-O-

361. Örtner, Bernhard (Borchard) Konrad, aus Güstrow, erwarb am 7. Juni 1732 gegen Erlegung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. April 1732 beglaubigten D. Schnellenburg (Nr. 452) und M. K. Krüger (Nr. 262) seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1732 verstorbene Bürger und Hutmacher Daniel Ö. in Güstrow und seine Frau Anna Margarete geb. Haupt(in). (Bb. Schb. 131 Bl. 10.)

362. Ohmius, Joachim, aus Malchin, wurde im Nov. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.) Im Oktober 1600 war er zu Wittenberg immatrikuliert worden.


363. (Oldenborg), Sophia, aus Schorssow (Amt Stavenhagen), geb. um 1629, Ehefrau des Georg Oldenburg, eines Soldaten bei der Danziger Garnison, bezeugte am 2. Mai 1659 die Echtgeburt des H. Arendts (Nr. 7).

364. Oldenburg, Paul, aus Stoffersdorf (Amt Grevesmühlen), gewann am 23. Dez. 1763 nach Zahlung von 600 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem J. Groß (Nr. 174) und H. Log (Nr. 307) am 5. Dez. seine Echtgeburt beschworen hatten. Oldenburg war das zweite Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Schneiders Johann O. zu Stoffersdorf und seiner Frau Maria geb. Nöwermann. (Bb. Schb. 161 Bl. 255 v.)

365. Orthman (Ortman) aus Ribnitz (Rübnitz), erhielt am 7. Juli 1678 das Bürgerrecht als Schneider, das er am 28. Nov. 1680 mit Zahlung von 310 Gulden auf einen Kaufmann verbesserte. (Bb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig