Missbrauch der Sexualpädagogik

Missbrauch der Sexualpädagogik. Die „Zeit“ teilt folgende Begebenheit mit, welche zeigt, wie man in Sachen der sexuellen Untersuchung nicht vorgehen darf. Der Schularzt eines Gymnasiums ermahnte die Schüler der Oberklasse, sich gegebenen Falles mit dem größten Vertrauen an ihn zu wenden. Dies geschah; der Arzt konstatierte bei einem eine ansteckende Krankheit, machte davon dem Lehrkörper Mitteilung, dieser aber schlug die Relegierung des Betreffenden vor. Was soll man zu einem solchen Vorgehen sagen, das der elementarsten Humanität und Pädagogik Hohn spricht? Auf die Mitschüler wird der Fall jedenfalls nicht sehr ermutigend wirken und die vorhandenen Übel werden erst recht im geheimen gedeihen. Zum Glück besaß die Unterrichtsverwaltung soviel Einsicht, den Antrag auf Relegierung zurückzuweisen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit und Erziehung 1908