Hilfskasse.

Die Hilfskasse ist von der Linie für die Arbeiter aller Kategorien, die in ihrem Betriebe beschäftigt sind, errichtet worden. Sie hat den Zweck, den Arbeitern in Krankheits- und Notfällen angemessene Unterstützung zu gewähren, vor allem in Fällen, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Hilfskassen nicht ausreichen. Um die notwendige Grundlage zu schaffen, hat die Linie die Zinsen eines Stiftungskapitals von 200.000 Mk. der Kasse überwiesen. Außerdem zahlt die Linie Zuschüsse in gleicher Höhe der von den Arbeitern geleisteten Beiträge, die pro Mann 10 Pfg. pro Woche betragen. Mit dem Austritt aus der Kasse oder aus dem Dienste der Linie geht die Anwartschaft auf Unterstützung verloren. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht, auch findet keine Beitragsrückzahlung für den Fall des Austritts statt. Über Höhe und Dauer der Unterstützung ist kein bestimmtes Maß vorgeschrieben, sondern dem Entscheid des Kassenvorstandes anheim gegeben.

Die Kasse wird von der sozialpolitischen Abteilung der Linie verwaltet. Über die Verwendung der Mittel beschließt ein selbst gewählter Arbeiterausschuss, welcher aus 7 Mitgliedern besteht. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Linie, welcher bei Beschlussfassung über Höhe, Art und Dauer der Unterstützung nicht mitstimmt, gegen gefasste Beschlüsse aber ein Veto einlegen kann, wenn gegen die Satzungen Verstößen wird oder die Mittel der Kasse überschritten werden. Die Ausschussmitglieder werden jährlich gewählt. Bei Bekanntgabe des Wahltages wird den Kassenangehörigen ein Wahlaufsatz zugestellt, welcher die Namen von vierzehn Arbeitern enthält. Der Wahlaufsatz gilt als Stimmzettel, doch sind die Mitglieder berechtigt, an Stelle der vorgeschlagenen andere Arbeiter zu wählen.


Abänderungen der Satzungen, wie Umgestaltung und Auflösung der Kasse, hat sich die Linie vorbehalten. Von den ca. 5.000 Arbeitern der Linie sind nur ca. 900 in der Hilfskasse, doch ist die Zahl fortwährend im Zunehmen begriffen. Die Schauerleute der Linie gehören dieser Kasse nicht an, da diesen die Benutzung der Spar- und Unterstützungskasse des Hafenbetriebsvereins offen steht. Von den besser gestellten Arbeitern sind die Vorarbeiter ebenfalls in der Kasse, die Vizen dagegen sind vorwiegend in der Beamtenpensionskasse der Gesellschaft.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen