Sexuelle Aufklärung in den hessischen Schulen

Sexuelle Aufklärung in den hessischen Schulen. Das hessische Schulministerium hat zu der wichtigen Frage der sexualhygienischen Belehrung der Schulkinder Stellung genommen. In einer an die Direktionen der höheren Lehranstalten des Großherzogtums gerichteten Verfügung drückt die oberste Schulbehörde den Wunsch aus, dass den Abiturienten dieser Schulanstalten entsprechende Belehrungen zu geben seien. („Komm, Praxis“ Nr. 50.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit und Erziehung 1908