Gewährung von Rabatt.

Manche Geschälte suchen durch Gutscheine oder Gewährung von Rabatt die Käufer anzulocken oder der Konkurrenz der Konsumvereine und der Warenhäuser zu begegnen. In der Regel schließt sich eine Anzahl Geschäfte einer Stadt zu einem Rabatt-Sparverein zusammen. Die Kunden der einzelnen Geschäftsinhaber erhalten bei Einkäufen gegen Barzahlung Rabattmarken nach Maßgabe der Einkaufssummen; sie kleben sie in ein vom Verein ausgegebenes Rabattbuch, und wenn dieses gefüllt ist, wird es vom Verein bezw. seiner Zahlstelle in der Art eingelöst, daß sich ein Rabatt nach einem bestimmten Satze vom Nennwerte der Einkäufe ergibt.

Gegen die Zweckmäßigkeit dieses Rabattgewährens bestehen mancherlei gewichtige Bedenken, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß es meist nur ein den Geschäften aufgedrungenes Kampfmittel ist.


Das Landgericht Kaiserslautern hat eine Entscheidung gefällt, die für die wirtschaftliche Möglichkeit des Rabattgebens von Bedeutung ist. Vielfach wird noch die Anschauung vertreten, es sei wirtschaftlich unmöglich, den Rabatt, wie er in den Rabattsparvereinen üblich ist, zu gewähren, er müßte eben von vornherein auf den Preis geschlagen werden. So hatte ein größeres Geschäft die Behauptung aufgestellt: ,,Kein Geschäft kann 5 Prozent verschenken. Rabattmarken müssen immer bezahlt werden. Die wirklich kluge Hausfrau kauft daher nur da, wo es keine Rabattmarken gibt.“ Der Rabattsparverein des Ortes erblickte darin einen Verstoß gegen das Gesetz wider den unlautern Wettbewerb und klagte auf Unterlassung der aufgestellten Behauptung. Das Gericht hat der Klage stattgegeben. Die Begründung des Urteils bejaht die wirtschaftliche Möglichkeit des Rabattgebens. Es heißt darin, man könne nicht sagen, daß es den Kaufleuten nicht möglich sei, bei Barzahlung einen Rabatt von 4-5 Prozent zu gewähren, besonders, wenn sie dadurch die Barzahlung fördern und die Nachteile der Stundung vermindern und wenn sie durch die Rabattgewährung einen größeren Kundenkreis erwerben.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kaufmännische Propaganda.