Schlüsse

Man muss gegen die Syphilis diejenigen prophylaktischen Mittel anwenden, welche gegen alle ansteckenden Krankheiten im Gebrauch sind; also besonders zu betonen sind Erforschung der angesteckten Individuen (Anzeigepflicht, Angabe der Ansteckungsquelle, medizinische Überwachung), Isolierung (zwangsweisige Hospitalbehandlung), Behandlung (nützlich für die Gesamtheit, muss unentgeltlich, derjenigen anderer Kranken gleich sein, in Krankenhäusern oder ambulant von besonders vorgebildeten Ärzten erfolgen, doch müssen die Ärzte überhaupt bezüglich der Syphilidologie besser unterrichtet werden und die Krankenkassen den Syphilitischen dieselben Vorteile wie anderen Kranken gewähren), andere prophylaktische Maßnahmen (Strafen für Übertragung der Syphilis, Regeln für Ammen und Säuglinge und Beachtung der übrigen Vorschläge)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901