Abschnitt 1

Für Musikanten-Besoldungen wurden 1626 1268 Gulden 18 Schlg., für „Trümbter und Pauker“ 197 Gulden 20 Schlg. gezahlt.

1632 wurden für die „Trombter“ 181 Gulden 6 Schlg. ausgegeben.


Saitengeld erhielten die beiden Musikanten Rode und Vierdanck 1632 10 Gulden.

1632 erhielten der Musikant aus Stettin, der Organist aus Rostock, Wilhelm der Engeländer und der Lautenist Johannes Menemeyer Geldzuwendungen.

Den Trompetern und Paukern wurden 1634 161 Gulden 6 Schlg. gezahlt. –

Aktenbeweise dafür, daß Herzog Adolf Friedrich für den Güstrower Hof bis 1653 noch andere Musikanten, Trompeter usw. angenommen hat, sind nicht mehr vorhanden.

Im Mai 1654 übernahm der bisher unter Vormundschaft stehende Herzog Gustav Adolf die Regierung. Dieser, auch durch seine geistlichen Dichtungen bekannte Fürst, ist zweifellos musikalisch, zum mindesten aber sehr musikliebend gewesen, denn unter seiner Regierung nahm die Güstrower Hofkapelle einen solchen Aufschwung, daß sie die unter Christian (Louis) I. anfangs noch geförderte und durch die sogen. Violons (s. Schwer. Hofk. S. 29) verstärkte Schweriner Hofkapelle - die aber nach 1673 so gut wie verschwunden war - bei weitem in den Schatten stellte.

Schon 1653 wurde auf Gustav Adolfs Veranlassung dem schon vorhandenen Trompeter Bunckenburg der Trompeter Adolf von Beken und der Musikant Zacharias Madra beigesellt, und wenige Jahr später folgten eine ganze Anzahl tüchtiger Musiker, die, wenigstens zu damaliger Zeit, Anspruch auf eine gewisse Bedeutung machen konnten.

Möge zunächst das Personalverzeichnis der unter Gustav Adolf dienenden Musiker, Trompeter usw folgen

1653-64

Zacharias Madra, den der Kurfürst hatte ausbilden lassen, wurde am 5. September 1650 an der Berliner Hofkapelle als Kammermusikus und Violinist angestellt. 1653 kam er nach Güstrow, erhielt eine Jahresbesoldung von 260 bezw. 336 Gulden, wurde 1661 entlassen, befand sich aber bald darauf wieder in herzoglichen Diensten und ist zuletzt am 27. Juni 1664 in einer Quittung genannt.

1653-64

Adolf von Beken, Trompeter, angenommen im Jahre 1653 mit 80 Rtlr. Besoldung und 52 Rtlr. Kostgeld. Am 5. September 1661 erhielt er zu einer Reise nach Berlin 10 Rtlr. und am 12. Oktober zu einer solchen nach Schweden 100 Rtlr. 1664 oder Anfang 1665 ist er abgedankt worden, erhielt aber 1667 noch rückständige Besoldung nachgezahlt.

1656-74

Albert Schop, Hoforganist, Sohn des Violinisten Johann Schop aus Hamburg. Durch Herzog Christian (Louis) I., der mit Johann Schop in Paris bekannt geworden war, mag Albert Schop nach Güstrow gekommen sein, und zwar im Jahre 1656, denn am 30. November 1657 bekommt der Hoforganist „Albert Schopf“ 260 Gulden, womit derselbe bis Michaelis 1657 bezahlt ist, und zu seiner am 16. Juni 1657 stattgefundenen Hochzeit mit der Tochter des Bürgers und Handelsmannes H. Jochim Blüten zu Güstrow komponierte sein Vater Johann Schop einen „Christlichen Wunsch - und einen Hochzeitlichen Ehrengesang (beide in der Schweriner Regierungsbibliothek) für Gesang, Violinen, Viola und Basso pro Violon“. Schop ist nicht immer ständig in herzoglichen Diensten gewesen, was auch daraus hervorgeht, daß er Martini 1670 um seine Bestallung ersucht. Er sagt, daß ihm Durchl. jährlich 100 Rtlr. Besoldung, 20 Rtlr. für ein Kleid und dritthalb Taler Kostgeld pro Woche versprochen habe. Für Unterricht, den er 1666/67 dem Sohn des Rotgießers Joh. Sudrow erteilen soll, werden ihm monatlich zwei Rtlr. zugesagt. 1674 ist er zuletzt in den Besoldungslisten geführt. Über seine Streitigkeiten mit Danielis s. „Geschichtliches“.

1657-62

Christian Poste, Paukenschläger, mit 160 Gulden jährlicher Besoldung von 1657 bis 62.

1657/58-62

Samuel Künell, Musikant, nebst drei Söhnen (einer davon hieß Bogislaus), wurde 1657 oder 58 mit jährlich 800 Gulden Besoldung eingestellt und am 15. November 1662 wieder abgedankt. Der Herzog hat von Künell ein Haus für 700 Rtlr. gekauft und im Dezember 1661 und 62 abgezahlt. Künells Witwe bekam noch bis 1667 rückständige Besoldung.

1658-81

Daniel Danielis, aus Brabant gebürtig, wurde am 20. Juni 1658 zu Spa als Bassist vom Herzog mit jährlich 150 Rtlr. Besoldung angenommen und im Februar 1661 mit den Funktionen eines Kapellmeisters unter gleichzeitiger Gehaltszulage von jährlich 50 Rtlr. betraut. 1662 wurde aber Augustin Pfleger als Vize-Kapellmeister angenommen und Danielis im Herbst 1664 entlassen. Am 6. Oktober 1664 erhielt „der gewesene Kapellmeister Daniel Danielis“ zu seiner völligen Bezahlung 300 Rtlr. rückständige Besoldung und im Mai 1665 wurde er, „da der Kapellmeister Auqustin Pfleger abgedankt hat“, wieder mit 300 Rtlr. Gehalt zum Kapellmeister bestellt. Von Johannis 1674 bis 1677 oder Anfang 1678 ist Danielis nicht in Güstrow gewesen. Im Juli 1678 ist er wieder in seiner alten Stellung, doch scheint es nicht mehr so recht nach seinem Kopfe gegangen zu sein, und am 26. März 1681 wurde ihm auf seinen Wunsch der Abschied erteilt.
Der Herzog, der schon in den Jahren 1674-79 für Danielis’ vier Kinder sorgte, ließ diese noch bis 1684 unterstützen. 1663, am 10. Januar, schrieb der Güstrower Bürger und Barbier Johann Melchior Göbel an Herzog Gustav Adolf, daß ihm der Kapellmeister Danielis noch 8 Rtlr. und 16 Schlg. für Barbier- und Arztlohn schulde, und daß er zu einem anderen Barbier gegangen sei. Der Herzog möge befehlen, daß die Renterei diese Summe auszahle. Danielis scheint ein leichtsinniger Hitzkopf gewesen zu sein, wie seine vielen Streitigkeiten, über die im „Geschichtlichen“ berichtet wird, beweisen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geschichte der Güstrower Hofkapelle