Samos

Die Insel Samos, deren Bewohner sich im Jahre 1821 dem hellenischen Freiheitskampfe gegen die Türkei angeschlossen hatten, fiel auf der Londoner Konferenz an das Osmanische Reich.

Im Jahre 1834 gewahrte der Sultan der Insel die zahlreichen Privilegien, welche er ihr bereits zwei Jahre früher in einer an die Großmächte Frankreich, Großbritannien und Rußland gerichteten Note in Aussicht gestellt hatte.


Danach ist die Insel Samos mit völliger Selbstverwaltung, „administrativer Autonomie“ (vgl. „Autonomie“) ausgestattet.

Der höchste Beamte der Insel, welcher den Titel eines „Fürsten von Samos“ hat, wird von der Hohen Pforte ernannt und ist stets wie die Bewohner der Insel ein Christ. Er hat das Recht, seinerseits einen christlichen Stellvertreter zu ernennen. Seine hauptsächlichsten Sonderrechte bestehen darin, daß ihm die Einkünfte aus der Erteilung von Schiffspässen zustehen, daß ihm die Fremdenpolizei auf der Insel Samos unterstellt ist, und daß er in auswärtigen Angelegenheiten ein Vetorecht hat. Der Fürst von Samos ist Vorsitzender einer Ratsversammlung, welche aus Samioten besteht und aus Wahlen hervorgeht. Dieser Ratsversammlung obliegt die gesamte innere Verwaltung des Landes.

Militär ist auf der Insel nicht stationiert. An Stelle aller Abgaben zahlt die Insel an die Hohe Pforte einen jährlichen Tribut von 400.000 Piastern.

Literatur. Testa, Recueil des traités de la Porte Ottomane avec les puissances étrangères, 11, S. 399 ff. — Blau, Die administrative Autonomie der Insel Samos, in ,, Altneuland“, Jahrgang 1907, S, 257 ff,


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