Kongresswahlen

Das aktive Wahlrecht steht jedem Schekelzahler zu, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, das passive Wahlrecht ist an die Vollendung des 24. Lebensjahres geknüpft, Männer und Frauen haben gleiche Rechte. Je 200 Schekelzahler bilden eine Wahlgruppe. Das A.-K setzt die Termine fest und bestimmt alle Wahlmodalitäten, doch schreibt das Statut geheime und direkte Wahl vor. Die Gewählten erhalten eine Legitimation durch die Landesorganisation. Die Mandate sind nicht übertragbar. Mindestens vier Wochen vor dem Kongress müssen die Wahlen beendet sein.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zionistisches Abc-Buch