Der richtige Gebrauch und der Missbrauch des Kredits

Die Erfahrungen, welche die Geld-Krise zu Ende von 1857 bei dem gesammten Geldverkehr an die Hand gegeben hat, fordert dringend dazu auf, die bisher bei den Kreditoperationen beobachteten Grundsätze einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen. Bei einer allgemeinen Auffassung der Tatsachen dringt sich sogleich die Überzeugung auf, dass die Übel der Kreditoperationen sowohl von den unverzinslichen Wertpapieren (Banknoten und Kassenscheinen) als von den verzinslichen Wertpapieren (Obligationen, Aktienscheinen, langsichtigen Wechselbriefen) herrühren. Die Vorsichtsmaßregeln der Regierungen waren bisher hauptsächlich gegen die Missbräuche gerichtet, welche durch Ausgabe von Papiergeld für den allgemeinen Verkehr entstehen, für die nicht minder schädlichen Einflüsse, welche durch nicht fundierte Handelspapiere sich ergeben, wurden Präventiv-Maßregeln nicht angewendet, vielmehr als den Verkehr hemmend angesehen, wobei davon ausgegangen wurde, dass nur der Missbrauch durch die Gesetzgebung gestraft werden müsse, dass aber der Beschädigte nicht mehr als den Schutz eines guten Strafgesetzes anzusprechen habe.

Der Streit über die Grenzen der Verwaltung und der Justiz wird auch bei dem Geldverkehr nach den bestehenden Einrichtungen und nach der Bildungsstufe jeden Landes zu entscheiden sein und die Aufgabe wird sein, den nützlichen und redlichen Gebrauch des Kredits möglichst zu fördern, um dem Missbrauch mit Erfolg entgegentreten zu können.


Nachdem ein Teil der Metallzirkulation in allen europäischen Staaten durch Papierzirkulation ersetzt worden ist, handelt es sich nur davon, durch welche Mittel beide in Übereinstimmung gebracht oder eine gemischte Währung durchgeführt werden kann; eine reine Metallwährung oder eine reine Papierwährung wird von keinem Geschäftsmann angestrebt werden wollen, die Aufgabe wird aber als gelöst anzusehen sein, wenn dem Papiergeld immer der gleiche Wert, wie dem Metallgeld gesichert werden kann. Ebenso wichtig aber ist die Aufgabe, die Stockungen, welche durch Missbrauch des Kredits für den Gesamtverkehr veranlasst werden, durch zweckmäßige Anordnungen möglichst zu vermeiden.

Ehe hierüber bestimmte auf Erfahrung gegründete Anordnungen durchgeführt werden können, ist es nötig, die bestehenden Einrichtungen und Gesetze der übrigen Staaten kennen zu lernen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital