V. Anfang der Kaiserlichen Oberherrschaft über Wismar.

V. Anfang der Kaiserlichen Oberherrschaft über Wismar.
Daß die Stadt Wismar, wie sie von Wisimaro erbaut, in ihren ersten Jahren, als die Wandalier sich noch in einem recht guten Stande befunden, mit den römischen Kaisern nicht viel zu thun gehabt, oder dieselben nicht für ihre Oberherren gehalten hat, ist leicht zu denken; es findet sich zwar, daß Kaiser Constantin der Große mit Wisimaro einen Bund gemacht (vid Crantz, lib. Vandal. c. 15. 16. Lazius de Migrat. Gent. lib. XI. ex jornande etc) und daß derselbe oder seine nächsten Nachfolger im Reiche die Wandalier sich unterthänig gemacht hätten, was jedoch nicht glaublich ist. Doch in folgenden Zeiten gewann es eine andere Beschaffenheit. Kaiser Sari, der Große, bezwang König Witislaum Cvid. Crantz lib. 2. Vandal. c. 23. Latom. Geneal. etc.) nahe bei Wismar (vid. Anon. Chron. Wism. Manusc.); Kaiser Ludwig I. setzte i. J. 817 ff. die Könige Slaomir, Wodrag und Ceodrag bald ab, bald wieder ein (vid Bangert in not. ad Helmold. I. 1. c. 12. p. 36 sq Latom Geneal Chemnit. Geneal. etc.); in den Jahren 846, 858, 861 unter den Königen Gotzomutzlo und Tabomutzlo bezwangen die Kaiserlichen aufs neue die hiesigen Lande; i. J. 931 erlegte Henricus Auceps an die 120.000 Wenden und i. J. 934 tödtete er in einer Schlacht den König Misislaum selbst (vid. Bangert. I. c. etc.). Endlich heißt es in einem besonderen Kaiserlichen Confirmationsschreiben vom Jahre 1170: Ad ultimum principes terrae illius (Magapol.) cum omni populo in plenitudine gratiae et in defensione Majestatis nostrae suscipimus (so möchte diese ganze Gegend, eben wie andere, ihres gleichen Landschaften, Ihro Kaiserl. Majestät allerdings als ihre höchste Landes-Obrigkeit ansehen.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar