Verschuldung des Fürstenhauses
Die einzige Schattenseite während der glänzenden Regierung der Herzoge Johann Albrecht I. und Ulrich war die Verschuldung des Fürstenhauses, theils durch die Vorfahren herbeigeführt, theils durch nothwendige, patriotische Opfer Johann Albrechts für die Rettung der Kirche und des deutschen Reichs und durch die Begründung eines bessern Bildungsstandes im Vaterlande veranlaßt, endlich auch als Folge der politischen Speculationen, namentlich für den Herzog Christoph. Die Ritter- und Landschaft hatte im Anfange der Regierung Johann Albrechts oft kleine Beihülfen verweigert, bis sie sich endlich genöthigt sah, im J. 1555 eine außerordentliche Hülfe zur Deckung der Landesschulden zu bewilligen. Es ward zu dem Ende zur Verwaltung dieser Hülfsgelder ein Ausschuß der Ritter- und Landschaft bestellt, der seinen Sitz zu Güstrow hatte und vorzüglich von 1556 bis 1574 thätig war 39). Zur Führung der Geschäfte dieses Ausschusses war nun ein Mann nothwendig, der, vertraut mit jeder Art von Geschäftsführung, das Vertrauen des Fürsten und der Ritter- und Landschaft in gleich hohem Grade besaß. Die Wahl fiel auf Simon Leupold: Simon Leupold ward am 3. Julii 1555, mit Erlaubniß des Herzogs, zum Secretair des Ausschusses der Ritter- und Landschaft bestellt, und war ungefähr bis zum J. 1573 unter Dietrich von Malzahn auf Grubenhagen die Seele des Ausschusses. Er wird von jetzt an „des meklenburgischen Ausschusses Secretair, Rentmeister, Syndicus, auch Mitverwalter“ genannt, und war seinen Amtsgeschäften nach, was wir jetzt einen Secretair, Rentmeister und Syndicus des Engern Ausschusses der Ritter- und Landschaft nennen würden. Das ganze Geschäft lag in seinen Händen und deshalb zog er nach Güstrow, wo er sich häuslich niederließ und permanent seinen Sitz hatte, mit Ausnahme kleinerer Reisen in Meklenburg zu den Landtagen und in besondern Aufträgen. Auch ward er Bürger und Rathmann zu Güstrow, sicher von 1566 bis 1574 40). Nach mehrern Rechnungen trieb er auch eine Art von Gastwirthschaft, namentlich während des Lebens seiner ersten Frau Anna Bugners, indem mehrere Mitglieder des Ausschusses und andere von Adel bei ihm einkehrten, vielleicht auch zu Einlager zu Güstrow waren; so hielt sich einmal der Junker Hans Behr mit 17 Personen mit 18 Pferden sieben Wochen bei ihm auf; diese verzehrten 2452 Hauptmahlzeiten, 65 Tonnen Bernauisch Bier und 6 Tonnen Knisenack 41) und brauchten 33 Drömt Hafer.
Wie groß sein Ansehn war, beweiset der Umstand, daß am 3. August 1557 sämmtliche Professoren der Universität Rostock den Herzog Johann Albrecht, wiewohl vergeblich, baten, ihn bei der Universität als quaestor, oeconomus und notarius universitatis et consistorii anzustellen, damit sie für die Verwaltung der Universität einen zuverlässigen Mann gewönnen und auch Simon Leupold seine Studien fortsetzen könne. Diese Bitte ward jedoch nicht erfüllt; dagegen trat Simon Leupold in ein anderes, nicht unwichtiges Verhältniß zur Universität.
Die Universität hatte, im J. 1564 42), eine „Universitäts-Buchdruckerei 43) angerichtet“, und dazu den Buchdrucker und Formschneider Jacob Lucius aus Siebenbürgen (Siebenbürger, Transsylvanus) aus Wittenberg verschrieben. Dieser hatte jedoch nicht so viel Vermögen, die Kosten der Druckerei und der für die Universität und die Professoren zu druckenden Bücher zu bestreiten. Daher übernahm Simon Leupold am Palmsonntage 1565 den Verlag 44) der Universitätsbuchdruckerei in der Art, daß er nicht allein die Papierlieferung 45) für dieselbe besorgte, sondern auch den Verkauf der gedruckten Bücher, die Inspection der Buchdruckerei und die Verantwortlichkeit dafür, daß ohne der Universität Vorwissen nichts gedruckt werde, übernahm: es ward hiedurch also eine Universitäts-Buchdruckerei, eine Universitäts-Buchandlung 46) und eine Censur 47) im heutigen Sinne des Worts eingerichtet.
Auf diese Einrichtungen ward noch im J. 1565 von dem Herzoge Johann Albrecht I. ein Privilegium und Schutz gegen Nachdruck erbeten und, nach dem Verlaufe der Handlungen, auch wahrscheinlich ertheilt 48). Am 23. April 1566 war S. Leupold schon des Verlages mit J. Lucius müde, weil es diesem zu sehr an Geldmitteln fehlte, und im J. 1567 ließ er auch bei Stephan Myliander drucken. Das Geschäft des Papierhandels, Bücherdrucks und Bücherverlags trieb S. Leupold bis zu seinem Tode, indem er noch im J. 1578 Schulbücher für den schwerinschen Rector B. Hederich druckte 49).
39) Man vgl. Rudloff III, 1, S. 185, auch 153, 217, 220.
Eine Geschichte des Ausschusses der Ritter- und Landschaft wäre noch von großem Interesse.
40) Von Thomas in Anal. Gustr. Catal. p. 104 wird er Senator Gustrov. prudentissimus genannt.
41) Die Tonne Bernauisch Bier kostete 1 Thaler, die Tonne Knisenack oder Knise 1 Thaler 2 ßl. und der Scheffel Hafer 7 ßl. - Ueber diese beiden Güstrowschen Biere vgl. Thomas Anal. p. 67.
43) Als jedoch Ludwig Diez, Buchdrucker in Rostock vor J. Lucius, wegen Mangel an Arbeit nach Kopenhagen ziehen wollte, ward schon derselbe am 25. April 1558 vom Herzoge Johann Albrecht auf Lebenszeit zum Universitäts-Buchdrucker mit einem jährlichen Gehalt von 30 Gulden bestellt, welche er aus den der Universität angewiesenen Klosterhebungen beziehen sollte, jedoch unter der Bedingung, daß er nichts ohne Censur der Universität drucke.
44) Vgl. Anlage Nr. 1. Erwähnt ist dieses Verhältnisses schon im „Etwas“, 1743, S. 147.
45) Der Verkehr war nicht ganz unbedeutend. Im ersten Jahre des Verlages hatte Simon Leupold 2000 fl. hergeschossen, davon 1040 fl. für Druckerlohn. Es waren in zwei Pressen 1560 Ries Papier bedruckt, wovon 743 Ries vom Leipziger Markt, anderes aus Lübeck und aus Frankreich bezogen und im Lande gekauft war.
46) Simon Leupold hatte ein großes Lager von Büchern; nach einem Verzeichnisse derselben befanden sich unter diesen z. B. die Polzei-Ordnung, die Bibel (Testament, in 1500 Exempl.), die Kirchen-Ordnungen, Reineke Vos, u. dgl. Außer dem Bücherhandel im Lande und auf den Messen, erhielt er auch öfter Bestellungen aus dem Auslande. Auch nahm er Werke der rostocker Professoren in Verlag.
47) Die Censur ward in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. strenge gehandhabt, indem nicht allein die Universitat für die von ihr ausgehenden Schriften verantwortlich war, sondern sich auch die Fürsten selbst Werke vorlegen ließen und strenge auf die Darstellung der Wahrheit politischer Verhältnisse sahen, wie dies z. B. zwischen dem Herzoge Ulrich und Chyträus vorkommt. Aber schon Joh. Oldendorp sagt in seinem Tractat: „Von Rathschlägen, wie man auf gute Policey .“, Rostock, 1530:
„So were nun nutze vnd gut, das die Truckereyen gemeinen ämptern “einverleibt, mit sunderlicher aufsicht auch hülffe - - von der „Oberkeit mit ernstem fleisse gehandhabet würden“.
Schon Ludw. Dietz unterwarf sich einem Censur-Collegio, als er im J. 1558 Universitäts-Buchdrucker ward; vgl. Jahrb. IV, S. 141. Ueber die spätere Einrichtung einer Censur vgl. „Etwas“, 1740, S. 817 flgd.
48) Dieses Privilegium ist in der Anlage 2. mitgetheilt. Es ist nur in einem Concept vorhanden, welches von der Hand S. Leupolds geschrieben und von demselben, als herzoglichem Secretair, dem Fürsten zur Unterschrift vorgelegt ist. - Am 6. März 1566 war die Besiegelung jedoch noch nicht geschehen. Als nämlich zu dieser Zeit in Rostock Schmähbriefe gedruckt waren und Jacob Lucius in den Verdacht kam, als habe er sie gedruckt, zeigte die Universität, nach einem Concepte von S. Leupolds Hand, an, daß der andere Buchdrucker zu Rostock, Stephan (Möllmann) Myliander, diese Schandbriefe nach eigenem Geständnisse gedruckt habe, und bat, das Privilegium zur Beförderung des christlichen und ehrenvollen Werkes der Universitäts-Buchdruckerei zu besiegeln, damit Jacob Lucius, Simon Leupold und die Universität ferner nicht in Unannehmlichkeit kämen. Zugleich zeigte sie an, daß sie aus ihrer Mitte redliche Männer zur Inspection ihrer Druckerei (ein Censur-Collegium) bestellt habe, welche Alles läsen, was in derselben gedruckt werde.
49) Am 21. März 1576 verlieh jedoch schon der Herzog Ulrich dem Buchhändler und Bürger Sigmund Feirabent zu Frankfurt a. M. ein Privilegium für Buchhandel und Buchladen, namentlich für die Stadt Güstrow. Die Original-Ausfertigung dieses Privilegiums auf Pergament liegt im Großherzogl. Archive; das Siegel ist abgerissen.
Wie groß sein Ansehn war, beweiset der Umstand, daß am 3. August 1557 sämmtliche Professoren der Universität Rostock den Herzog Johann Albrecht, wiewohl vergeblich, baten, ihn bei der Universität als quaestor, oeconomus und notarius universitatis et consistorii anzustellen, damit sie für die Verwaltung der Universität einen zuverlässigen Mann gewönnen und auch Simon Leupold seine Studien fortsetzen könne. Diese Bitte ward jedoch nicht erfüllt; dagegen trat Simon Leupold in ein anderes, nicht unwichtiges Verhältniß zur Universität.
Die Universität hatte, im J. 1564 42), eine „Universitäts-Buchdruckerei 43) angerichtet“, und dazu den Buchdrucker und Formschneider Jacob Lucius aus Siebenbürgen (Siebenbürger, Transsylvanus) aus Wittenberg verschrieben. Dieser hatte jedoch nicht so viel Vermögen, die Kosten der Druckerei und der für die Universität und die Professoren zu druckenden Bücher zu bestreiten. Daher übernahm Simon Leupold am Palmsonntage 1565 den Verlag 44) der Universitätsbuchdruckerei in der Art, daß er nicht allein die Papierlieferung 45) für dieselbe besorgte, sondern auch den Verkauf der gedruckten Bücher, die Inspection der Buchdruckerei und die Verantwortlichkeit dafür, daß ohne der Universität Vorwissen nichts gedruckt werde, übernahm: es ward hiedurch also eine Universitäts-Buchdruckerei, eine Universitäts-Buchandlung 46) und eine Censur 47) im heutigen Sinne des Worts eingerichtet.
Auf diese Einrichtungen ward noch im J. 1565 von dem Herzoge Johann Albrecht I. ein Privilegium und Schutz gegen Nachdruck erbeten und, nach dem Verlaufe der Handlungen, auch wahrscheinlich ertheilt 48). Am 23. April 1566 war S. Leupold schon des Verlages mit J. Lucius müde, weil es diesem zu sehr an Geldmitteln fehlte, und im J. 1567 ließ er auch bei Stephan Myliander drucken. Das Geschäft des Papierhandels, Bücherdrucks und Bücherverlags trieb S. Leupold bis zu seinem Tode, indem er noch im J. 1578 Schulbücher für den schwerinschen Rector B. Hederich druckte 49).
39) Man vgl. Rudloff III, 1, S. 185, auch 153, 217, 220.
Eine Geschichte des Ausschusses der Ritter- und Landschaft wäre noch von großem Interesse.
40) Von Thomas in Anal. Gustr. Catal. p. 104 wird er Senator Gustrov. prudentissimus genannt.
41) Die Tonne Bernauisch Bier kostete 1 Thaler, die Tonne Knisenack oder Knise 1 Thaler 2 ßl. und der Scheffel Hafer 7 ßl. - Ueber diese beiden Güstrowschen Biere vgl. Thomas Anal. p. 67.
43) Als jedoch Ludwig Diez, Buchdrucker in Rostock vor J. Lucius, wegen Mangel an Arbeit nach Kopenhagen ziehen wollte, ward schon derselbe am 25. April 1558 vom Herzoge Johann Albrecht auf Lebenszeit zum Universitäts-Buchdrucker mit einem jährlichen Gehalt von 30 Gulden bestellt, welche er aus den der Universität angewiesenen Klosterhebungen beziehen sollte, jedoch unter der Bedingung, daß er nichts ohne Censur der Universität drucke.
44) Vgl. Anlage Nr. 1. Erwähnt ist dieses Verhältnisses schon im „Etwas“, 1743, S. 147.
45) Der Verkehr war nicht ganz unbedeutend. Im ersten Jahre des Verlages hatte Simon Leupold 2000 fl. hergeschossen, davon 1040 fl. für Druckerlohn. Es waren in zwei Pressen 1560 Ries Papier bedruckt, wovon 743 Ries vom Leipziger Markt, anderes aus Lübeck und aus Frankreich bezogen und im Lande gekauft war.
46) Simon Leupold hatte ein großes Lager von Büchern; nach einem Verzeichnisse derselben befanden sich unter diesen z. B. die Polzei-Ordnung, die Bibel (Testament, in 1500 Exempl.), die Kirchen-Ordnungen, Reineke Vos, u. dgl. Außer dem Bücherhandel im Lande und auf den Messen, erhielt er auch öfter Bestellungen aus dem Auslande. Auch nahm er Werke der rostocker Professoren in Verlag.
47) Die Censur ward in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. strenge gehandhabt, indem nicht allein die Universitat für die von ihr ausgehenden Schriften verantwortlich war, sondern sich auch die Fürsten selbst Werke vorlegen ließen und strenge auf die Darstellung der Wahrheit politischer Verhältnisse sahen, wie dies z. B. zwischen dem Herzoge Ulrich und Chyträus vorkommt. Aber schon Joh. Oldendorp sagt in seinem Tractat: „Von Rathschlägen, wie man auf gute Policey .“, Rostock, 1530:
„So were nun nutze vnd gut, das die Truckereyen gemeinen ämptern “einverleibt, mit sunderlicher aufsicht auch hülffe - - von der „Oberkeit mit ernstem fleisse gehandhabet würden“.
Schon Ludw. Dietz unterwarf sich einem Censur-Collegio, als er im J. 1558 Universitäts-Buchdrucker ward; vgl. Jahrb. IV, S. 141. Ueber die spätere Einrichtung einer Censur vgl. „Etwas“, 1740, S. 817 flgd.
48) Dieses Privilegium ist in der Anlage 2. mitgetheilt. Es ist nur in einem Concept vorhanden, welches von der Hand S. Leupolds geschrieben und von demselben, als herzoglichem Secretair, dem Fürsten zur Unterschrift vorgelegt ist. - Am 6. März 1566 war die Besiegelung jedoch noch nicht geschehen. Als nämlich zu dieser Zeit in Rostock Schmähbriefe gedruckt waren und Jacob Lucius in den Verdacht kam, als habe er sie gedruckt, zeigte die Universität, nach einem Concepte von S. Leupolds Hand, an, daß der andere Buchdrucker zu Rostock, Stephan (Möllmann) Myliander, diese Schandbriefe nach eigenem Geständnisse gedruckt habe, und bat, das Privilegium zur Beförderung des christlichen und ehrenvollen Werkes der Universitäts-Buchdruckerei zu besiegeln, damit Jacob Lucius, Simon Leupold und die Universität ferner nicht in Unannehmlichkeit kämen. Zugleich zeigte sie an, daß sie aus ihrer Mitte redliche Männer zur Inspection ihrer Druckerei (ein Censur-Collegium) bestellt habe, welche Alles läsen, was in derselben gedruckt werde.
49) Am 21. März 1576 verlieh jedoch schon der Herzog Ulrich dem Buchhändler und Bürger Sigmund Feirabent zu Frankfurt a. M. ein Privilegium für Buchhandel und Buchladen, namentlich für die Stadt Güstrow. Die Original-Ausfertigung dieses Privilegiums auf Pergament liegt im Großherzogl. Archive; das Siegel ist abgerissen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Leupold, Simon (1517-1578). Biographie