Crell, Nikolaus (1552-1601) deutscher Theologe und Regierungsbeamter

Ein in Deutschlands Kirchengeschichte verhängnisvoll bekannt gewordener Name. Nikolaus Crell kam in Leipzig zur Welt; sein Vater war seit 1565 Prokonsul der Stadt Leipzig und starb 1567. Hang zur Unruhe und Hartnäckigkeit mögen dem Sohne schon frühzeitig eigen gewesen sein; daher sein Lehrer zu Grimma ihm in seiner Jugend prophezeit haben soll: „tu eris aliquando patriae!“ Worte, die eigentlich als bloße übertriebene Zornesausbrüche des Pedantismus gar nichts bedeuten wollen, von Crells Feinden aber gerne als wichtiges Prognostikon dargestellt worden sind. Crell studierte zu Leipzig und Grimma, hielt kurze Zeit juristische Vorlesungen, promovierte 1576 als Doktor der Rechte, wurde, wegen seiner hervorragenden Talente, vom Kurfürsten August als Unterhofmeister des Kurprinzen nach Dresden berufen, 1580 zum Hofrat ernannt, und als nach Augusts Tode 1586 der Kurprinz als Christian I., zur Regierung kam, wurde Crell Kanzler der Landesregierung. Im Besitze des unbegränzten Vertrauens dieses schwachen Regenten herrschte Crell fast unumschränkt über den Kurstaat und zog sich natürlich — besonders unter Adel und Ritterschaft, die es als etwas Unerhörtes ansahen, dass ein bürgerlicher Emporkömmling die höchste Gewalt übe — Neider und Feinde zu. Doch ein schlimmerer Feind noch erstand ihm in der protestantischen Kirche. Schon unter Kurfürst August hatten die sogenannten krypto-calvinistischen Streitigkeiten begonnen. Diesen ein Ende zu machen, hatte der Kurfürst durch mehre der angesehensten Theologen die Konkordienformel entwerfen lassen, ein symbolisches Buch, das alle sächsischen Prediger und Schullehrer unterschreiben mussten, wenn sie nicht um ihre Ämter kommen wollten. Manche, obgleich sie äußerlich die Formel billigten, waren ihre heimlichen Gegner und Melanchthons Meinungen zugetan. Nach Augusts Tode erhoben daher die Kryptocalvinisten von Neuem ihr Haupt und drohten die Konkordienformel zu stürzen. Der Kurfürst selbst, von Jugend auf in den gelinderen Meinungen Melanchthons unterrichtet und geleitet von seinem Schwager, dem reformierten Pfalzgrafen Johann Kasimir von Lautern, war dem Kryptocalvinismus nicht abgeneigt. Am Meisten aber ward dieser durch Crell begünstigt, dessen Politik dahin ging, die beiden feindselig geschiedenen Parteien der (deutschen und schweizerischen) Protestanten enger zu verschmelzen und dadurch den Protestantismus selbst zu kräftigen, und bei seiner Regierungsgewalt daher die Konsistorien und die vornehmsten geistlichen Stellen größtenteils mit Männern besetzt, welche entweder dieser Lehre befreundet, oder mindestens nicht abgeneigt waren. Auf ihr Anstiften wurden zuvörderst einige Verordnungen gegeben, wodurch die Gemüter vorbereitet werden sollten, die beabsichtigte Veränderung gelassen zu ertragen. Das Gezänk über Religionsmeinungen auf der Kanzel wurde verboten, dagegen aber befohlen, dass über Alles, was von Religionssachen geschrieben wurde, die Zensur zu Dresden gesucht werden sollte, welche Crell selbst mit einigen gleichgesinnten Freunden übernommen hatte. Es ward nicht nur ein neuer deutscher Katechismus, der das Vorhaben dieser Partei begünstigte, herausgegeben, sondern auch eine neue Ausgabe von Luthers Bibelübersetzung mit dem Vorhaben entsprechenden Anmerkungen veranstaltet. Die unruhigsten Bewegungen aber verursachte ein 1591 erschienenes kurfürstliches Reskript, welches den Gebrauch des sogenannten Exorzismus bei der Taufe untersagte, indem viele Theologen die Teufelaustreibung bei der Taufe noch zu den Glaubensartikeln zählten. Mehre Geistliche, die sich Crells Absichten widersetzten, verloren ihre Ämter und wurden verhaftet oder des Landes verwiesen. Die Klagen dem Kurfürsten selbst vorzubringen war untunlich, weil Crell alle Zugänge zu demselben so besetzt hielt, dass Niemand ohne sein Vorwissen Zutritt erhielt. Nächstdem brachte er dem Kurfürsten Befehle zum Unterschreiben, wenn dieser nicht Zeit hatte, sie zu lesen; ja er soll ihm oft mit einer ziemlichen Anzahl Befehle in die Schlosskirche nachgegangen sein und ihn zur Unterschrift genötigt haben. Furchtbar änderte sich für Crell das Spiel, als der Kurfürst am 25. September 1591 im 31. Lebensjahre starb und der Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar, ein eifriger Lutheraner und Gegner des Calvinismns, die Regierung als Vormund verwaltete. Sogleich wurden eine Menge des Calvinismus verdächtiger Prediger teils gefangengesetzt, teils verjagt, eine allgemeine Kirchenvisitation veranstaltet, und ein neues symbolisches Buch (Visitations-Artikel) aufgesetzt, das alle weltliche und geistliche Beamten bei Verlust ihres Amtes beschwören und unterschreiben mussten. Alle dem Luthertum durch die Kryptocalvinisten zugefügten Nachteile wurden sofort abgestellt und vergütet. Crell wurde, noch am Tage vor der Beerdigung des Kurfürsten, auf Antrag der kurfürstlichen Witwe und eines Ausschusses der sächsischen Ritterschaft, verhaftet und nach dem Königstein gebracht. Sein Prozess wurde mit großer Willkür und mit sichtlicher Rachbegierde geführt; denn man verweigerte ihm nicht nur die schriftliche Verantwortung, sondern der Herzog von Weimar ließ sogar ein für den Verhafteten günstiges Mandat des Reichskammergerichtes durch ein ausgewirktes kaiserliches Reskript für ungültig erklären. Er saß schon ins vierte Jahr gefangen und man war noch nicht einmal über die Formalien des wider ihn anzustellenden peinlichen Prozesses einig geworden. Wenn auch sein Verfahren, die reformierte Lehre mit Gewalt einzuführen — ungeachtet er sich bei den deshalb ihm gemachten Beschuldigungen auf die Unterschrift des Kurfürsten berief — nicht zu rechtfertigen war, so war es das seiner Richter noch weniger. Man wollte Staatsverbrechen finden und glaubte deren entdeckt zu haben, die ihm zur Last gelegt werden könnten, und die Hauptpunkte der von den Landständen gegen ihn gerichteten Anklage gingen dahin: dass er, außer den erregten Religionshändeln, dem Kurfürsten böse Ratschläge gegeben, ihn mit seinen Landständen zu entzweien gesucht, vom Kaiser unehrerbietig gesprochen, allerlei treulose Anschläge gegen denselben angesponnen und im Namen seines Herrn geheime Unterhandlungen gefährlicher Art mit auswärtigen Fürsten gepflogen habe, hauptsächlich mit König Heinrich IV. von Frankreich, den der Kurfürst, durch ihn verleitet, im Kampfe gegen die Ligue mit Geld unterstützt habe. — Crell schmachtete fast zehn Iahre lang in harter Gefangenschaft, ohne seine Gattin und Kinder bei sich sehen zu dürfen; als endlich die Akten seines Prozesses an den Kaiser Rudolf II. zur Entscheidung nach Prag gesendet wurden, obgleich der sächsische Hof wohlberechtigt gewesen wäre, ein Urteil zu fällen. Wohl aber wusste man, dass Crell kein günstiges Urteil erwarten durfte, indem die Politik den kaiserlichen Hof mit den strengen Lutheranern verband und dort jede Annäherung an calvinische Meinungen zugleich als eine gefährliche Verbindung mit Frankreich angesehen wurde. Crell rechtfertigte sich wegen der gegen ihn angebrachten Beschuldigungen, bis auf den einzigen Punkt der reformierten Lehre, allein seine Läuterungsschrift wurde nicht angenommen und das böhmische Appellationskammergericht, wohin diese Sache gar nicht gehörte, sprach am 11. September 1601 das Urteil: „dass Crell, wegen vielfältiger pflichtwidrigen Handlungen, und sowohl daheim, als durch Verbindung mit fremder Herrschaft und mancherlei arglistigen und schädlichen Vorhaben, begangenen Landfriedenbruches und Störung der gemeinen Ruhe des Vaterlandes,“ mit dem Schwerte gerichtet werden solle; zu welchem Behufe der Kurfürst Christian II., der, nach geendigter Minderjährigkeit, am 23. September 1601 die Regierung antrat, den Gefangenen von Königstein nach Dresden bringen ließ. Crell glaubte noch bis zum letzten Augenblicke, dass man mit der Hinrichtung nicht Ernst machen werde. Am 9. Oktober ward Crell auf dem Judenplatze zu Dresden, sitzend und mit dem Schlafrocke bekleidet, enthauptet. Die verwitwete Kurfürstin sah vom Stallgebäude aus der Hinrichtung zu, sagend: sie wolle dem Manne sein Recht antun sehen, der ihren seligen Herrn so übel angeführt hätte. Der Scharfrichter zeigte dem Volke den abgeschlagenen Kopf mit den Worten: „Crell, wie gefiel Dir der calvinische Streich?“

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Neuer Plutarch - Band 5