Revisoren

Die Geschäftsgebarung des Aktionskomitees wird jährlich durch zwei Revisoren geprüft, die der Kongress wählt. Die Revisoren und ihre Stellvertreter haben das Recht, an der Jahreskonferenz teilzunehmen (Siehe „Jahreskonferenz“). Sie dürfen aber nicht Mitglieder des Großen Aktionskomitees sein, da sie ja dessen Tätigkeit zu prüfen haben. Die Revisoren sollen dem Finanzausschüsse des Kongresses Bericht erstatten. Zur Erteilung der Decharge (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) sind Kongress und Jahreskonferenz befugt (§§ 32—34 und § 21, 8 des Organisationsstatuts).

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zionistisches Abc-Buch