Der Geschäftsmann Simon Leupold
Simon Leupold blieb jedoch bis an seinen Tod mit den Angelegenheiten des Ausschusses beschäftigt und ward reiner Geschäftsmann; auf seine geistige Bildung hatte dies nicht den günstigsten Einfluß. Er ließ sich mit der Zeit in Speculationen aller Art ein, gab sich mitunter auch mit unzuverlässigen Leuten ab, machte unvorsichtige Geldgeschäfte, fing in Güstrow an zu bauen und versenkte sich, nach Geld und Ansehen trachtend, mitunter auch in Schulden und Noth. Oft mag aber auch der Drang des bedeutenden Geldgeschäfts, das er verwaltete, ihn verwickelt haben. So schreibt er am 23. Junii 1560 an den Rath Werner Hahn auf Basedow, nachdem er alle übrigen Mitglieder des Ausschusses nicht auf ihren Gütern hatte finden können, sehr ängstlich unter Anderm:
„Ich habe bereits vber achtzig tausent gulden die
loßkundungen bekomen vnd komen alle tage mehr.
Niemants wil mehr loben. - - Niemants wil mehr was
geben, wie ich den außzug an beide meyne gnedige hern
vnderthenig geschickt, aber kein antwort darvff
bekomen. Es wird grosser schade vnd vnrichtickeit
daraus entstehen“.
Alle seine mißlichen Verhältnisse und Speculationen rückte ihm sein älterer Sohn Christian, kaum 20 Jahre alt, strenge vor, sogar in poetischen Episteln. Das Leben Leupolds ist in diesem Zeitraume daher weniger reich an hervorstechenden Begebenheiten: die bedeutendste und fast alleinige ist seine Wirksamkeit als Secretair des Ausschusses.
Obgleich er aber fast ganz für diese Stelle leben mußte, so verschmähete doch der Herzog Johann Albrecht seine Dienste fortan nicht. Am 10. April 1556 versichert ihm derselbe die ungeschmälerte Einnahme der ihm früher versicherten Hebungen und agnoscirt und verbürgt ihm den vollen Werth einer Schuldverschreibung des Herzogs Albrecht auf 6000 Gulden, welche dieser dem dänischen Rathe Jürgen Münter in der kopenhagener Fehde ausgestellt und welche Simon Leupold für einen geringern Preis, wahrscheinlich auf seinen Gesandtschaftsreisen nach Dänemark, an sich gebracht hatte; der Herzog gestand ihm diesen Vortheil im Geldgeschäft, im Papierhandel im Sinne der neuern Zeit, zu, weil er damals seit fünf Jahren nur wenig von seiner festen Besoldung bezogen hatte. Diese Verschreibung lautet also:
Vonn gottess gnadenn Wir Johanss Albrecht hertzogk tzu
Megklennburgk, Furste tzu Wendenn, Graue tzu
Schwerinn, Rostock vnnd Stargartt der lannde herr.
Bekennen hirmit offentlich vor vnnss vnsere liebe
Brueder vnnd alle vnnser erben, Als vnss derr wolgelarte
vnser Secretarius vnd lieber getreu er Magister Simonn
Leupolt dem hochgebornnen furstenn hernn Heinrichen
hertzogen tzu Meglenburgk vnsercm lieben
Vetteren hochloblicherr milder seliger gedechtnuss
sechsstzehen Jar lang vor ein Secretarien gedienet vnd
seine Liebde Jne vmb seiner langen getreuwen dienste
willen von Geistlichenn lehnen, so seine Liebde Jme
tzum teile selber vorlihen, zum teil bei ettlichen von
Adel vnd Stedtenn befurderrtt, dass er jerlich hundertt
vnd dreissig guldenn daruon gehatt, die Jme auch auf
sein leben lang, sampt zwantzig guldenn jerlicher
besoldung vnd etzlicher Vitalien vnnd hoffcleidt auss
seiner Liebd kammer, vnd den vierden teil von allen
Cantzleygeselln vorschrieben, Vnd er sich zu vnnss vf
vnser gnedigs begeren, nach seiner Liebden todtlichenn
ab gange, wiederumb tzum diener vörpflichtett, - Vnd
wir ime die tzusage gethann, alless was ehr bei
hochgedachts vnsers liebenn vetterenn tzeittenn gehatt,
dasselbe solte behaltten, - Wir wolten Jme seine
besoldung auch nichtt vorringerenn, sondern
uorbesseren, - Vnd er vnss mittler tzeitt getreulichen
gedienett vnnd in einem Jare tzehenn mahel mit grosser
gefhaer seines leibes, sich in vnser sachenn bei
koninglicher Wirden tzu Dehnemarcken geprauchen
lassen, aber aus vnser kammer keine besoldung, auch
von den Cantzleygesellen bisher nichts bekommen, - So
hatt er auch in jungst gepfloggener Visitation, damitt
desterr besser vnnd bestendiger Ordenung die kirchen
vnd Schulendiener tzu erhaltten vnd dreissig gulden von
geistlichen lehnenn fallenn lassen, - Vnnd wiewol Jme
erstattung hirkegen tzugesagett, Ist dochbisher auss
vorfallender vorhinderung nichts eruolgett, - Zu deme
seint Jme funfftzig guldenn, drey dromet roggen vnd
drey dromett gersten Jerlich vom Deconomo tzu Gustrouw,
dass ehr der Visitation Register halten vnd sich in der
Visitation gebrauchenn lassen solle, von den Visitatoren
vorordentt, - Vnd ehr in alles nhu inss funffte Jar nicht meher,
alss vierttzig gulden, drei dromett roggen, tzween dromett
vnnd vier Scheffel gerstenn, bekommenn, dass ander ist Ime
noch alless hinterstelligk, - Vnd so wir Ime dan vmb seiner
langenn gepflogenenn getreuwenn dienste willen, auch vnser
tzusage nach solches tzu erstadten schuldig vnnd geneigt:- So
haben wir Ime durch guttliche vnderhandelung des erbaren
vnsers Ratts vnnd lieben getreuwen Jurgenn vonn
Dannenbergs nachgegebenn, - Wie Wir auch solches vor
vnnser liebe brueder vnd aller vnserr erbenn hirmitt
wissenttlich thuenn, dass er denn brief vff sechs tausentt
guldenn vonn Er Jurgenn Munter Ritter vnnd des
koningreiches Dehnemargen Rahte tzum Elnnbogenn, die ehr
weilantt dem hochgebornnenn fursten hern Albrechten
Herttzogenn tzu Megklenburgk vnserem freundlichenn
geliebtenn hern vnnd vaterr hochloblicher seliger gedechtnuss
in der Coppenhagenschenn Feidenn gelihenn vnnd
vorgestrackt, ann sich vonn vnserentt wegenn brengenn vnnd
losenn solle, - Vnnd wass ehr Ime in betzalung der sechss
tausentt guldenn heuptstuell abhandelen kann, dasselb soll
Ime tzu guette kommenn vorr erstattung seiner nastendigenn
besoldungk vnnd Canttzleygeselle vnnd abtrettung seiner
geistlichen Lehenn, wie obberurtt, - So wollenn wir, wie wir
vns auch, bei vnseren furstlichen wirdenn vnd treuwen, vor
vnss, vnser brueder vnnd aller vnser erbenn wissentlich wollen
vorpflichtt haben, befurderen vndt behelffen, dass ehr ohne
allen verweiss die sechss tausentt guldenn volnkomlich (doch
alleine denn heuptstuell vnnd keine auffgeschlagene renthe
oder schadenn, die ehr tzugebenn, vonn vnserenttwegen nichit
einreumen soll) von vnss oder dem vorordenten Ausschoss
vnser furstenthumbe vnd lande vnabbruchig danckbarlich
bekommen solle, - Wo ehr aber ann dem brieue nichts
abhandelenn konntte, so wollenn wir vnser tzusage nach Ime
fur sein nastendig besoldung vnd abtrettung der geistlichen
lehen vnnd Canttzleygesellen in anderenn bedencken, damit
Ime gepurlich erstattung geschehenn muege. Getreulich vnd
vngeuerlich. Des tzu vrkuntt habenn wir vnnser furstlich
pittschierr vnsers daumringes hirauff wissentlich getruckt
vnnd vnss mitt eigener handt vnderschrieben. Der gegebenn
ist tzu Schwerinn den tzehenden Aprilis Nach Christi vnsers
Seligmachers geburtt funfftzehenn hundertt sechsss vnnd
funfftzigstenn Jare.
Simon Leupold hatte mancherlei Forderungen an den Herzog. Im Anfange des Jahres 1567 hatte dieser ihm die Versicherung geben lassen, daß er mit ihm Rechenschaft halten wolle. Er übergab ein Verzeichniß seiner Forderungen an den fürstlichen Kammer-Secretair Joachim Plesse, worauf ihm jedoch durch Plesse der Bescheid ward, daß der Herzog ihm nichts zu geben schuldig sei, da Leupold dem Ausschusse diene. Leupold beschwerte sich darüber bei Dr. Goltstein und Andreas Mylius und führte dabei an, daß er doch von 1552 bis 1556 dem Herzoge gedient, und in dieser Zeit jährlich höchstens 50 fl., unter dem Herzoge Heinrich aber jährlich 200 fl. gehabt habe; und diese Einnahme sei ihm versichert: solle er diese nicht haben, so möge der Herzog ihm lieber den Abschied geben.
„Ich habe bereits vber achtzig tausent gulden die
loßkundungen bekomen vnd komen alle tage mehr.
Niemants wil mehr loben. - - Niemants wil mehr was
geben, wie ich den außzug an beide meyne gnedige hern
vnderthenig geschickt, aber kein antwort darvff
bekomen. Es wird grosser schade vnd vnrichtickeit
daraus entstehen“.
Alle seine mißlichen Verhältnisse und Speculationen rückte ihm sein älterer Sohn Christian, kaum 20 Jahre alt, strenge vor, sogar in poetischen Episteln. Das Leben Leupolds ist in diesem Zeitraume daher weniger reich an hervorstechenden Begebenheiten: die bedeutendste und fast alleinige ist seine Wirksamkeit als Secretair des Ausschusses.
Obgleich er aber fast ganz für diese Stelle leben mußte, so verschmähete doch der Herzog Johann Albrecht seine Dienste fortan nicht. Am 10. April 1556 versichert ihm derselbe die ungeschmälerte Einnahme der ihm früher versicherten Hebungen und agnoscirt und verbürgt ihm den vollen Werth einer Schuldverschreibung des Herzogs Albrecht auf 6000 Gulden, welche dieser dem dänischen Rathe Jürgen Münter in der kopenhagener Fehde ausgestellt und welche Simon Leupold für einen geringern Preis, wahrscheinlich auf seinen Gesandtschaftsreisen nach Dänemark, an sich gebracht hatte; der Herzog gestand ihm diesen Vortheil im Geldgeschäft, im Papierhandel im Sinne der neuern Zeit, zu, weil er damals seit fünf Jahren nur wenig von seiner festen Besoldung bezogen hatte. Diese Verschreibung lautet also:
Vonn gottess gnadenn Wir Johanss Albrecht hertzogk tzu
Megklennburgk, Furste tzu Wendenn, Graue tzu
Schwerinn, Rostock vnnd Stargartt der lannde herr.
Bekennen hirmit offentlich vor vnnss vnsere liebe
Brueder vnnd alle vnnser erben, Als vnss derr wolgelarte
vnser Secretarius vnd lieber getreu er Magister Simonn
Leupolt dem hochgebornnen furstenn hernn Heinrichen
hertzogen tzu Meglenburgk vnsercm lieben
Vetteren hochloblicherr milder seliger gedechtnuss
sechsstzehen Jar lang vor ein Secretarien gedienet vnd
seine Liebde Jne vmb seiner langen getreuwen dienste
willen von Geistlichenn lehnen, so seine Liebde Jme
tzum teile selber vorlihen, zum teil bei ettlichen von
Adel vnd Stedtenn befurderrtt, dass er jerlich hundertt
vnd dreissig guldenn daruon gehatt, die Jme auch auf
sein leben lang, sampt zwantzig guldenn jerlicher
besoldung vnd etzlicher Vitalien vnnd hoffcleidt auss
seiner Liebd kammer, vnd den vierden teil von allen
Cantzleygeselln vorschrieben, Vnd er sich zu vnnss vf
vnser gnedigs begeren, nach seiner Liebden todtlichenn
ab gange, wiederumb tzum diener vörpflichtett, - Vnd
wir ime die tzusage gethann, alless was ehr bei
hochgedachts vnsers liebenn vetterenn tzeittenn gehatt,
dasselbe solte behaltten, - Wir wolten Jme seine
besoldung auch nichtt vorringerenn, sondern
uorbesseren, - Vnd er vnss mittler tzeitt getreulichen
gedienett vnnd in einem Jare tzehenn mahel mit grosser
gefhaer seines leibes, sich in vnser sachenn bei
koninglicher Wirden tzu Dehnemarcken geprauchen
lassen, aber aus vnser kammer keine besoldung, auch
von den Cantzleygesellen bisher nichts bekommen, - So
hatt er auch in jungst gepfloggener Visitation, damitt
desterr besser vnnd bestendiger Ordenung die kirchen
vnd Schulendiener tzu erhaltten vnd dreissig gulden von
geistlichen lehnenn fallenn lassen, - Vnnd wiewol Jme
erstattung hirkegen tzugesagett, Ist dochbisher auss
vorfallender vorhinderung nichts eruolgett, - Zu deme
seint Jme funfftzig guldenn, drey dromet roggen vnd
drey dromett gersten Jerlich vom Deconomo tzu Gustrouw,
dass ehr der Visitation Register halten vnd sich in der
Visitation gebrauchenn lassen solle, von den Visitatoren
vorordentt, - Vnd ehr in alles nhu inss funffte Jar nicht meher,
alss vierttzig gulden, drei dromett roggen, tzween dromett
vnnd vier Scheffel gerstenn, bekommenn, dass ander ist Ime
noch alless hinterstelligk, - Vnd so wir Ime dan vmb seiner
langenn gepflogenenn getreuwenn dienste willen, auch vnser
tzusage nach solches tzu erstadten schuldig vnnd geneigt:- So
haben wir Ime durch guttliche vnderhandelung des erbaren
vnsers Ratts vnnd lieben getreuwen Jurgenn vonn
Dannenbergs nachgegebenn, - Wie Wir auch solches vor
vnnser liebe brueder vnd aller vnserr erbenn hirmitt
wissenttlich thuenn, dass er denn brief vff sechs tausentt
guldenn vonn Er Jurgenn Munter Ritter vnnd des
koningreiches Dehnemargen Rahte tzum Elnnbogenn, die ehr
weilantt dem hochgebornnenn fursten hern Albrechten
Herttzogenn tzu Megklenburgk vnserem freundlichenn
geliebtenn hern vnnd vaterr hochloblicher seliger gedechtnuss
in der Coppenhagenschenn Feidenn gelihenn vnnd
vorgestrackt, ann sich vonn vnserentt wegenn brengenn vnnd
losenn solle, - Vnnd wass ehr Ime in betzalung der sechss
tausentt guldenn heuptstuell abhandelen kann, dasselb soll
Ime tzu guette kommenn vorr erstattung seiner nastendigenn
besoldungk vnnd Canttzleygeselle vnnd abtrettung seiner
geistlichen Lehenn, wie obberurtt, - So wollenn wir, wie wir
vns auch, bei vnseren furstlichen wirdenn vnd treuwen, vor
vnss, vnser brueder vnnd aller vnser erbenn wissentlich wollen
vorpflichtt haben, befurderen vndt behelffen, dass ehr ohne
allen verweiss die sechss tausentt guldenn volnkomlich (doch
alleine denn heuptstuell vnnd keine auffgeschlagene renthe
oder schadenn, die ehr tzugebenn, vonn vnserenttwegen nichit
einreumen soll) von vnss oder dem vorordenten Ausschoss
vnser furstenthumbe vnd lande vnabbruchig danckbarlich
bekommen solle, - Wo ehr aber ann dem brieue nichts
abhandelenn konntte, so wollenn wir vnser tzusage nach Ime
fur sein nastendig besoldung vnd abtrettung der geistlichen
lehen vnnd Canttzleygesellen in anderenn bedencken, damit
Ime gepurlich erstattung geschehenn muege. Getreulich vnd
vngeuerlich. Des tzu vrkuntt habenn wir vnnser furstlich
pittschierr vnsers daumringes hirauff wissentlich getruckt
vnnd vnss mitt eigener handt vnderschrieben. Der gegebenn
ist tzu Schwerinn den tzehenden Aprilis Nach Christi vnsers
Seligmachers geburtt funfftzehenn hundertt sechsss vnnd
funfftzigstenn Jare.
Simon Leupold hatte mancherlei Forderungen an den Herzog. Im Anfange des Jahres 1567 hatte dieser ihm die Versicherung geben lassen, daß er mit ihm Rechenschaft halten wolle. Er übergab ein Verzeichniß seiner Forderungen an den fürstlichen Kammer-Secretair Joachim Plesse, worauf ihm jedoch durch Plesse der Bescheid ward, daß der Herzog ihm nichts zu geben schuldig sei, da Leupold dem Ausschusse diene. Leupold beschwerte sich darüber bei Dr. Goltstein und Andreas Mylius und führte dabei an, daß er doch von 1552 bis 1556 dem Herzoge gedient, und in dieser Zeit jährlich höchstens 50 fl., unter dem Herzoge Heinrich aber jährlich 200 fl. gehabt habe; und diese Einnahme sei ihm versichert: solle er diese nicht haben, so möge der Herzog ihm lieber den Abschied geben.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leupold, Simon (1517-1578). Biographie