IV. Von den Wismarischen Stadt-Siegeln.

Die Siegel, deren man sich in Stadt-Sachen bedient, sind das große, das kleinere und die allerkleinsten.

Auf dem großen sieht man ein Schiff, von der linken gegen die rechte Hand gehend, vorne auf diesem Schiff ist ein kleiner Vogel, mitten in dem Schiffe ist ein Mastbaum mit einem aufgespannten Segel, und in dem Segel ein ganzer Stier- oder Ochsen-Kopf mit einer Krone und heraushängender Zunge. Neben diesem Segel erblickt man allerhand Laub- oder Ranken-Werk, und unter dem Schiffe gehen 3 Fische im Wasser, zwei oben und der dritte unten; um dieses Bildwerk steht folgende Schrift:


SIGILLUM: WISSEMAERIE CIVITATIS.

Die kleineren Siegel mögen das ältere und das neuere genannt werden, jenes ist so groß als ein Reichsthaler, dieses als ein Markstück. Die Signatur ist auf beiden gleich, nemlich das kleine Wismarische Wappen, die Beischrift aber ist sowohl den Worten als den Buchstaben nach ungleich, auf dem einen kommen gar alte Buchstaben vor, weßwegen man es auch das ältere nennen mag, und heißt es auf denselben: Secretum Burgensium de Wismaria, Auf den Jüngern sind die Buchstaben neuer, und lautet es darauf Signum Wismariense. Alle bisher erwähnte Siegel werden in rothern Wachs abgedrückt.

Unter den kleinsten ist das vornehmste dasjenige, welches die Stadt-Kämmerei gebraucht. Es gleicht an Größe einem 8 Schilling - Stücke, stellt das gewöhnliche Stadt-Wappen vor mit den Worten: Sigillum Wismariense und wird in rothern Siegellack abgedruckt. Die übrigen kleinsten sind: der Accise-Kammer, der Billet-Stube etc. und sind diese nicht größer als ein Sechsling. Man sieht darauf den ganzen Mecklenburgischen Kopf mit Krone und Zunge, ohne Beischrift, mit einem Stempel ausgeschlagen.

Von dem Ursprung dieser Siegel kann man wenig melden. Indessen ist doch vermutlich, daß das große von der Stadt Mecklenburg herzuholen. Ob aber das darauf befindliche Schiff dasjenige, aus welchen der sogenannte Anthyrius an diese Orte gelandet? ist eine andere Frage, zum wenigsten will der sel. Hr. Bürgermeister Voigt, in seinem noch vorhandenen curieusen Briefen an den sei. Hr. D. Döbelium solches nicht zugeben, und stimmt der Hr. Pastor Suckow in seinem großen Werk de Tauro S. völlig dem Hrn. Bürgermeister Voigt bei.

Wenn man sonst das gelten lassen will, was Lehmann in seiner Speyerschen Chronik lib. 4, c. 26, p. 261 a. angemerkt, daß nemlich Seculo XV. erstlich in den Städten zwei Siegel, ein großes, und ein kleines verordnet worden, so kann man daraus urtheilen, wann eher das kleinere Wismarische Siegel zuerst gebraucht worden.

Das Kämmerei-Siegel ist wohl eben so alt, als das große, aber die, welche aus der Accise-Kammer und Billet-Stube gebraucht werden, sind wohl erstlich jenes im Jahre 1576 da die Accise introduciret, und dieses im Jahre 1627 oder höchstens i. J. 1648, da Wismar an eine beständige Garnison denken müssen, dazu gekommen.

Das Wismarische Nieder-Gericht hat auch ein besonderes Siegel, etwa wie ein großer doppelter Schilling groß, ist getheilt, wovon der halbe -Büffels - Kopf hinten das Flaggen - Wappen, über demselben stehen die drei Buchstaben J. V. W.

Das jetzt zur Correspondenz gebräuchliche Siegel, mit der Umschrift Sigillum Wismariense, ist in neuern Zeiten erst gemacht, kommt aber mit dem oben beschriebenen kleinen Siegel sonst überein.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar