Abschnitt 2

Einrichtung von Postanlagen-Allgemeiner Zustand der Postanstalt


Von Beamten bei der Postverwaltung läßt sich erst am Ende des 17. Jahrhunderts sprechen. Postmeister waren um 1700 schon in den meisten Städten Meklenburgs beschäftigt; die Postmeister an größeren Orten führten die Postgeschäfte als Lebensberuf, an anderen Städten besorgten Privatpersonen, Apotheker, Gastwirthe, Bürgermeister, Amtspersonen u. s. w. den Dienst als Nebenamt gegen eine Jahresbesoldung, welche zwischen 8 bis 50 Rthlr. schwankte. Die Berufs-Postmeister in Schwerin, Güstrow, Rostock, Boizenburg und Hamburg genossen eine gewisse bevorzugte Stellung, ihre Einkünfte waren auch dem größeren Betriebe entsprechend höher. Der Postmeister in Lübeck erhielt den achten Theil der Portoaufkunft von den Meklenburg - Lübecker Posten.


Sämmtliche Postoffizianten wurden beeidigt, mußten Kaution bestellen, entweder baar oder durch Bürgschaft, und erhielten eine Bestallung. Für den Beruf vorgebildete Beamte gab es erst seit 1690, als die Häufung der Postgeschäfte die Postmeister zwang, Schreiber und Gehülfen in Dienst zu nehmen. Der erste meklenburgische Postschreiber Zeller wirkte 1691 in Boizenburg; seine Besoldung betrug 60 Rthlr.

Eine Vererbung des Amts in einer Familie bildete durchaus keine Ausnahme; in Rostock haftete das Postmeisteramt so sehr an der Person Bahlemanns, daß Letzterer dasselbe bei seinem Ausscheiden dem Nachfolger als Vermögenstheil gegen eine Altersrente überwies. In Boizenburg kam 1681 ein fürstliches Wohnhaus "nebst dem dabei gelegten Postwesen" zum Verkauf; vom Verkauf ausgeschlossen wurde dagegen die als beneficium auf dem Hause ruhende "freie Wein- und Bierschenke".

Zu den Unterbedienten gehörten Wagenmeister, Briefträger, Litzenbrüder; diese nahmen die Stelle der heutigen Packetbesteller ein.

Die Offizianten waren kanzleisässig, selbst in Rostock unterstanden die Postbeamten der herzoglichen Kanzlei; die Unterbedienten wurden von den Niedergerichten abgeurtheilt.

Die Posthäuser galten als privilegirte Orte; über dem Eingang zum Posthause war ein gemaltes, hölzernes Schild mit dem Wappen und Namen des Herzogs angebracht.

Ueber die finanziellen Ergebnisse der Landesposten bis zum Jahre 1701 liegen nur unzureichende Nachrichten vor. Von wesentlicher Bedeutung konnten dieselben nicht sein mit Rücksicht auf die Konkurrenz der fremden Posten und des Fuhrgewerbes; überdies hatte die politische Lage des Landes von 1650 bis 1700 den wirthschaftlichen Aufschwung sehr gehemmt. Im Herzogthum Schwerin beliefen sich die Ueberschüsse schätzungsweise auf 1000 bis 1500 Rthlr. im Jahre. Bei der neuen Post Schwerin - Hamburg betrug im Jahre 1694/95 die Roheinnahme . . 3124 Rthlr.

(einschl. 1340 Rthlr. für Freibeförderungen zum herzoglichen Hofstaat),

die Ausgabe (Fuhrgehalte u. s. w.) 2550 Rthlr.

der Ueberschuß mithin rund 575 Rthlr.

Die übrigen Kurse nach Lübeck, Wismar u. s. w. brachten zusammen ungefähr den gleichen Betrag.

Während von Koppelow's Pachtperiode flossen außer der von Bahlemann-Rostock für die Demmin - Rostock - Wismarsche Post gezahlten Rekognition von 33 Rthlr. 16 ßl. keine Einnahmen aus den Posten zur herzoglichen Schatulle.

In Güstrow erscheinen die Rekognitionsgelder aus Rostock gleichfalls als Einnahme. Seit etwa 1678 beliefen sich die Ueberschüsse angeblich auf etwa 1000 Rthlr. jährlich bei einer Gesammteinnahme von ungefähr 3000 Rthlr. Unter herzoglicher Verwaltung brachten die Posten im Jahre 1690 rund 500 Rthlr., in den folgenden Jahren 800 Rthlr., 2000 Rthlr. Ueberschüsse, diese sanken 1693 aber wieder unter 1000 Rthlr., was zur Verpachtung der Posten an Mumme gegen eine Jahrespacht von 1000 Rthlr. Anlaß gab.

Geregelte Dienstvorschriften gab Mumme zuerst heraus. Man unterschied Reit-, Fahr- und Botenposten, die meist zweimal wöchentlich kursirten. Den Grenzort Boizenburg berührten 1680 bereits 18 preußische und Reichsposten, ferner Schweriner, Güstrower und Lübecker Posten je zweimal wöchentlich, so daß diese Stadt mit täglich 4 bis 6 Posten weitaus die besten Verbindungen im Lande besaß.

Die Residenz Güstrow hatte 1693 folgende Postverbindungen:

Sonntag:

nach Berlin, und von Hamburg, Wismar, Rostock, Neubrandenburg und Parchim,

Montag:

nach Rostock,

Dienstag:

nach Parchim, Neubrandenburg, Hamburg, Rostock, sowie von Rostock,

Mittwoch:

nach Wismar, Rostock und Berlin, sowie von Berlin und Rostock,

Donnerstag:

nach Rostock, sowie von Hamburg, Rostock, Neubrandenburg und Parchim,

Freitag:

nach Parchim, Neubrandenburg, Hamburg, Rostock, sowie von Wismar und Rostock,

Sonnabend:

nach Wismar und Rostock, sowie von Berlin und Rostock,

d. h. 6 Mal wöchentlich mit Rostock, 2 Mal mit Wismar, Hamburg, Parchim, Neubrandenburg und Berlin.

Rostock hatte 1684 an Postverbindungen wöchentlich: 2 Reitposten nach Wismar, 2 Fahrposten nach Demmin, 3 Fahrposten nach Güstrow, 1 Fahrpost nach Schwerin, 2 Reitposten nach Stralsund und eine Botenverbindung mit Parchim.

Die Residenz Schwerin war damals nur klein und hatte für das Land bei Weitem nicht die Bedeutung der heutigen Stadt; sie stand mit Lübeck, Rostock und Parchim, später auch mit Güstrow und Hamburg in regelmäßiger Verbindung.

Sämmtliche Posten regelten ihren Kurs nach den für Schwerin und Güstrow erlassenen Kursordnungen, die wieder auf den Postverbindungen Hamburgs in das Reich basirten. Die Kontrole der Posten unterwegs wurde durch Stundenzettel unterhalten; jede Versäumniß über 1/2 Stunde sollte mit 1 Rthlr., ja mit Leibesstrafe geahndet werden. Entschuldigungen wurden nicht angenommen, "es sei denn, daß der Postillon ganz bestimmt nachweisen könne, daß ihm etwas am Wagen beschädigt oder daß er wegen großen Wassers umfahren müssen oder andere unvermuthete Fälle ihn gehindert." Um das Stundenhalten blieb es aber lange Zeit schlecht bestellt, denn die öffentlichen Straßen waren meistens in erbarmenswerther Verfassung.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte des Landes-Postwesens