V. Von den Siegeln des Königl. Hohen Tribunals.

Nachdem im Jahre 1653 das Königliche hohe Tribunal hieselbst eröffnet worden, hat man auch zugleich auf gewisse Siegel dieses hohen Gerichtes, seine Gedanken richten müssen, da man denn zwei derselben verordnet, ein großes und ein kleines.

Das große ist einem Reichsthaler gleich, und von oben bis unten einmal, quer über aber zweimal gespalten, oder in sechs Fächern abgetheilt, in welchen Fächern die Wappen der deutschen Provinzen, die der Krone Schweden abgetreten, unter welchen das Wismarische das letzte. Ueber diesen Wappen ist die Königliche Krone; Schildhalter sind zwei Frauenzimmer, deren die eine das Schwert in der rechten, die andere die Wagschaale in der linken Hand führt, und so zugleich die Zeichen der Justiz vorstellen. Umher stehen die Worte: Sacrae Regiae Majestatis regnique Sueciae Sigillum Summi Tribunalis Wismariensis. Man braucht auch rothes Wachs unter diesen Siegel.


Das kleine Siegel oder Hand-Zeichen, welches besonders auf Briefen gebraucht wird, ist dem vorigen der Signatur nach gleich.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar