Dritte Fortsetzung

Im 14. Jahrhundert hat Hamburg, wie schon erwähnt, auch als Industriestadt Bedeutung gewonnen. Der Überlieferung nach wurde zuerst im Jahre 1374 statt des bisherigen dem Bremer Bier ähnlichen ein Weißbier in Hamburg gebraut, und seit der Zeit wurden die Hamburger rike — van ereme bere unde begunden to stighende in rikedaghen*). Ich will weder in Abrede stellen, dass von diesem Jahre sowohl eine Änderung im Hamburgischen Brauwesen, als auch in Folge dessen ein weiterer Aufschwung desselben datiere; aber da schon zwei Jahre darauf nicht weniger als 457 Brauer in Hamburg vorhanden waren, von denen 55 nach Staveren und 126 nach Amsterdam hin ihr Bier versandten'), so werden diese Zahlen erkennen lassen, dass die Hamburgischen Brauer auch schon vor 1374 in rikedaghen gewesen sein müssen.

*) Lappenberg, Geschichtsquellen d. Erzstiftes u. d. St. Bremen S, 118, vgl. H. R. 2, S. 82 Anm. 4.


Und was die Zahlen sagen, das bestätigen die Orte, die genannt werden. Ich glaube nämlich nicht fehl zu gehen, wenn ich die Gründung neuer Privatkontore Hamburgs in den Niederlanden und in Flandern mit jenem Aufschwunge des Hamburgischen Brauwesens in Verbindung setze. Solche Privatkontore sind zu Amsterdam 1358, zu Staveren 1365 und zu Sluys 1402 entstanden oder neu organisiert**), und wie Amsterdam und Staveren die Orte sind, für deren Bierbedarf im Jahre 1376 181 Hamburgische Brauer tätig waren, so schreiben in Bezug auf den Hamburgischen hanzehoff zu Sluys die Älterleute des deutschen Kaufmanns zu Brügge an Hamburg (1416), „dass wir mit keinen Kaufleuten aus irgend einer Hansestadt so viel wegen ihrer Kaufmannschaft zu tun haben, als wir mit euren Leuten um eures Bieres willen zu tun haben".

*) Westphalen, Hamburgs Verfassung u. Verwaltung I, S. 421; vgl. Lappenberg, Archivalbericht über d. Ursprung u. d. Bestehen der Realgewerberechte in Hamburg S. 8 Anm. 16.
**) Sartorius-Lappenberg, Urk. Gesch. d. Ursprungs d. dtsch. Hanse 2, S. 458, 572; Lappenberg, Rechtsaltertümer 1, S. CXLVII.


Eine lebhafte Handelsstadt im 13. Jahrhundert, hatte Hamburg im 14. Jahrhundert an Bedeutung wesentlich zugenommen. Der Gewinn einer eigenen Industrie ließ die Vermittlung des Verkehrs zwischen Flämingern und den Städten des Elbgebietes mehr zurücktreten, aber nach wie vor blieben Flandern und die Niederlande Hamburgs hauptsächlichste Marktplätze; nach wie vor beharrte es auch in den innigen Beziehungen zu Lübeck, ohne sich irgendwie lebhaft an dem Ostseehandel zu beteiligen.

Hamburgs Stellung in der Hanse während des 13. und 14. Jahrhunderts erklärt sich aus dem Vorangeschickten in einfacher Weise.

Hamburgs Handel hatte seinen Schwerpunkt in den Niederlanden und Flandern, und bei den Verhandlungen der Hansestädte, welche diese Lande betrafen, spielte Hamburg eine Hauptrolle; Hamburgs Schiffe vermittelten Lübeck den Verkehr auf der Westsee und die darauf beruhende alte und enge Verbindung zwischen den beiden Städten bewirkte, dass Hamburg, während andere Westseestädte durch die mannichfache Verschiedenheit der Interessen den wendischen Städten ferner gehalten wurden, zuweilen in schroffen Gegensatz zu ihnen gerieten — ich erinnere nur an Bremen und Köln —, Hamburg niemals in ernsterem Zwiespalt Lübeck und der Hanse gegenüber stand, dass Hamburg, obwohl Sachsenstadt, zu den Versammlungen der enger verbundenen und den hansischen Städteverein dirigierenden wendischen Städte hinzugezogen wurde.

Der erste Kampf, den die Städte in den achtziger Jahren des 13. Jahrhunderts gegen Norwegen führten, fand Hamburg als die einzige Westseestadt mit den Ostseestädten Lübeck, Kiel, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Demmin, Anklam und Stettin in einem Landfriedensbündnisse vereinigt, während Bremen außerhalb dieser Verbindung blieb und sich während des Kampfes auf die Seite Norwegens stellte. Siebzig Jahre später (1358) bat Bremen um die Wiederaufnahme in den Städtebund, und als man ihm dieselbe gewährte, wurde festgesetzt, dass Bremen 50 Mann stellen sollte, wenn es von den fünf wendischen Städten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald zur Verteidigung des Oeresund aufgeboten würde, 100 Mann dagegen, wenn das Aufgebot Hamburgs zur Verteidigung der Elbe erginge*), eine Verschiedenheit, die offenbar auf dem Gedanken beruht, dass auf der Ostsee die Westseestädte nur die halbe Last tragen sollen, und auf der Westsee die Ostseestädte.

*) H. R. I, S. XXXVII; vgl. Schäfer, Bremens Stellung in der Hanse, Jahrgang 1874.

Die Zeit, die zwischen diesen beiden Ereignissen liegt, war für den hansischen Städteverein eine trübe gewesen. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts hatten Erich Menved von Dänemark und die ihm verbundenen norddeutschen Fürsten einen gemeinsamen Kampf gegen die kräftig aufgeblühten Städte an der Ostsee eröffnet, Lübeck hatte die Bundesgenossen verlassen, der Bund war gesprengt gewesen. Aber die Gemeinsamkeit der Interessen hatte dann allmählich die Einzelnen wieder zusammengeführt, und jene Böttcherrolle vom Jahre 1321, das erste Zeichen davon, dass die alten Beziehungen wieder lebendig wurden, sie war von Lübeck und Hamburg vereinbart, von den übrigen wendischen Städten angenommen worden.

Als vierzig Jahre darauf (1361) König Waldemar aufs Neue den Versuch machte, Dänemark die Herrschaft über die Ostsee zu erringen, stellten sich ihm die Städte in fester Geschlossenheit entgegen, und wenn auch diesmal der Kampf für sie unglücklich war, so wurde doch 1367 der von den preußischen und süderseeischen Städten angeregte Gedanke einer neuen Koalition, gegen Dänemark und Norwegen zugleich, von den wendischen Städten aufgenommen, und bei dem Angriff dieses Bundes, der von Riga bis Köln die deutschen Städte an der Ostsee, Westsee und Südersee umfasste, musste Norwegen um Frieden bitten, brach die Monarchie Waldemars zusammen.
An diesen beiden Kriegen gegen Waldemar von Dänemark hat sich Hamburg beteiligt, an dem zweiten jedoch nur widerwillig und halb gezwungen. Unter ängstlicher Berufung auf den Inhalt eines alten Bündnisses erbot es sich, die verlangte Hülfe nur zur Verteidigung des Oeresund, also wohl nicht zum Offensivkriege herzugeben, forderte aber dagegen, ebenfalls jenem Bündnisse gemäß, die Hilfe der übrigen Städte, wenn seine Elbe von Dänemark bedroht würde, und erst, als die ersten Erfolge der Städte errungen sind und Hamburg sich der ernsten Frage gegenüber befindet, ob es in der Hanse bleiben wolle oder nicht, erst da, im Oktober 1368, hat es das Zögern aufgegeben und seinen Beitritt zur Kölner Konföderation erklärt. Für das Verständnis dieses zögernden, ängstlichen Verhaltens führe ich an, dass Hamburg, am Ostseehandel wenig beteiligt und in der Nachbarschaft Dänemarks belegen, bei einem Siege wenig zu gewinnen hatte und die Folgen einer neuen Niederlage fürchtete, dass auch die wendischen Städte lange gezögert hatten und erst durch das selbstständige Vorgehen der preußischen und der süderseeischen Städte zum Einschreiten bewogen worden waren, dass Kiel und Stade, vielleicht auch Bremen, ähnliche Befürchtungen hegten, wie Hamburg.

In dem Rezess jener Stralsunder Versammlung, in der Hamburg endlich der Kölner Konföderation beitrat oder richtiger zu derselben zugelassen wurde, wird der anwesenden Hamburgischen Ratssendboten gar nicht erwähnt. Von diesem abgesehen sind aus den Jahren 1361 —1390 (von der Greifswalder Konföderation ab bis soweit die Hanserecesse bisher veröffentlicht sind), die sogenannten Münzrecesse nicht gezählt, 33 Recesse vorhanden, in denen Hamburgische Ratssendboten als auf den betreffenden Hansetagen anwesend namhaft gemacht werden: einmal stehen sie an letzter Stelle, weil die Einleitung des Recesses schon niedergeschrieben ist, als die verspäteten Hamburger komme, zweimal sind Rathssendboden Kölns anwesend und beide Male gehen sie den Hamburgern voran; die übrigen 30 Male stehen die Hamburger unmittelbar nach den Lübeckern oder, falls die Versammlung in Lübeck stattfindet, an erster Stelle, denn es ist Sitte, dass die Stadt, in der man tagt, an letzter Stelle genannt wird. Regelmäßig folgen die übrigen wendischen Städte unmittelbar nach Hamburg, nur die beiden Male, wo Bremische Ratssendboten anwesend waren, folgen erst diese, dann die der wendischen Städte. An der Spitze Aller steht also Lübeck; dann folgen drei Westseestädte, die Beherrscherinnen des Rheins, der Elbe und der Weser, dann erst die übrigen wendischen Städte.

Außer den Versammlungen der Hansestädte kommen in Betracht die Verhandlungen, welche von Ratssendboten bestimmter Städte, sei es auswärts mit den Herrschern oder Vertretern fremder Reiche oder im Lande selbst mit einer einzelnen Hansestadt, geführt wurden. In letzterer Beziehung hat Hamburg eilgenommen, als es galt, Stade mit seinem Bürgermeister Andreas Buck (1376) zu versöhne, und als Braunschweig bewogen werden sollte, Sühne zu tun für die Gewalttätigkeiten, die es sich gegen seinen Rat
hatte zu Schulden kommen lassen.*) In Bezug auf das Ausland war Hamburg ausschließlich an den Verhandlungen mit Flandern beteiligt, an diesen aber in so hervorragender Weise, dass von den sieben Gesandtschaften, die wir aus dem 13. und 14. Jahrhundert kennen, fünf unter Mitbeteiligung Hamburgs stattgefunden haben.**) Mit einer Skizze der letzten dieser Gesandtschaften will ich diese Entwicklung schließen.

*) Hänselmann, Chroniken d. dtsch. Städte 6, S. 313—409; H. R. 2,
S. 475
**) Einmal vertreten waren Wisby, Soest, zweimal Stralsund, dreimal Thorn und Elbing, viermal Dortmund, siebenmal Lübeck. Lantbert Witte (H. R. I, Nr. 24) ist noch nicht mit Gewissheit einer bestimmten Stadt zuzuwehen (Jahrg. 1872, S. 85—86), Hermann Bredenschede (H. R. I, Nr. 200) war vielleicht kein Ratsmann.


Ihre Streitigkeiten mit verschiedenen Ländern hat die Hanse auf verschiedene Weise ausgefochten, bald mit den Waffen in der Hand, bald mit dem Verbot der Zufuhr von Lebensmitteln und anderen unentbehrlichen Gegenständen, bald durch das Verbot der Einfuhr von Industrieerzeugnissen. Das letztgedachte Mittel war dasjenige, dessen man sich regelmäßig gegen Flandern bediente: gaben die Fläminger nicht nach, so ward der Stapel der Hansen aus Brügge verlegt und die flämischen Webstühle verstummten. Um einen Begriff von der Bedeutung dieser Maßregel zu bekommen, muss man sich die Größe des von den Hansen vermittelten Absatzgebietes für die flämischen Tuche vergegenwärtigen: es umfasste Deutschland, die drei nordischen Reiche, Polen und Russland.

Dieses Zwangsmittel war nach langen Streitigkeiten und vergeblichen Verhandlungen auch im Jahre 1388 angewandt worden, da die Fläminger Genugtuung dafür verweigerten, dass der deutsche Kaufmann während der inneren Streitigkeiten Flanderns vielfach beschädigt und nach der Wiedereroberung Brügges durch Graf Ludwig von Flandern (1382) ins Gefängnis zu Brügge, den sogenannten Stein, geworfen worden war. Auf einer Tagfahrt, die hier in Hamburg am 11. Nov. 1391 stattfand, einigte man sich über die Friedensbedingungen. Der Schaden, den die Städte erlitten haben, wird auf 11.000 Pfund Grote (das Pfund Grote zu 4 ½ Mark Lübisch) festgesetzt; davon soll die erste Hälfte vor der Rückkehr des Kaufmanns nach Flandern, die andere Hälfte ein Jahr nach seinem Einzuge in Brügge ausbezahlt werden; wenn diese zweite Hälfte nicht bezahlt wird, so sollen 24 Personen aus Gent, Brügge und Ypern, die sich schriftlich dazu verpflichten müssen, Einlager halten in Köln oder Hamburg; beim Einzuge des Kaufmanns sollen ihn hundert Fläminger in näher bestimmter Weise um Verzeihung bitten. Am 6. Juli 1392 in Lübeck wurde dieser Vertrag bestätigt, und der Hamburgische Bürgermeister Johann Hoyer ward mit der Einkassierung der ersten Hälfte jenes Geldes beauftragt.

Die flämischen Städte haben Quittungen aufbewahrt, aus denen hervorgeht, dass die flämischen Sendeboten, welche zu Hamburg in die Bezahlung der 11.000 Pfund willigten, etwa den siebenten Teil der ganzen Summe sofort durch Anleihen aufbrachten, die sie Namens der Städte und des Landes von Flandern von Hamburger Kaufleuten aufnahmen. Dadurch befördert, kam das Einkassierungsgeschäft am 7. Oktober 1392 zum Abschluss, und in Gemeinschaft mit Bürgermeister Hinrich Westhof von Lübeck übernahm nun Johann Hoyer die Zurückführung des deutschen Kaufmanns von Dordrecht nach Brügge.

Am 19. Dez. sind sie in Gent, am 20. reiten sie, nachdem sie die Nacht über in Eeklo geblieben sind, auf Brügge zu, mit ihnen der deutsche Kaufmann auf etwa 150 Pferden. Von Brügge her kommt ihnen das Volk entgegen gezogen, in Freude darüber, dass der deutsche Kaufmann zurückkehrt.

Da die feierliche Vollziehung der Sühne erst auf den 7. Januar festgesetzt ist, so benutzen die beiden Bürgermeister die Zwischenzeit zu verschiedenen Verbandlungen. Zuerst mit dem deutschen Kaufmann. „Ob sie auch Jemand verteidigen oder gar zum Ältermann wählen, der nicht in einer Hansestadt Bürger ist?" „Sie verteidigen alle guten Gesellen, ob sie aus Schlössern oder Dörfern sind, und wählen den zum Ältermann, der dazu tauglich ist, und das haben sie von Alters her so gehalten." „Es sei aber den beiden Bürgermeistern aufgetragen, solche Älterleute einzusetzen, durch deren Wahl das Recht des Kaufmanns gewahrt werde." „Der Kaufmann wählt jährlich 8 Tage nach Pfingsten sich selbst seine Älterleute und wählt gute Gesellen, die dazu tauglich sind." Und es däucht den beiden Bürgermeistern, dat se des redeliken gheramet hadden. Da bitten sie, man möge ihnen das Recht des Kaufmanns (die Statuten) vorlesen lassen. „Das Recht des Kaufmanns, antwortet man ihnen, wird dem gemeinen Kaufmann im Reventer vorgelesen, wenn die Bürgermeister Lust haben dorthin zu kommen, so mögen sie das tun." Das aber dünkt die beiden Bürgermeister nen redelik antworde, und sie entgegnen deshalb, von ihnen werde geworben, womit sie beauftragt seien, was der Kaufmann nicht tun wolle, sei seine Sache.

Dann verhandeln sie mit Brügge. Um des gemeinen Besten willen und auf die Bitte vieler Kaufleute und Städte in Frankreich, England, Brabant und in anderen Ländern habe der deutsche Kaufmann allem Goldgeld einen festen Kurs gegeben, nun aber sei neuerdings in der Ausmünzung des flämischen Geldes eine Veränderung eingetreten, und in Folge dessen müsse der Kaufmann mit 9 Schilling Grote bezahlen, was er früher für 6 habe kaufen können. Darauf antworten die Fläminger, ihre neuen Nobeln seien von derselben Schwere, wie die neuen englischen Nobeln, und sie hoffen, der Kaufmann werde davon keinen Schaden haben. Außerdem handelt es sich um den damaligen Zwiespalt in der Kirche. Man hätte gehofft, dass der deutsche Kaufmann bei seiner Rückkehr das Land in seinem früheren Verhältnis zu der heiligen Römischen Kirche gefunden habe. Die Brügger antworten, weder haben sie sich von dem Papst zu Rom (Bonifacius IX) losgesagt, noch seien sie auf Papst Klemens' (zu Avignon) Seite getreten; von den notabelsten Klerikern und besten Meistern zu Brügge haben sie gehört, dass Jeder zum Gehorsam gegen seine Mutterkirche verpflichtet sei, und da nun sie unter dem Bischof von Doornick stehen, so holen sie von ihm ihr Chrisma; was sonst gesagt werde, das seien nur Gerüchte, die von alten Weibern ausgegangen seien; Gent halte es zwar jetzt anders, aber in Zukunft werde man schon erfahren, dass es sich ebenso verhalte. Darauf entgegnen die beiden Bürgermeister: wie die Brügger, so haben auch sie Information eingezogen, und Bischöfe und Prälaten haben ihnen gesagt, die Messen solcher Geistlichen anzuhören sei nicht gestattet, und wenn Brügge das nicht ändere, so sei zu besorgen, dass die deutschen Kaufleute von ihren Prälaten in der Heimat nicht absolviert würden.

Vor der Hand aber war nichts Weiteres zu erlangen, nur wurde auf den Rat der beiden Bürgermeister seitens des deutschen Kaufmanns heimlich bei den Gentern geworben, dass sie sich in Bezug auf die Münze sowohl, wie auch auf den Gottesdienst, seiner annehmen möchten.

Am 7. Januar 1393 sind die flämischen Deputierten in Brügge, am Tage darauf wird die Sühne vollzogen. Im Sitzungssaal des deutschen Kaufmanns, dem Refektorium des Karmeliterklosters, sind die beiden Bürgermeister, die Älterleute und Achtzehnmänner und der gemeine deutsche Kaufmann versammelt; zu ihnen herein treten die Vertreter der Städte Gent, Brügge und Ypern und der Freien des Landes Flandern, hundert und mehr Personen, und bei offenen Türen, durch die neugierig das Volk sich hereindrängt, verliest Einer im Namen Aller die verabredeten Worte der Sühne: dass der Kaufmann in den Stein gelegt und gehindert ist, das ist ihnen leid in guten Treuen, und sie bitten, dass er es ihnen vergebe; sie wollen dafür sorgen, dass es nicht wieder geschehe, und wollen Gott zu Ehren und dem Kaufmann zur Genugtuung ehrliche Personen aussenden als Pilgrime, 16 nach Alt-Rom, 16 nach San Jago de Compostella und 4 über Meer nach dem heiligen Grabe unsers Herrn.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Hamburgs Stellung in der Hanse.