen Excess missbilligen werden, sondern dass die Schuldigen in exemplarischer Weise und konform dem Schimpfe, der Beleidigung und der Grausamkeit des Verbrechens bestraft werden. Nicht allein die französische Regierung ist durch dies Ereigniss beleidigt, sondern alle deutschen Staaten, deren heiligstes Recht, das des beliebigen Absendens und Empfangens von Ministern, man verletzt hat, sind dabei nicht weniger interessirt. Wir sind überzeugt, dass durch die exemplarische Bestrafung der Schuldigen und durch die Genugthuung, welche der Kaiserhof für ein solches Attentat geben wird, die Höfe des Reiches sich davon dispensirt sehen werden, gegen die Verletzung eines Souveränetätsrechts in einer Affäre zu reklamiren, von der die Ehre des deutschen Namens abhängt.

*) München, 27. April 1799, Copie. Ebenda.
**) 4. Mai 1799, Concept. Ebenda.
***) Erzherzog Karl.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Bayern und Hessen 1799-1816.