Fortsetzung des Krieges. Peter gegen Graf Stenbock

Die Nachricht, daß Stenbock Stralsund verlassen habe und in das Mecklenburgische eingedrungen sei, erreichte den Zaren in Karlsbad, und rief ihn früher, als er beabsichtigt hatte, zur Armee zurück.

Eine Bedeckung von preußischer Reiterei mußte ihn durch die umherstreifenden schwedischen Parteigängerscharen führen.


Das schwedische Heer unter Stenbock, welches den Kern, der einst so siegreich gewesenen Armee Karls XII., enthielt, war in eine Lage gekommen, worin es keine anderen Aussichten hatte, als daß sich die Niederlage von Pultawa erneuern würde. Dort, wie hier, fehlte es den Schweden im fremden Lande an Magazinen, und damit an Lebensmitteln und Proviant.

Am 9. Dezember erreichte Peter der Große den Flecken Fage, nicht weit von Güstrow, wo sich damals das Hauptquartier der russischen Armee befand. Auch August II. kam hierher, und das russische Heer brach auf nach Güstrow, um sich mit den Dänen zu vereinigen.

Jetzt aber entsandte Peter an den Dänenkönig Boten über Boten, die ihm die Annäherung der Russen meldeten, mit dem dringenden Rate, sich vor Ankunft derselben in keine Schlacht einzulassen.

Indes diese Mahnung war vergebens. Das russische Heer befand sich bereits in Kriwitz, nur noch drei Meilen vom dänischen Heere entfernt, als die Schreckensbotschaft eintraf, das vereinigte dänische und sächsische Heer sei am 20. Dezember 1712 bei Gadebusch aufs Haupt geschlagen worden.

Nun blieb dem Zaren nichts weiter übrig, als seine Truppen möglichst schnell nach Güstrow zurückzuführen.

Aber bald darauf kam von dem geschlagenen Heere die dringende Aufforderung auf Beistand. Peter folgte diesem Rufe, um seiner Bundesverpflichtung zu genügen. Seine Regimenter erhielten Befehl zum Aufbruch.

Die Zarin Katharina, welche ihren Gemahl bis jetzt begleitet hatte, wurde nach Petersburg entlassen. Peter eilte nun persönlich zu dem geschlagenen dänischen Heere, um dessen Lage besser übersehen zu können.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Peter der Große. Seine Zeit und sein Hof. III.