Der Unterschied zwischen Krämer und Kaufmann

Und ebenso sehen wir hier von dem Krämer ab, so nahe er sich mit dem Kaufmann vielfach berühren mochte. Geiler von Kaisersberg schildert freilich die Laufbahn eines Handelsmannes mit den Worten:

„Zuo dem ersten so treyt er in seinem krom in eynem wenlyn (Wagen) hin und her, strell (Kämme) und Spiegel. Wann er etwas überkumpt, so wil er darnach ein gedemly (Laden) haben und wurt darnach ein kaufman, und haltet huosz und hört nit uff, er sey denn in einer gesellschaft; noch hört er nit uff als für und für, er wil ein galeen auf dem mer haben.“


Aber der elsässische Sitten-Prediger schießt hier gleich vielen seiner Standesgenossen über das Ziel hinaus, und umgekehrt haben wir in Jakob Lubbe aus Danzig ein Beispiel, dass ein tüchtiger Kaufmann ein ehrsamer Krämer wurde. In hansischer Zeit schied man jedenfalls meist scharf zwischen beiden.

Die Krämer waren vielerorten zünftig organisiert, und sie durften vor allem stets nur bestimmte Waren und auch diese nur in bestimmten Mengen verkaufen. Eine Gleichförmigkeit herrschte in diesen Ordnungen keineswegs, und die Abgrenzung der Befugnisse der Krämer war oft eine recht willkürliche; immerhin, die Schranken zwischen Kaufhandel und Kramhandel waren meist fest gezogen, und die soziale Stellung von Kaufmann und Krämer in der Regel eine so verschiedene, dass wir den Krämer hier außer Acht lassen dürfen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kaufmannsleben zur Zeit der Hanse