Kittendorf (Lehngut im ritterschaftlichen Amt Stavenhagen)
Kittendorf liegt eine Meile südlich von Stavenhagen an der von dort nach Waren führenden Chaussee. Die von einem von Briggow kommenden Peenebache durchflossene Feldmark schliesst elf Erbpachtbauern ein. Das Gut, von 5391 Scheffeln steuernd und mit den beiden Meiereien gegen 500 Einwohner zählend, ist eins der bedeutendsten und vorzüglichsten in Mecklenburg. Seine Lage ist reizend. Auf einer Höhe erbaut, beherrscht das neue schöne Schloss mit seiner ausgedehnten Fassade eine reiche Umgegend.
Die Meierei Oevelgünde liegt östlich, die Meierei Mittelhof südwestlich von Kittendorf. Jene grenzt an das domaniale Sülten, diese an Clausdorf und Bredenfelde, während das Areal von Kittendorf im Westen an die Zetteminer Enclave, und zwar an die Güter Rützenfelde und Rottmannshagen, stösst, nördlich und nordöstlich aber von der Jürgensdorfer Meierei Vosshagen und dem gräflich von Plessen - Ivenack'schen Gute Krummsee eingeschlossen wird.
Kittendorf war in alten Zeiten ein Lehen der von Voss, deren Hauptrittersitz Gievitz nicht weit entfernt liegt.
Von diesen kam es im vierzehnten oder fünfzehnten Jahrhunderte an die aus dem Holsteinschen stammende Familie von Breyde (Breide). Die Breyde besassen auch noch andere Güter in dieser Gegend. Sie starben am Ende des fünfzehnten Jahrhunderts in Mecklenburg im Mannsstamme aus. Mit der Breyde'schen Erbtochter besassen das Gut deren erster und zweiter Ehemann Hans Schwerin und Vollrath Preen. Eben so besass um dieselbe Zeit vermöge des Erbjungfernrechts ein Hartwig Breyde das Gut Rothenmoor (s. d.) mit einer Maltzan'schen Erbtochter. Die genannte Breyde'sche Erbtochter scheint bis 1500 gelebt zu haben; denn am 5. August 1500 belehnten die Herzoge Magnus und Balthasar von Mecklenburg den Ritter Bernd Maltzan mit dem Gute Kittendorf (Kiddendorpp, Kyttendorp, Kittendorff) und mit allen andern Gütern, welche aus der erloschenen Breyde'schen Belehnung an die Landesherrschaft heimgefallen waren. In den zwischen Bernd Maltzan und den Herzogen von Pommern und Mecklenburg aufgekommenen Irrungen verlor zwar Ersterer zeitweilig den Besitz von Penzlin (s. d.) und Kittendorf, erhielt denselben jedoch schon am 28. März 1516 wieder; denn an diesem Tage vollzogen die Herzöge Heinrich und Albrecht von Mecklenburg zu Sternberg eine Acte, durch welche sie sich mit dem Ritter Bernd Maltzan wieder aussöhnten und ihm Penzlin und Kittendorf wieder einräumten, wogegen er die Verpflichtung übernahm, den Herzogen einen Monat lang mit 60 Reisigen zu dienen.
Kittendorf wurde in dieser Zeit als zu der Herrschaft Penzlin gehörig angesehen. Später jedoch war es der Sitz eines besonderen Zweiges des Maltzanschen Hauses. Der dreissigjährige Krieg, so verhängnissvoll für viele Landeigner in Mecklenburg, lockerte auch diesen Besitzstand. Wie schwer die Bedrängnisse dieses Krieges auch Kittendorf betroffen, ist daraus zu ersehen, dass man dort vor dem Ausbruche desselben sechzehn Bauern und sechzehn Kossaten zählte, von welchen im Jahre 1648 nur noch ein einziger Bauer übrig war. In diesen Zeitläuften musste auch Franz Joachim Maltzan 1629 sein Gut Kittendorf mit Schulden belasten. Unter ihm und seinen Erben häuften sich dieselben dergestalt, dass im Jahre 1687 der Fürstbischöflich Eutinsche Stallmeister und nachmalige Hofmarschall Joachim Ernst von Blücher schon ansehnliche Summen aus dem Gute zu fordern hatte. Diese Blücher'sche Forderung stieg bis auf 40,000 Gulden oder 20,000 Thaler und hatte zur Folge, dass das Gut dem Gläubiger zu Pfand überlassen wurde. Dies geschah vor 1690 Der Pfandinhaber von Blücher vergrösserte das Areal des Gutes, indem er 1690 sieben wüste Bauer-Hufen, bisher zum Amt Ivenack gehörig, von dem Herzoge Gustav Adolph für 800 Thaler durch Kauf erwarb. Herzog Friedrich Wilhelm bestätigte diesen Kauf 1696.
Die Wittwe des Joachim Ernst Blücher befand sich im pfandweisen Besitz des Gutes, als Jürgen Julius Maltzan ihr dasselbe am 4. October 1700 für 44,000 Gulden zu weiterem Pfandrechte abtrat. Die Schuldsumme belief sich eigentlich auf 46,196 Gulden – darunter 6112 Gulden für Erbauung eines neuen Wohnhauses in Kittendorf–; sie wurde indessen zu 40,000 Gulden angenommen, und 4000 Gulden wurden dem Cedenten noch baar herausgezahlt. Zu diesem Pfand-, Kauf- und Cessions-Contracte erfolgte am 19. September 1701 der lehnsherrliche Consens mit der Beschränkung auf zehn Jahre.
Der Hofmarsohall August Christian von Blücher, Sohn des Joachim Ernst, erlangte am 27. August 1711 die weitere Bestätigung des Pfandcontracts auf 12 Jahre, also bis zum 19. September 1723, wobei die von ihm zu erlegenden fünf Procent 112 1/2 Thaler betrugen. Am 14. August 1725 erwarb er von den Gebrüdern Friedrich Ernst von Voss auf Flotow und Joachim von Voss auf Luplow, mit Einwilligung des Vetters derselben, Adam Carl von Voss auf Schwandt, pfandweise auf 80 Jahre für 500 Thaler das Pfarrlehen oder Patronatsrecht der Kirche zu Kittendorf, wobei die Pfandgeber unter dem 20. August 1725 noch besonders erklärten, dass sie auch nach Ablauf der verschriebenen Pfandjahre ihr Lehnrecht an dem Pfarrlehen und jure patronatus nicht allein nicht suchen wollten, sondern für sich und ihre männlichen Leibes-Lehns-Erben dasselbe refutirten und sich desselben begäben zu Gunsten des Pfandnehmers und seiner Nachkommen, Erben und Erbnehmern, diesen auch völlige Macht und Gewalt ertheilten, nach erloschenem Pfandcontracte das Patronatrecht für sich zu Lehen zu suchen und zu nehmen. Der lehnsherrliche Consens über diese Cession ward sogleich bei der Kanzlei des Herzogs Carl Leopold in Dömitz nachgesucht, aber keine Resolution darauf ertheilt. Erst dem neuen Besitzer, Kammerjunker von Oertzen, wurde auf erneuertes Ansuchen am 11. Aprü 1752 der lehnsherrliche Consens ertheilt.
Beim Mangel männlicher Erben liess nämlich der Hofmarschall von Blücher, auf Kittendorf und Clausdorf, am 28. April 1751 seine beiden Schwiegersöhne, den Kammerjunker Georg Ludwig von Oertzen auf Lübberstorf und den Ernst Ludwig von Blücher auf Suckow, um den Besitz der genannten beiden Güter kaveln. Das Besitzloos fiel dem Kammenjunker von Oertzen zu, welcher sogleich, noch bei Lebzeiten des Schwiegervaters, den Besitz von Kittendorf mit seinen Pertinenzen und von Glausdorf antrat. Er erhielt in demselben Jahre am 1. November einen weiteren Pfand-Prolongations-Brief über Kittendorf auf 12 Jahre. Auch wurde ihm der Besitz der erwähnten sieben Ivenacker Hufen am 18. October 1751 aufs Neue confirmirt, und er wegen derselben am 23. August 1754 zur Ableistung des Homagial-Eides zugelassen.
Dennoch wurde in den Jahren 1767 bis 1771 ein Rechtsstreit über diese sieben wüsten Hufen geführt, indem die Kammer dieselben als Bestandtheil des Domaniums zu revociren versuchte. Sie stützte sich dabei auf den §. 98 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs. In demselben begiebt sich die Landesherrschaft jeglicher Revocation der früher an die Ritterschaft gekommenen Domainentheile, mit Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechtes, wo.solches ausdrücklich ausbedungen. Der letzte Satz, auf den es hier ankam, lautet dann: „Wie denn auch die Revocationes derer Güther, die vor diesem Vergleich bereits von Unserntwegen angestellet sind, und derentwegen Lispendens ist, weiter aber nicht, zur ordentlichen Ausführung, ausbedungen bleiben." Als die Sache in der Appellations-Instanz vor dem Land- und Hofgericht zu Güstrow schwebte, sistirte die Regierurg den Process, indem sie die dem §. 98. von Seiten der Kammer gegebene Auslegung für irrthümlich erklärte. In der That war eine Litispendenz vor dem Abschlüsse des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs in keiner Art nachzuweisen.
Im December des Jahres 1753 wurde das Maltzan'sche Lehnrecht an Kittendorf, nachdem zur Erklärung über eine etwa noch beabsichtigte Reluition eine Praejudical-Frist gestellt worden, für hinfällig erklärt. Es kam jedoch noch zu Verhandlungen zwischen dem Besitzer, nunmehr herzoglich Holsteinschen Kammerherrn von Oertzen auf Kittendorf und Lübberstorf, und den Freiherren von Maltzan von der Penzlinschen Linie. Diese führten zu einem in Berlin am 8. September 1765 geschlossenen und am 15. Februar 1766 mit landesherrlichem Consens versehenen Kaufcontracte, in welchem der Oberstallmeister Joseph Christian Heinrich von Maltzan, Freiherr auf Penzlin und Wartenberg, dem Kammerherrn von Oertzen für 6000 Thaler Gold das Lehn über den ehemals Maltzan'schen, im Jahre 1700 verpfändeten Theil von Kittendorf verkaufte und abtrat. Aus der hierbei zugelegten Liquidation ist ersichtlich, dass die durch den Einmarsch der russischen Truppen von 1714 bis 1719 und durch den Nordischen Krieg in Kittendorf erlittenen Kriegesschäden nach producirten Quittungen auf 8819 Thlr. 30 Sch., eben so die durch die preussichen Truppen von 1758 bis 1762 erlittenen Kriegesschäden auf 4840 Thlr. 3 Sch. berechnet wurden. Das Wohnhaus und der ganze Hof zu Kittendorf mit allen Wirthschaftsgebäuden war ganz neu erbaut. Nach der Taxe von Kunstverständigen betrugen die Kosten dieser Bauten 7000 Thaler, ferner für den Neubau der Mühle und die Anlegung eines neuen Gartens 1500 Thaler , für die neuen Wirthschaftsgebäude zu Mittelhof 2000 Thaler, für die neuen Wirthschaftsgebäude zu Oevelgünde 2000 Thaler, endlich für neue Häuser im Dorfe Kittendorf 2000 Thaler. Tür den Fall dass der Oberstallmeister Freiherr von Maltzan noch zu reluiren gewillt sein sollte, wurde die Reluitionssumme auf 50,159 Thaler 33 Sch. ermittelt, jedoch zu 48,000 Thaler angenommen, wobei der Werth des bei eintretender Reluition mit zu erwerbenden anderweitigen Areals von Kittendorf, nämlich der ehemaligen sieben wüsten Hufen von Ivenack und einiger Clausdorf'scher Parcellen, welche der Kammerherr von Oertzen zu dem Gute gelegt, ebenfalls auf 48,000 Thaler festgesetzt wurde.
Hierauf wurde am 7. Juli 1766 der Kammerherr Georg Ludwig von Oertzen und seine männlichen Erben in absteigender Linie, nach deren Abgang seine Agnaten eines Namens und Schildes bis in den vierten Grad einschliesslich, ausserdem auch seine Vettern, die von Oertzen aus den Häusern Barsdorf, Kotelow und Blumenow, mit Kittendorf c.p., so weit dasselbe vormals im freiherrlich von Maltzan'schen Besitze gewesen, belehnt.
Der Kammerherr von Oertzen starb zu Kittendorf am 28. Mai 1786. Er hatte Lübberstorf an seinen Vetter, A. H. von Oertzen, Clausdorf an einen Herrn von Kospoth käuflich überlassen, dagegen die Güter Federow und Gotthun neu erworben. Letzteres hatte er im Jahre 1781 an F. H. L. von Blücher wiederverkauft. Federow hinterliess er seinem Erben, eben so das Gut Marin, das er 1784 pfandweise auf 20 Jahre von dem General Peter Le Fort auf Möllenhagen erworben. Aus seiner ersten Ehe mit Marie Friederike von Blücher hinterliess er zwei Töchter. Seine zweite Gemahlin, Friederike Freiin von Maltzahn, überlebte ihn und wurde zur Vormünderin ihrer Kinder, nämlich eines Sohnes, Gustav Diederich von Oertzen, und zweier Töchter, bestellt.
Der eben genannte Erbe, der nachmals hochverdiente Landrath von Oertzen auf Wittendorf, war am 24. Februar 1772 auf diesem Gute geboren. Sein Vater, selbst ein Mann von hoher wissenschaftlicher Bildung, liess ihm eine sorgfältige häusliche Erziehung zu Theil werden. Mit seinem Hauslehrer, dem nachmaligen Kostocker Professor Dr. Heinrich Gustav Flörke, bezog er jung die Universität Göttingen, übernahm aber schon 1788 die Bewirthschaftung seiner Güter Kittendorf, Federow und Marin, wegen welcher er 1790 nach erreichtem achtzehnten Lebensjahre, die Lehn-, resp. Homagial-Eide ableistete. Ein seltenes Beispiel des Vertrauens zu seinen persönlichen Fähigkeiten und seinem Charakter gaben ihm seine Mitstände, indem sie ihn nach eben vollendetem zwanzigsten Lebensjahre am 13. März 1792 zum Landrath für das Herzogthum Güstrow erwählten. Am 9. April 1795 wurde er herzoglich mecklenburg-schwerinscher Kammerherr und vom 14. December 1802 an fungirte er auch als Assessor bei dem Hof- und Landgericht zu Güstrow bis zu dessen Auflösung im Jahre 1818. In den Kriegsjahren von 1806 bis 1815 erwarb er sich mit Rath und That grosse Verdienste um das Land und unterzog sich manchen wichtigen Aufträgen der Regierung und des Engern Ausschusses mit grosser Umsicht und entsprechendem Erfolge. Von 1809 an ward er ständischer Concommissarius bei der Schuldentilgungs-Commission in Schwerin und wurde im August 1837 auch zum Concommissarius bei der Reluitions-Commission erwählt. Nicht minder gehörte er seit der Begründung des mecklenburgischen ritterschaftlichen Creditvereins im Jahre 1819 der Direction desselben als Mitglied an.
Seine wissenschaftlichen Neigungen und Fähigkeiten wurden ebenfalls durch ehrenvolle Wahlen anerkannt. Schon im Jahre 1800 hatte das Directorium der mecklenburgischen Landwirthschaftsgesellschaft (des jetzigen Patriotischen Vereins) ihn zum Assistenten für die Fächer der Mathematik und Physik in ihrer Anwendung auf die Landwirthschaft ernannt, und als der Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde im Jahre 1835 ins Leben trat, wurde der Landrath von Oertzen am 22. April zum Ehrenmitgliede desselben erwählt.
Er war nicht minder ein musterhafter Gutsherr und Landwirth. Seinen Besitz vermehrte er durch den Ankauf des Gutes Jürgenstorf 1798 (von dem Rittmeister August Friedrich von Lowtzow) so wie des seither von seinem Vater und ihm zu Pfand besessenen Marin 1804 (von den Brüdern Louis Baron Le Fort auf Wendhof und Friedrich Le Fort auf Möllenhagen, den Söhnen des oben genannten Pfandgebers). Das Gut Kittendorf eonsolidirte er, indem er 1832 auch den bisher allodialen Theil desselben zu Lehen nahm, wogegen er von der Verpflichtung befreit wurde, für sein Lehngut Marin bei jedem Veränderungsfalle einen erneuerten Lehnbrief nachzusuchen. Federow veräusserte er und erwarb statt dessen das Gut Stuer-Vorwerk im ritterschaftlichen Amt Lübz, so dass, als er zu allgemeinem Bedauern am 5. Juli 1838 nach längeren körperlichen Leiden zu Kittendorf mit Tode abging, das eben genannte Gut, Jürgenstorf, Marin, Stuer, Klein-Stuer-Vorwerk und Gross-Stuer-Vorwerk auf die vier Söhne vererbten, welche er aus seinen beiden Ehen (der ersteren mit Friederike Caroline Henriette Freiin von Pechlin, gestorben am 15. Juni 1804, der zweiten mit der ihn überlebenden Eleonore Charlotte Amalie von Levetzow) hinterliess.
Diese vier Söhne waren der Regierungsrath, nachmalige Regierungs-Director und Geheimrath Friedrich Albrecht von Oertzen zu Schwerin, jetzt in Berlin, der Kammerherr Carl Diederich von Oertzen zu Stuer-Vorwerk, dann zu Kittendorf, der Drost, spätere Landrath Georg Ludwig von Oertzen zu Jürgenstorf, früher Domainenrath und Beamter zu Doberan. Jetzt auf Jürgenstorf, und der damalige Seconde-Lieutenant in dem Königlich.Preussischen Regiment Garde-du-Corps zu Potsdam, Hans Friedrich von Oertzen.
Aus der Erbschaft wurde dem ältesten Sohne, dem Regierungsrath Friedrich Albrecht von Oertzen, eine Geldcavel aus dem erfolgten Verkaufe der Güter Stuer und Gross- und Klein-Stuer-Vorwerk zu Theil. Die übrigen drei Brüder cavelten am 27. December 1839 in Schwerin um Kittendorf c. p., Jürgenstorf c. p. und Marin, und fiel in der Kavelung das erstgenannte Gut dem Lieutenant Hans Friedrich von Oertzen, Marin dem Kammerherrn Carl Diederich von Oertzen, und Jürgenstorf dem Domainenrath Georg Ludwig von Oertzen zu.
Der genannte jetzige Besitzer, Kammerherr Hans Friedrich von Oertzen, des Johanniter - Ordens Ritter, erbauete das jetzige Schloss zu Kittendorf und errichtete im Jahre 1855 über dieses Gut und die Pertinenzen Mitte1hof und Oevelgünde ein Familien-Fideicommiss.
Wir knüpfen hieran eine genealogische Uebersicht des Helpt-Lübberstorf-Kittendorfer Zweiges der von Oertzen'schen Familie. Leopold von Oertzen, auf Helpt 1599, hatte zwei Söhne. Von dem älteren Sohne, Georg, auf Helpt und Lichtenberg, stammen die Oertzen auf Triglaff, Baarsdorf, Klockow, Brunn, Kotelow, Blumenow, Neddemin, Teschow bei Laage, Repnitz, Pamitz, Ossowoberg, Dorow, Alt- und Neu-Vorwerk, Ankershagen, Israelsdorf bei Lübeck, Sophienhof. Seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts ist auch Lübberstorf, vorher etwa hundert Jahre lang ein Haus des weiter zu erwähnenden zweiten oder Siegfriedschen Zweiges, in dem Besitze von Descendenten der Georgischen Linie. Der jüngere Sohn des Leopold von Oertzen auf Helpt war.
Die Meierei Oevelgünde liegt östlich, die Meierei Mittelhof südwestlich von Kittendorf. Jene grenzt an das domaniale Sülten, diese an Clausdorf und Bredenfelde, während das Areal von Kittendorf im Westen an die Zetteminer Enclave, und zwar an die Güter Rützenfelde und Rottmannshagen, stösst, nördlich und nordöstlich aber von der Jürgensdorfer Meierei Vosshagen und dem gräflich von Plessen - Ivenack'schen Gute Krummsee eingeschlossen wird.
Kittendorf war in alten Zeiten ein Lehen der von Voss, deren Hauptrittersitz Gievitz nicht weit entfernt liegt.
Von diesen kam es im vierzehnten oder fünfzehnten Jahrhunderte an die aus dem Holsteinschen stammende Familie von Breyde (Breide). Die Breyde besassen auch noch andere Güter in dieser Gegend. Sie starben am Ende des fünfzehnten Jahrhunderts in Mecklenburg im Mannsstamme aus. Mit der Breyde'schen Erbtochter besassen das Gut deren erster und zweiter Ehemann Hans Schwerin und Vollrath Preen. Eben so besass um dieselbe Zeit vermöge des Erbjungfernrechts ein Hartwig Breyde das Gut Rothenmoor (s. d.) mit einer Maltzan'schen Erbtochter. Die genannte Breyde'sche Erbtochter scheint bis 1500 gelebt zu haben; denn am 5. August 1500 belehnten die Herzoge Magnus und Balthasar von Mecklenburg den Ritter Bernd Maltzan mit dem Gute Kittendorf (Kiddendorpp, Kyttendorp, Kittendorff) und mit allen andern Gütern, welche aus der erloschenen Breyde'schen Belehnung an die Landesherrschaft heimgefallen waren. In den zwischen Bernd Maltzan und den Herzogen von Pommern und Mecklenburg aufgekommenen Irrungen verlor zwar Ersterer zeitweilig den Besitz von Penzlin (s. d.) und Kittendorf, erhielt denselben jedoch schon am 28. März 1516 wieder; denn an diesem Tage vollzogen die Herzöge Heinrich und Albrecht von Mecklenburg zu Sternberg eine Acte, durch welche sie sich mit dem Ritter Bernd Maltzan wieder aussöhnten und ihm Penzlin und Kittendorf wieder einräumten, wogegen er die Verpflichtung übernahm, den Herzogen einen Monat lang mit 60 Reisigen zu dienen.
Kittendorf wurde in dieser Zeit als zu der Herrschaft Penzlin gehörig angesehen. Später jedoch war es der Sitz eines besonderen Zweiges des Maltzanschen Hauses. Der dreissigjährige Krieg, so verhängnissvoll für viele Landeigner in Mecklenburg, lockerte auch diesen Besitzstand. Wie schwer die Bedrängnisse dieses Krieges auch Kittendorf betroffen, ist daraus zu ersehen, dass man dort vor dem Ausbruche desselben sechzehn Bauern und sechzehn Kossaten zählte, von welchen im Jahre 1648 nur noch ein einziger Bauer übrig war. In diesen Zeitläuften musste auch Franz Joachim Maltzan 1629 sein Gut Kittendorf mit Schulden belasten. Unter ihm und seinen Erben häuften sich dieselben dergestalt, dass im Jahre 1687 der Fürstbischöflich Eutinsche Stallmeister und nachmalige Hofmarschall Joachim Ernst von Blücher schon ansehnliche Summen aus dem Gute zu fordern hatte. Diese Blücher'sche Forderung stieg bis auf 40,000 Gulden oder 20,000 Thaler und hatte zur Folge, dass das Gut dem Gläubiger zu Pfand überlassen wurde. Dies geschah vor 1690 Der Pfandinhaber von Blücher vergrösserte das Areal des Gutes, indem er 1690 sieben wüste Bauer-Hufen, bisher zum Amt Ivenack gehörig, von dem Herzoge Gustav Adolph für 800 Thaler durch Kauf erwarb. Herzog Friedrich Wilhelm bestätigte diesen Kauf 1696.
Die Wittwe des Joachim Ernst Blücher befand sich im pfandweisen Besitz des Gutes, als Jürgen Julius Maltzan ihr dasselbe am 4. October 1700 für 44,000 Gulden zu weiterem Pfandrechte abtrat. Die Schuldsumme belief sich eigentlich auf 46,196 Gulden – darunter 6112 Gulden für Erbauung eines neuen Wohnhauses in Kittendorf–; sie wurde indessen zu 40,000 Gulden angenommen, und 4000 Gulden wurden dem Cedenten noch baar herausgezahlt. Zu diesem Pfand-, Kauf- und Cessions-Contracte erfolgte am 19. September 1701 der lehnsherrliche Consens mit der Beschränkung auf zehn Jahre.
Der Hofmarsohall August Christian von Blücher, Sohn des Joachim Ernst, erlangte am 27. August 1711 die weitere Bestätigung des Pfandcontracts auf 12 Jahre, also bis zum 19. September 1723, wobei die von ihm zu erlegenden fünf Procent 112 1/2 Thaler betrugen. Am 14. August 1725 erwarb er von den Gebrüdern Friedrich Ernst von Voss auf Flotow und Joachim von Voss auf Luplow, mit Einwilligung des Vetters derselben, Adam Carl von Voss auf Schwandt, pfandweise auf 80 Jahre für 500 Thaler das Pfarrlehen oder Patronatsrecht der Kirche zu Kittendorf, wobei die Pfandgeber unter dem 20. August 1725 noch besonders erklärten, dass sie auch nach Ablauf der verschriebenen Pfandjahre ihr Lehnrecht an dem Pfarrlehen und jure patronatus nicht allein nicht suchen wollten, sondern für sich und ihre männlichen Leibes-Lehns-Erben dasselbe refutirten und sich desselben begäben zu Gunsten des Pfandnehmers und seiner Nachkommen, Erben und Erbnehmern, diesen auch völlige Macht und Gewalt ertheilten, nach erloschenem Pfandcontracte das Patronatrecht für sich zu Lehen zu suchen und zu nehmen. Der lehnsherrliche Consens über diese Cession ward sogleich bei der Kanzlei des Herzogs Carl Leopold in Dömitz nachgesucht, aber keine Resolution darauf ertheilt. Erst dem neuen Besitzer, Kammerjunker von Oertzen, wurde auf erneuertes Ansuchen am 11. Aprü 1752 der lehnsherrliche Consens ertheilt.
Beim Mangel männlicher Erben liess nämlich der Hofmarschall von Blücher, auf Kittendorf und Clausdorf, am 28. April 1751 seine beiden Schwiegersöhne, den Kammerjunker Georg Ludwig von Oertzen auf Lübberstorf und den Ernst Ludwig von Blücher auf Suckow, um den Besitz der genannten beiden Güter kaveln. Das Besitzloos fiel dem Kammenjunker von Oertzen zu, welcher sogleich, noch bei Lebzeiten des Schwiegervaters, den Besitz von Kittendorf mit seinen Pertinenzen und von Glausdorf antrat. Er erhielt in demselben Jahre am 1. November einen weiteren Pfand-Prolongations-Brief über Kittendorf auf 12 Jahre. Auch wurde ihm der Besitz der erwähnten sieben Ivenacker Hufen am 18. October 1751 aufs Neue confirmirt, und er wegen derselben am 23. August 1754 zur Ableistung des Homagial-Eides zugelassen.
Dennoch wurde in den Jahren 1767 bis 1771 ein Rechtsstreit über diese sieben wüsten Hufen geführt, indem die Kammer dieselben als Bestandtheil des Domaniums zu revociren versuchte. Sie stützte sich dabei auf den §. 98 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs. In demselben begiebt sich die Landesherrschaft jeglicher Revocation der früher an die Ritterschaft gekommenen Domainentheile, mit Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechtes, wo.solches ausdrücklich ausbedungen. Der letzte Satz, auf den es hier ankam, lautet dann: „Wie denn auch die Revocationes derer Güther, die vor diesem Vergleich bereits von Unserntwegen angestellet sind, und derentwegen Lispendens ist, weiter aber nicht, zur ordentlichen Ausführung, ausbedungen bleiben." Als die Sache in der Appellations-Instanz vor dem Land- und Hofgericht zu Güstrow schwebte, sistirte die Regierurg den Process, indem sie die dem §. 98. von Seiten der Kammer gegebene Auslegung für irrthümlich erklärte. In der That war eine Litispendenz vor dem Abschlüsse des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs in keiner Art nachzuweisen.
Im December des Jahres 1753 wurde das Maltzan'sche Lehnrecht an Kittendorf, nachdem zur Erklärung über eine etwa noch beabsichtigte Reluition eine Praejudical-Frist gestellt worden, für hinfällig erklärt. Es kam jedoch noch zu Verhandlungen zwischen dem Besitzer, nunmehr herzoglich Holsteinschen Kammerherrn von Oertzen auf Kittendorf und Lübberstorf, und den Freiherren von Maltzan von der Penzlinschen Linie. Diese führten zu einem in Berlin am 8. September 1765 geschlossenen und am 15. Februar 1766 mit landesherrlichem Consens versehenen Kaufcontracte, in welchem der Oberstallmeister Joseph Christian Heinrich von Maltzan, Freiherr auf Penzlin und Wartenberg, dem Kammerherrn von Oertzen für 6000 Thaler Gold das Lehn über den ehemals Maltzan'schen, im Jahre 1700 verpfändeten Theil von Kittendorf verkaufte und abtrat. Aus der hierbei zugelegten Liquidation ist ersichtlich, dass die durch den Einmarsch der russischen Truppen von 1714 bis 1719 und durch den Nordischen Krieg in Kittendorf erlittenen Kriegesschäden nach producirten Quittungen auf 8819 Thlr. 30 Sch., eben so die durch die preussichen Truppen von 1758 bis 1762 erlittenen Kriegesschäden auf 4840 Thlr. 3 Sch. berechnet wurden. Das Wohnhaus und der ganze Hof zu Kittendorf mit allen Wirthschaftsgebäuden war ganz neu erbaut. Nach der Taxe von Kunstverständigen betrugen die Kosten dieser Bauten 7000 Thaler, ferner für den Neubau der Mühle und die Anlegung eines neuen Gartens 1500 Thaler , für die neuen Wirthschaftsgebäude zu Mittelhof 2000 Thaler, für die neuen Wirthschaftsgebäude zu Oevelgünde 2000 Thaler, endlich für neue Häuser im Dorfe Kittendorf 2000 Thaler. Tür den Fall dass der Oberstallmeister Freiherr von Maltzan noch zu reluiren gewillt sein sollte, wurde die Reluitionssumme auf 50,159 Thaler 33 Sch. ermittelt, jedoch zu 48,000 Thaler angenommen, wobei der Werth des bei eintretender Reluition mit zu erwerbenden anderweitigen Areals von Kittendorf, nämlich der ehemaligen sieben wüsten Hufen von Ivenack und einiger Clausdorf'scher Parcellen, welche der Kammerherr von Oertzen zu dem Gute gelegt, ebenfalls auf 48,000 Thaler festgesetzt wurde.
Hierauf wurde am 7. Juli 1766 der Kammerherr Georg Ludwig von Oertzen und seine männlichen Erben in absteigender Linie, nach deren Abgang seine Agnaten eines Namens und Schildes bis in den vierten Grad einschliesslich, ausserdem auch seine Vettern, die von Oertzen aus den Häusern Barsdorf, Kotelow und Blumenow, mit Kittendorf c.p., so weit dasselbe vormals im freiherrlich von Maltzan'schen Besitze gewesen, belehnt.
Der Kammerherr von Oertzen starb zu Kittendorf am 28. Mai 1786. Er hatte Lübberstorf an seinen Vetter, A. H. von Oertzen, Clausdorf an einen Herrn von Kospoth käuflich überlassen, dagegen die Güter Federow und Gotthun neu erworben. Letzteres hatte er im Jahre 1781 an F. H. L. von Blücher wiederverkauft. Federow hinterliess er seinem Erben, eben so das Gut Marin, das er 1784 pfandweise auf 20 Jahre von dem General Peter Le Fort auf Möllenhagen erworben. Aus seiner ersten Ehe mit Marie Friederike von Blücher hinterliess er zwei Töchter. Seine zweite Gemahlin, Friederike Freiin von Maltzahn, überlebte ihn und wurde zur Vormünderin ihrer Kinder, nämlich eines Sohnes, Gustav Diederich von Oertzen, und zweier Töchter, bestellt.
Der eben genannte Erbe, der nachmals hochverdiente Landrath von Oertzen auf Wittendorf, war am 24. Februar 1772 auf diesem Gute geboren. Sein Vater, selbst ein Mann von hoher wissenschaftlicher Bildung, liess ihm eine sorgfältige häusliche Erziehung zu Theil werden. Mit seinem Hauslehrer, dem nachmaligen Kostocker Professor Dr. Heinrich Gustav Flörke, bezog er jung die Universität Göttingen, übernahm aber schon 1788 die Bewirthschaftung seiner Güter Kittendorf, Federow und Marin, wegen welcher er 1790 nach erreichtem achtzehnten Lebensjahre, die Lehn-, resp. Homagial-Eide ableistete. Ein seltenes Beispiel des Vertrauens zu seinen persönlichen Fähigkeiten und seinem Charakter gaben ihm seine Mitstände, indem sie ihn nach eben vollendetem zwanzigsten Lebensjahre am 13. März 1792 zum Landrath für das Herzogthum Güstrow erwählten. Am 9. April 1795 wurde er herzoglich mecklenburg-schwerinscher Kammerherr und vom 14. December 1802 an fungirte er auch als Assessor bei dem Hof- und Landgericht zu Güstrow bis zu dessen Auflösung im Jahre 1818. In den Kriegsjahren von 1806 bis 1815 erwarb er sich mit Rath und That grosse Verdienste um das Land und unterzog sich manchen wichtigen Aufträgen der Regierung und des Engern Ausschusses mit grosser Umsicht und entsprechendem Erfolge. Von 1809 an ward er ständischer Concommissarius bei der Schuldentilgungs-Commission in Schwerin und wurde im August 1837 auch zum Concommissarius bei der Reluitions-Commission erwählt. Nicht minder gehörte er seit der Begründung des mecklenburgischen ritterschaftlichen Creditvereins im Jahre 1819 der Direction desselben als Mitglied an.
Seine wissenschaftlichen Neigungen und Fähigkeiten wurden ebenfalls durch ehrenvolle Wahlen anerkannt. Schon im Jahre 1800 hatte das Directorium der mecklenburgischen Landwirthschaftsgesellschaft (des jetzigen Patriotischen Vereins) ihn zum Assistenten für die Fächer der Mathematik und Physik in ihrer Anwendung auf die Landwirthschaft ernannt, und als der Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde im Jahre 1835 ins Leben trat, wurde der Landrath von Oertzen am 22. April zum Ehrenmitgliede desselben erwählt.
Er war nicht minder ein musterhafter Gutsherr und Landwirth. Seinen Besitz vermehrte er durch den Ankauf des Gutes Jürgenstorf 1798 (von dem Rittmeister August Friedrich von Lowtzow) so wie des seither von seinem Vater und ihm zu Pfand besessenen Marin 1804 (von den Brüdern Louis Baron Le Fort auf Wendhof und Friedrich Le Fort auf Möllenhagen, den Söhnen des oben genannten Pfandgebers). Das Gut Kittendorf eonsolidirte er, indem er 1832 auch den bisher allodialen Theil desselben zu Lehen nahm, wogegen er von der Verpflichtung befreit wurde, für sein Lehngut Marin bei jedem Veränderungsfalle einen erneuerten Lehnbrief nachzusuchen. Federow veräusserte er und erwarb statt dessen das Gut Stuer-Vorwerk im ritterschaftlichen Amt Lübz, so dass, als er zu allgemeinem Bedauern am 5. Juli 1838 nach längeren körperlichen Leiden zu Kittendorf mit Tode abging, das eben genannte Gut, Jürgenstorf, Marin, Stuer, Klein-Stuer-Vorwerk und Gross-Stuer-Vorwerk auf die vier Söhne vererbten, welche er aus seinen beiden Ehen (der ersteren mit Friederike Caroline Henriette Freiin von Pechlin, gestorben am 15. Juni 1804, der zweiten mit der ihn überlebenden Eleonore Charlotte Amalie von Levetzow) hinterliess.
Diese vier Söhne waren der Regierungsrath, nachmalige Regierungs-Director und Geheimrath Friedrich Albrecht von Oertzen zu Schwerin, jetzt in Berlin, der Kammerherr Carl Diederich von Oertzen zu Stuer-Vorwerk, dann zu Kittendorf, der Drost, spätere Landrath Georg Ludwig von Oertzen zu Jürgenstorf, früher Domainenrath und Beamter zu Doberan. Jetzt auf Jürgenstorf, und der damalige Seconde-Lieutenant in dem Königlich.Preussischen Regiment Garde-du-Corps zu Potsdam, Hans Friedrich von Oertzen.
Aus der Erbschaft wurde dem ältesten Sohne, dem Regierungsrath Friedrich Albrecht von Oertzen, eine Geldcavel aus dem erfolgten Verkaufe der Güter Stuer und Gross- und Klein-Stuer-Vorwerk zu Theil. Die übrigen drei Brüder cavelten am 27. December 1839 in Schwerin um Kittendorf c. p., Jürgenstorf c. p. und Marin, und fiel in der Kavelung das erstgenannte Gut dem Lieutenant Hans Friedrich von Oertzen, Marin dem Kammerherrn Carl Diederich von Oertzen, und Jürgenstorf dem Domainenrath Georg Ludwig von Oertzen zu.
Der genannte jetzige Besitzer, Kammerherr Hans Friedrich von Oertzen, des Johanniter - Ordens Ritter, erbauete das jetzige Schloss zu Kittendorf und errichtete im Jahre 1855 über dieses Gut und die Pertinenzen Mitte1hof und Oevelgünde ein Familien-Fideicommiss.
Wir knüpfen hieran eine genealogische Uebersicht des Helpt-Lübberstorf-Kittendorfer Zweiges der von Oertzen'schen Familie. Leopold von Oertzen, auf Helpt 1599, hatte zwei Söhne. Von dem älteren Sohne, Georg, auf Helpt und Lichtenberg, stammen die Oertzen auf Triglaff, Baarsdorf, Klockow, Brunn, Kotelow, Blumenow, Neddemin, Teschow bei Laage, Repnitz, Pamitz, Ossowoberg, Dorow, Alt- und Neu-Vorwerk, Ankershagen, Israelsdorf bei Lübeck, Sophienhof. Seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts ist auch Lübberstorf, vorher etwa hundert Jahre lang ein Haus des weiter zu erwähnenden zweiten oder Siegfriedschen Zweiges, in dem Besitze von Descendenten der Georgischen Linie. Der jüngere Sohn des Leopold von Oertzen auf Helpt war.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Album Mecklenburgischer Schlösser und Landgüter. Band 1