Landesbeitrag

Der Landesbeitrag wird von jedem organisierten Zionisten neben dem Schekel zur Deckung der Bedürfnisse der Landesorganisation erhoben (§§ 26 und 28 des Organisationsstatuts). Die Höhe des Landesbeitrages ist nicht vorgeschrieben. In Deutschland beträgt er entsprechend dem Schekel 1 Mark und wird von den Ortsgruppen gleichzeitig mit dem Schekel erhoben. Die Ortsgruppen haften für die Landesbeiträge der Vereinsmitglieder.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zionistisches Abc-Buch