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? 352. Neander, Karl, aus Woldegk ?, geb. um 1727, Grenadier-Gefreiter bei der Danziger Garnison, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

353. Neuhausen, Johann, aus Schwerin, gewann am 9. Jan. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Am 4. Juli 1690 war er persönlich vor dem Rat in Schwerin erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Johann Paschen, Bürgers und Ältermanns des Schneideramts zu Schwerin im Alter von 54, und des dortigen Amtsschneiders Jochim Möller im Alter von 71 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Neuhausens Eltern waren der vor 1690 verstorbene Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. zu Schwerin und seine zweite Frau Maria geb. Claßen (Clasen). Er war der jüngere Stiefbruder des H. G. Niehusen (Nr. 356). (Bb. Gb.)


354. Neukirch (Nienkarke), Hans Jakob, aus Boizenburg, erhielt am 12. März 1671 das Bürgerrecht als Schneider. Am 17. Aug. 1670 beglaubigten auf den Antrag Jakob Sprengels, Neukirchs Schwagers, die Bürger Hans Smuck der Ältere im Alter von 70 und Heinrich Fischer im Alter von 59 Jahren zu Boizenburg Neukirchs Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1670 verstorbene Bürger und Leutnant Jochim N. und seine Frau Katharina geb. Bencke. (Bb. Gb.)

355. Nickel, Georg, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1631, Musikus in Danzig, beschwor am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).

356. Niehusen, Hans George, aus Schwerin, der ältere Stiefbruder J. Neuhausens (Nr. 353), erlangte am 13. Febr. 1694 das Bürgerrecht als Schneider. Seine Stiefmutter Maria geb. Clasen ließ am 29. Mai 1689 für ihn, der damals schon in Danzig wohnte, in Schwerin auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger, des Ältermanns im Bäckeramt Hans Goldstädt im Alter von 60 und des Ältermanns im Tischleramt Jochim Stolte im Alter von 67 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Niehusens vor 1689 verstorbene Eltern waren der Bürger und Amtsschneider Hans Jürgen N. in Schwerin und seine erste Frau Ilse geb. Negenraht. (Bb. Gb.)

357. Nieman, Friedrich, aus Gnoien, erwarb am 12. Jan. 1702 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

358. Niemann, Hans, aus Kronskamp (Amt Neustadt), geb. um 1612, Brauerknecht in Danzig, beglaubigte am 13. Aug. 1642 die Echtgeburt seines Nachbarsohnes K. Reinicke (Nr. 408).

359. Nienkirche (Nienkirch), Kaspar, aus der Stadt Goldberg, erhielt am 16. Sept. 1659 das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 9. Febr. 1644 wurde ihm in Goldberg ein für den Rat und das Amt der Zayenmacher zu Hamburg bestimmter Geburtsbrief auf Grund des Zeugnisses der Goldberger Bürger Matthias Koch, Hut- und Filzmachers, Hans Stolle, Kleintuchmachers, und Jochim Pfundt, Barbiers, ausgestellt. Nienkirches Eltern waren der vor 1644 verstorbene Ältermann des Schusterhandwerks Jochim N. in Goldberg und seine Frau Christina geb. Wend(es) aus Hamburg. Sein gleichfalls vor 1644 verstorbener Vatersbruder war der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg, seine ebenfalls vor 1644 verstorbenen Großeltern väterlicherseits der Bürgermeister und Kirchenjuratus Jürgen N. in Goldberg und seine Frau Metta geb. Blanck(en) aus Goldberg. (Bb. Gb.)

360. Nigrinus, Jeremias, aus Rostock, trat im Mai 1650 in das Gymnasium ein. (M.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig