Französische Besitzungen im Norden Afrikas

Savary zog sich schon im März 1833 wegen schwerer Krankheit zurück, und auf Veranlassung der Kammern wurde eine Kommission eingesetzt, um die Zustände in der Kolonie zu prüfen. Infolge dieser Untersuchung entschied man sich für die fernere Behauptung Algeriens, und eine Ordonnanz vom 22. Juli 1834 verordnete, das eroberte Gebiet solle fortan „Französische Besitzungen im Norden Afrikas“ heißen und einem Generalgouverneur unterstellt werden, der mit dem militärischen Oberkommando zugleich die Verwaltung führen und unter dem Kriegsministerium stehen sollte. Für die Justiz wurden Tribunale in Algier, Bone und Oran, ein Obertribunal und ein Handelsgericht in Algier eingesetzt und ein Generalprokurator ernannt, welcher das ein heimische Recht prüfen und mit der neuen Justizverfassung in Einklang bringen sollte.

Inzwischen hatte 1833 — 34 General Voirol in geschickter und glücklicher Weise das Interim geführt, und es schienen nun geordnetere Zustände eintreten zu sollen. Mit Abd el Kader war durch General Desmichels am 26. Februar 1834 der erste, allerdings schwächliche Friede zustande gekommen, in welchem die Herrschaft des Emirs bis zum Scheliff, mit Ausnahme der Häfen Orah, Arzeu und Mostaganem, von Frankreich ausdrücklich anerkannt wurde.


Als erster Generalgouverneur kam der bereits 70jährige und gänzlich haltlose Drouet d' Erlon, auch eine Reliquie des Kaiserreichs, nach Afrika, dessen Schwäche aber bald von den Eingeborenen erkannt wurde, und so war der Friede nicht von langer Dauer. Trotz wiederholter französischer Warnungen drang Abd el Kader in die Metidscha vor, besetzte Milianah und Medeah und schlug am 28. Juni 1835 in der Schlacht an der Makta Desmichels Nachfolger, General Trézel. Letzterer wurde ersetzt, aber gleichzeitig entschloss man sich auch, den alten und unfähigen Drouet d' Erlon abzuberufen und an dessen Stelle im August 1835 zum zweiten Male Clauzel, diesmal als Generalgouverneur, nach Algerien zu schicken mit der Mission, das französische Prestige wieder herzustellen. Zwar nahm und verbrannte dieser im Dezember 1835 Abd el Kaders Residenz Mascara, und auch Tlemsen wurde besetzt, aber der Emir führte den Kleinkrieg mit Erfolg weiter. Am 25. April 1836 errang er einen Sieg über d' Arlanges an der Mündung der Tafna und schloss dort die französischen Truppen ein, bis diese durch den von Frankreich gesandten General Bugeaud, der im Mai 1836 das Kommando in Oran übernahm, entsetzt wurden. Bugeaud brachte dann am 6. Juli 1836 Abd el Kader eine bedeutende Schlappe am Flusse Sikah und damit seine erste ernstliche Niederlage bei. Aber erst am 30. Mai 1837 schloss Bugeaud mit dem Emir den später viel getadelten Vertrag von Tafna, in welchem Frankreich Abd el Kader als Herrscher der Provinzen Oran und Titeri anerkannte und sich mit den Plätzen Oran, Arzeu, Mazagran, Mostaganem und Algier mit ihrer nächsten Umgebung und der Metidscha-Ebene bei Algier begnügte.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Algerien