Die Artushöfe in Pommern

Kehren wir mit diesen in der Fremde gewonnenen Vorstellungen von den Artushöfen in unsere Preußische Heimat zurück, so ist zunächst zu beachten, dass alle unsere 6 Preußischen Handelsstädte zwischen den Jahren 1232, dem Erbauungsjahre der Stadt Culm und 1343, wo die Reichsstadt Danzig angelegt wurde, entstanden sind, also gerade in der Periode, wo jene Ritterspiele im Zeitgeschmacke waren, dass ferner unter den ersten Ansiedlern jener Städte eine nicht geringe Zahl adliger Familien sich befand, welche in den ersten Jahrhunderten trotz des veränderten Berufes ihre ritterlichen Gewohnheiten in enge abgeschlossenen Kreisen aufrecht erhielten. Wenn nun seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachweislich in allen jenen 6 Städten und vielleicht etwa noch in der Pommerschen Stadt Stralsund ein Artushof und eine Artusbrüderschaft, die jene Kreisen angehörte, besteht, so ist dieses Institut keinesfalls aus der deutschen Heimat, wo solcherlei Höfe nirgends vorkommen, herübergebracht, ebensowenig aber auch den Niederländischen Städten nachgebildet worden, in deren Festlichkeiten höchstens die Verkleidungen beim Lanzenrennen an die Preußischen Feste erinnern; wohl aber ist der Preußische Artuskult in wesentlichen Zügen dem der Englischen Ritterschaft nahe verwandt, nur mit dem bemerkenswerten Unterschiede, dass ihm hier gleich bei seinem Entstehen diejenigen Formen aufgeprägt sind, welche er in England erst am Schlusse seiner Entwicklung unter den Ritterbrüderschaften von Windsor und Lincoln angenommen hatte, er findet in einem eigens dazu errichteten festen Gebäude, einem Artushofe, und unter Leitung einer geschlossenen Brüderschaft statt, und verbindet mit der Hebung ritterliche Spiele gesellige und religiöse dem heiligen Georg geweihte Zwecke. Die Nachbildung eines Englischen Musters aber rann hier nicht im Mindestens auffallen, wenn man den damaligen regen Handelsverkehr beachtet, welcher Preußische Patrizier jährlich nach England führte, vornehmlich aber die häufigen Kreuzzüge Englischer Ritter nach Preußen, wie denn namentlich jener Graf Heinrich Derby, der Hauptmann der Artusbrüderschaft in Lincoln, und eine große Zahl den höchsten Kreisen der Englischen Ritterschaft zugehöriger Personen im Verlaufe des ganzen 14. Jahrhunderts sich in Preußen aufhielten.

Aber auch die eigentümliche Auffassung, die das Englische Vorbild hier erfuhr, findet in den Verhältnissen des städtischen Lebens eine genügende Erklärung. Stand doch, im Grunde genommen, der Pflege dieser fremden Lustbarkeiten die Eigentümlichkeit des deutschen Wesens und der gesamte Zuschnitt des Lebens entgegen. Scherz und Freude haben bei uns stets eine ernste Grundlage gehabt; es gibt kein frohes deutsches Lied, das nicht des Todes gedenkt, wir fühlen uns nicht glücklich, ohne dem Unglücklichen unsere Teilnahme zuzuwenden; christliche Sitte und Lebensordnung, wie sie sich frühe in unseren Städten Bahn gebrochen hatten, trugen wesentlich dazu bei jene Stimmung zu nähren und zu stärken, und wie sehr auch der Ehrgeiz der Patrizier in der Nachbildung jener vornehmen und kostbaren Leichtfertigkeiten als einem Standesvorrechte sich gefiel, so vermochte er denselben doch nur dadurch Eingang zu verschaffen, dass er ihnen gewissermaßen ihren heidnischen Charakter nahm und zur Religion und Kirche in engere Beziehung setzte. Nun verehrte die Kirche des Mittelalters in dem heiligen Georg einen Helden, der vollkommen mit den ritterlichen Tugenden des Artus ausgestattet, dieselben in christlicher Weise zur Anwendung brachte; gleichfalls ein Bändiger der Riesen und Ungeheuer, dessen Tapferkeit jedoch als Mittel einem höheren Zwecke diente, indem er seine Waffen zum Schutze der Unschuldigen und Hilflosen gebrauchte und mit seinem Mut und seiner Fürsorge die Armen und Kranken aufrichtete, vor allem die damals erbarmungswürdigsten Kranken, die Aussätzigen. Von diesem Sinne geleitet, entstanden in unseren Städten die adligen S. Georgs-Brüderschaften des Artushofes, welche, indem sie die Artus-Lustbarkeiten als Standesvorrecht und Erheiterungsmittel nach dem Vorbilde Englands feierten, die Aufrechthaltung guter Sitten in ihrer geselligen Verbindung, die Sorge für das Seelenheil der Brüder im Leben und nach dem Tode, so wie die Übung christlichen Erbarmens an Armen und Hilfsbedürftigen zum Hauptzweck machten. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die im 14. Jahrhundert in den Vorstädten unsrer großen Städte angelegten Hospitäler für die Aussätzigen, welche sämtlich nach dem heiligen Georg den Namen führen, eine Stiftung der S. Georgsbrüderschaften des Artushofes sind.


Aber jene Patrizier, wie sehr sie auch in ihrer Absonderung sich in unseren Städten zu behaupten suchten, vermochten hier bei fortwährendem Schwanken des durch Kaufmannschaft erworbenen Besitztums ihre Selbstständigkeit nicht aufrecht zu erhalten; ihre Familien sinken zum Teil in die ärmeren Schichten der Bürgerschaft hinab, während niedere Geschlechter sich neben ihnen zu den höchsten Ehren emporschwingen; allmählich sehen sich auch die S. Georgsbrüder genötigt ihre Verbindung den übrigen Gewerbsgenossen zu öffnen, und der Artushof, der früher für sie oder von ihnen ausschließlich erbaut worden war, wurde im Laufe der Zeit ein Gemeingut der gesamten Bürgerschaft, von dem nur die Handwerker ausgeschlossen bleiben. Mit dem veränderten Besitze aber erhielten diese Höfe neue den gemeinschaftlichen Interessen der Inhaber näher liegende Bestimmungen, wie wir sie am Eingange angedeutet haben, wobei die ritterlichen Festlichkeiten zwar immer mehr in den Hintergrund traten, jedoch niemals ganz und gar ihre Bedeutung verloren.

Alles, was über die ältere Geschichte der Preußischen Artushöfe uns überliefert ist, findet in dieser dargelegten Entwickelung vollständige Erklärung.

In Thorn, der ältesten Stadt Preußens, war die Bürgerschaft mit Ausschluss der Handwerker, um das Jahr 1310 in zwei große Verbindungen gesondert, deren eine: „die Brüderschaft S. Georgii zum Artushofe“ um jene Zeit zu ihren Versammlungen ein Haus auf dem altstädtischen Markte erbaute. In diese Brüderschaft, heißt es in einem alten Berichte, wurden aufgenommen die Geschlechter, welche von der ersten Fundation in dieser Stadt gewohnt und fürnehmlich sich in ehemaligen Kriegen rühmlichst gehalten haben; „dieselben sind mehrenteils Westfalen, Sachsen und Ausländer gewesen.“ Eine zweite Verbindung bildeten die Kornhändler, welche etwas später auf Anordnung des Hochmeisters ein besonderes Kompagniehaus in der Seglergasse erhielten. 1385 aber, als die Georgenbrüderschaft im Artushofe an Zahl merklich abgenommen hatte, vereinigte sie sich mit den Kornhändlern zu gemeinschaftlicher Benutzung des Artushofes, bedingte sich jedoch dabei vertragsmäßig aus, dass die S. Georgenbrüder als die ersten Fundatores und Besitzer die Bank zur linken Hand am Eingange, deren ganze Wandseite das Gemälde des den Lindwurm erlegenden S. Georg einnahm, für sich allein behalten sollten, so dass fortan hier nur Ratspersonen, die alten S. Georgenbrüder und ihre Nachkömmlinge, so wie alle vom Rate dieser Verbindung für würdig Befundenen sitzen durften; die Zusammenkünfte der S. Georgenbrüder mit der übrigen Kaufmannschaft sollten auf der S. Marienbank stattfinden, während die S. Reinholdsbank den der Kaufmannschaft zugezählten Gilden der Schiffer und „Kahnenführer“ angewiesen ward. Auch nach dieser Vereinigung feierte der Artushof Thorn nach alter Weise jährlich drei Hauptfeste, den Fastnachtshof, den Pfingsthof und die S. Katharinenkollation: letztere am 24. November, an welchen Festen ein Schmaus, der am reichlichsten zu S. Katharinen ausfällt, gegeben wird, dem sich Tänze und zu Fastnacht überdies noch Fechtspiele mit Lanzen anschließen, in Betreff welcher letzteren noch in der späten Hofordnung die Bestimmung vorkommt, dass beim Tanze die Stecher selbst vor den Ratsherren der Obrigkeit den Vortanz haben sollen.

Ebenso geht der Ursprung des Artushofes in Elbing bis auf den Anfang des 14. Jahrhunderts zurück; in den Elbinger Kämmereiordnungen wird 1319 und 1320 die Coria regis Arthus und 1327 eine societas regis Arthus genannt. Dieser ältere Artushof lag in der Fischerstraße und ist noch heutigen Tages Besitztum einer wohltätigen S. Georgenstiftung, welche außer mehreren anderen Häusern in der Stadt namentlich einem Junker-Schießgarten, das ganze Dorf Serpin besaß. Auch als 1592 der Artushof, der damals schon seit langer Zeit der ganzen Bürgerschaft geöffnet war, sich in Bänke teilte, erhielten die S. Georgenbrüder eine besondere Bank. Das neue Gebäude auf dem alten Markte an der Ecke der Schmiedegasse, in welches der Hof 1590 verlegt ward, war gleichfalls ihr Besitztum, wie denn als Sinnbild der Stifter an beiden Seiten der Türe zwei geharnischte Männer und tiefer im Saale an der Wand der Ritter S. Georg in kolossaler Gestalt von Holz geschnitzt, zwei Hirsche mit natürlichen Geweihen zu seiner Seite, aufgestellt waren.

Der König-Artushof in Braunsberg, 1353 als ein schon bestehendes Institut genannt und zur Zeit, wo seine Hofordnung abgefasst wurde, um das Ende des vierzehnten Jahrhunderts, bereits den geselligen Zwecken der gesamten Bürgerschaft gewidmet, beteiligt sich im 15. Jahrhunderte an der künstlerischen Umgestaltung der dortigen Pfarrkirche durch eine ihrer nordwestlichen Seite angebaute zierliche S. Nicolai-Kapelle, in welcher die Artusbrüderschaft bis in späte Zeiten hinunter ihre kirchlichen Zusammenkünfte hält, wie denn Papst Innocenz VIII. 1490 derselben für die Teilnehmer an der h. Leichnams-Prozession einen Ablassbrief erteilt. Da ist nun bemerkenswert, dass die Artusbrüderschaft als Besitzerin jener Kapelle die Brüderschaft der Schiffsleute und Hauptherren, und lateinisch Fraternitas curialium et nautarum genannt wird, wahrend sie sich in andern Fällen S. Georgenbrüderschaft nennt und als solche auch noch heut zu Tage, wo sie sich nach Aufhebung des Hofes in eine Begräbnisgilde umgewandelt hat, fortbesteht. Nach der Analogie der Thorner Verhältnisse wird man auch hier die Verschmelzung zweier ursprünglich gesonderter Gesellschaften der Hauptherren (etwa der an der Stadtgründung beteiligten Patrizier, die als Gründer des Artushofes auch S. Georgenbrüder hießen) und der die übrige Kaufmannschaft umfassenden Schiffer anerkennen müssen. Jedenfalls bewahrte auch in dieser kleinen Stadt der Hof die Erinnerung an seinen Ursprung, indem mit seinem Hauptfeste, am Fastnachts-Dienstage, ein sogenanntes Tournier verbunden war. Im Privilegium der Schuhmachergesellen von 1456 wird letzteren ausdrücklich verboten auf dem Markte während des Tourniers Sporen oder Hufeisen aufzuheben. Auch später noch wird der Markt vor dem Hofe an jenem Tage mit Sand befahren und mit Planken eingeschlossen; mehrere Paare zeigten ihre Kräfte und Geschicklichkeit im Lanzenrennen zu Pferde; die ritterliche Übung hieß das Stechreiten; der Sieger wurde mit einem silbernen Kranze und einer silbernen Kette, an welcher die Schilde der früheren Sieger hingen, welchen das des neuen Siegers hinzugefügt ward, von einer besonders dazu ernannten Dankjungfrau geschmückt. Der Dankherr, so hieß der Sieger, musste am folgenden Stechreiten teilnehmen, das hieß: den Dank erreiten; als später Ratsherrentöchter sich weigerten die auf sie gefallene Wahl als Dankjungfrauen anzunehmen, so wird ihnen angedroht, sie sollten ihre Hochzeit auf dem Hofe nicht feiern dürfen. Die Tourniere erhielten sich hier als ein besonderer Gegenstand des städtischen Stolzes bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts; noch 1722 fand zu Ehren des Bischofs Potocki, nach einer öffentlichen Ankündigung „das höchst berühmte Ritter- und Tournierspiel des Stechreitens“ von vier Paaren dargestellt, statt, welches Fest mit einem Tanze abschloss.

Wir kommen schließlich zum Danziger Artushofe; auch er ist in den ersten Jahren der Stadt entstanden; in dem 1358 angelegten Grundzinsbuche, das wiederum die Abschrift eines noch älteren Buches ist, wird die Curia regis Arthuris in der Langgasse mit der Rückseite nach der Bäckergasse, dem jetzigen Schnüffelmarkte, ganz an der Stelle bezeichnet, wo das Gebäude noch jetzt steht, Und zwar als Befitztum der Stadt. Auch auf seine ursprüngliche Bestimmung deutet unser ältestes Kämmereibuch von 1379 damit hin, dass es den Hof ein Theater nennt. Ebenso wenig fehlt hier eine S. Georgenbrüderschaft als eine Genossenschaft der ältesten, ritterbürtigen und ratsfähigen Familien, in deren Brüderbuch fremde Edelleute, selbst Fürsten und Könige, z. B. König Erich der Pommer von Dänemark, wenn sie als Gäste ihre Bankette besuchen, ihre Namen eintragen ließen. In dem vor einigen Jahren aufgefundenen Statute vom Jahre 1414, in welchem sie ihre alte Genossenschaft unter veränderten Verhältnissen erneuert, stehen noch 4 Ratmanne, 4 Schöppen und 4 Mitglieder regierender Familien als Aldermänner an ihrer Spitze; auch da noch gestattet sie zu ihren Zusammenkünften nur solchen Fremden Zutritt, die bei Schildesamt geboren oder dazu auserwählt sind; für ihre kirchlichen Zwecke sind die Brüder im Besitze einer S. Georgen-Kapelle und eines S. Georgen-Altars zu S. Marien, welchen letztern sie späterhin mit ihrer kostbarsten Siegesbeute, dem Bilde des jüngsten Gerichts, ausschmücken, wo sie Priester unterhalten, die bei ihren kirchlichen Festlichkeiten den Dienst versehen, und wo an bestimmten Tagen Spenden an die Armen stattfinden. Aber auch die weltlichen Artusfreuden werden von ihr nicht vernachlässigt; dass diese für sie zunächst bestimmt gewesen sind und erst später, nachdem eine Vereinigung mit der übrigen Bürgerschaft stattgefunden hat, auch diese zu denselben hinzugezogen worden, wird durch die alte Nachricht bestätigt, dass bis 1481 der Artushof in zwei Höfe geschieden war, deren einer, der große, allen Mitgliedern der Kaufmannschaft geöffnet stand, während der kleine nach der Krämergasse hin gelegen den S. Georgenbrüdern und den Schöppen allein vorbehalten blieb. Auch als nach dem Brande von 1481 alle Räume des Hofes zum Baue einer einzigen Halle verwandt wurden, in welcher wie in Thorn die einzelnen Genossenschaften in Bänke sich absonderten, zogen sich die S. Georgenbrüder für ihre besonderen geselligen Zwecke in das 1489 neben ihrem Schießgarten am Langgassischen Tore neugebaute Gemach, die sogenannte Halle, die jetzige Hauptwache, zurück, und führten teils hier, teils im großen Artushofe ihre alten Festlichkeiten aus. Ihr Hauptfest findet am Fastnachtsmontage statt, wo sie noch 1494 nach altem Brauche nach der Tafelrunde reiten, worauf dem Sieger vom Rate oder von einer der vornehmen Frauen der „Dank“ in einem goldenen Becher oder einer silbernen Schale erteilt wird. Schon sehen damals diese Frauen unwillig darein, dass auch Bauernsöhne, die das Bürgerrecht erworben haben, um den Dank reiten; die Ratsfrau Catharina Finkenberg bittet einen vornehmen Gesellen aus der Priegnitz, Hermann Florissen, als er bei ihr zu Tische speist: dass er sich um den Dank bewerbe; die Lassen, sagt sie, die da nun reiten wollen, sind es nicht wert, dass die Frauen um ihretwillen sollen zu Hofe gehen; als er sich dazu entschließt, fordert sie ihre Verwandten auf, ihm zu seiner Ausstaffierung behilflich zu sein; einer gibt ihm ein Pferd, ein anderer den Harnisch, ein anderer eine Rossdecke, andere endlich setzen ihm aus Karten ein Wamms zusammen und färben ihm das Gesicht. Die übrige Bürgerschaft jedoch zürnt über die sichtliche Bevorzugung des Fremdlings bei der Preisverteilung; es entsteht daraus ein heftiger Zank und der Dank wird in jenem Jahr gar nicht ausgegeben. Ein nicht minder bedeutendes Fest findet am Pfingstmontage statt, wo die Brüderschaft in glänzendem Ornate ins Feld reitet, um einen aus ihrer Mitte, dem sie einen Kranz von Maien um den Leib hängen, zum Maigrafen zu ernennen. Nachdem sie dann Mahlzeit in S. Georgens Haus gehalten, schießen sie um einen König zum Vogel mit Armbrüsten; am Abend aber gehen sie mit Jungfern und Frauen in König Artushof und halten darin Hoftanz, welchen sie ein „Trarat“ nannten.

So sehen wir denn auch noch heutigen Tages auf der Hinterwand des Artushofes neben dem Ofen die statuarische Darstellung des h. Georg, wie er mit seiner Lanze eine Jungfrau von einem Drachen befreit aus gemaltem Holzschnitzwerk geformt: eine bezeichnende Erinnerung an die ursprüngliche Bestimmung des Hauses, nicht minder aber auch ein bedeutsames Wahrzeichen, dass diejenige Ritterschaft, welche sich die Bewahrung der Treue, die Aufrechthaltung christlicher Zucht und die Förderung des leiblichen und geistigen Wohles der leidenden Menschheit zum Ziele setzt, zu allen Zeiten in unserm Alt - Preußen in Achtung und Ehren verbleiben wird.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Ueber den Ursprung der Preußischen Artushöfe