Giselmale halten

Giselmale halten

Eine andere Art ungebetener Gäste, von denen man oft sagen mochte vieltägiger Gast ist eine Last hat die höchst unheimliche Redensart: „Giselmale halten“ hervorgerufen. Das waren ganz eigentümliche Mahlzeiten, die jedoch in nur wenig veränderter Form sich bis auf die Gegenwart erhalten haben.


Es war nämlich schon in alter Zeit üblich, einen säumigen, zähen Schuldner zur Zahlung dadurch zu zwingen, dass man sich bei ihm einquartierte, bis er „herausrückte.“ Als ein Recht hat dieß der Herzog Berchtold von Zehringen, dem Adel zuwider, sanktioniert, aus Strafe dafür, dass dieser ihm zwei Söhne vergiftet hatte. Man nannte diesen Brauch das Einlegen, das was wir Exekution, nämlich den beim Schuldner einquartierten Soldaten zur Eintreibung der Steuer, nennen.

Gisel ist so viel als der Geisel, und diese Rolle spielt hier der Schuldner, da man sich durch diese Prozedur seiner Person versicherte, und in der Tat meist so viel damit erwirkte, dass der „Gisel“ vollends ruiniert wurde. Daher heißt es auch: „Wer das Seine vergeudet hat, der muß den Gisel essen,“ d. h. dem Einlager oder Giselmahle nachziehen.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Glimpf und Schimpf in Spruch und Wort Teil 2