Betrunken

Betrunken. Wie kann man ohne einen Kreuzer Geld täglich — betrunken sein? Dieses Kunststück führte ein Karrenziehcr in Pesth meisterhaft aus. Dieser Kerl, der den ganzen Tag betrunken war, hatte nicht einen Groschen im Sacke. Als man sich über diese Zauberei höchlich verwunderte, offenbarte er sein Geheimnis. Er hatte zwei einander ganz ähnlich sehende Flaschen in einer Tasche stecken. Die Eine war stets mit Wasser gefüllt. Er ging ins Branntweinhaus und begehrte das leere Fläschchen voll Branntwein. Als es gefüllt war, steckte er es ein und legte einen Silbergroschen hin. Jeder Branntweinschenker kennt schon seine Leute, sieht daher das Geld an und sagt, es sei falsch. Der Karrenziehcr bemerkt nun, er habe kein anderes Geld und gebe den Branntwein zurück, — darauf nimmt er die Flasche mit Wasser heraus und gibt sie dem Wirte. Dieser schüttet, durch die Ähnlichkeit getäuscht, den Inhalt in die großen Flaschen zurück, und der Karrenziehcr geht weiter, — um sein Kunststück den ganzen Tag fort zu praktizieren.

Betrunken. In den Statuten zur Herstellung der Sitten, welche Katharina I. während ihrer Alleinherrschaft in Russland ergehen ließ, befindet sich auch folgendes Verbot: „Frauenzimmer sollen sich unter keinem Verwande betrinken, und Mannspersonen dürfen vor neun Uhr nicht betrunken sein.“


— Einem Irländer, der dem Whisky (ein geistiges Getränk) sehr ergeben war, wurde der Vorwurf gemacht, er sei betrunken. — „Ich betrunken?“ rief er aus, „keineswegs, aber übermäßig erfrischt.“

— Ein Betrunkener blieb Nachts auf der Straße liegen. Als er halb ausgeschlafen, entsteht in der Nähe Feuerlärm. Die Dorfglocken werden angeschlagen. Der Erwachte zählt bis zwölf, aber es schlägt noch weiter. — „Was! siedzehn!“ ruft er verwundert, „so spät ist's ja mein Lebtag noch nicht gewesen!“

— Der Pastor zu F—berg saß im Beichtstuhle und sah eines seiner Beichtkinder, einen fast täglich trunkenen Bettler, mit allen Zeichen eines leichten Rausches herantreten, um die Beichte abzulegen und Sündenvergebung zu erhalten. Entrüstet darüber, dass nicht einmal die heilige Stätte den Liederlichen von seinem gewohnten Fehler abhalten könne, hielt er ihm ob des unkirchlichen Benehmens eine strengt und eindringliche Strafpredigt und schloss dieselbe mit den Worten: „Denkt Ihr denn nicht an Eurer Seele ewiges Heil? Fürchtet Ihr nie das Strafgericht Gottes?“ — „Ne, Herr Pastor!“ antwortete naiv der Trunkenbold, „ne, ich bin nicht so förchtsen!“ (furchtsam).

— In Berlin fanden einige Vorübergehende einen Betrunkenen in einer Gasse liegen. Sie hoben ihn auf, und teilnehmend fragte ihn Einer: „Wir wollen Ihn in Sein Quartier bringen; wo gehört Er zu Hause?“ — „In Braunschweig,“ stammelte der Trunkenbold.

— Nachdem eine Höckerfrau lange auf dem Markte gesessen und Käse und Butter feil gehabt hatte, ging sie darauf in ein Weinhaus und trank nach und nach sechs Kannen Wein; endlich ward sie ganz taumelnd und sagte: „Herr Wirt, was bin ich schuldig?“ — „Nur sechs Kannen,“ antwortete der Wirt. — „Ach, mein Herr!“ sprach sie mit stammelnder Zunge, „ich kann nicht mehr als fünft schuldig sein; denn mehr geht nicht in meinen Leib, ich habe es oft gemessen.“ — „Meine gute Frau,“ versetzte der Wirt, „ich glaube wohl, dass nur fünft in Ihren Bauch gegangen, aber die sechste ist Ihr in den Kopf gestiegen.“

— Ein Trunkenbold war, ganz seiner Sinne beraubt, vor seinem Hause liegen geblieben. Es regnete eben, und ihm lief das Wafser von der Dachtraufe gerade in den Mund. „So hört doch endlich einmal auf!“ rief er, „ich mag nicht mehr trinken, wenn Ihr mir's auch einschüttet!“