Erste Fortsetzung

Ich fing schon an, zu verzweifeln, jemals näheres über Wesen und Begründung der uns zugedachten völkischen Rechte zu erfahren, als mir eine Broschüre zur Hand kam, betitelt: „Der Krieg. Eine Schicksalsstunde des jüdischen Volkes." Da der Verfasser, Herr Wlad. W. Kaplun-Kogan, Mitglied des Bodenheimerschen Befreiungskomitees ist, darf man wohl in dieser Broschüre das Programm des Komitees erblicken, und man geht daher nicht fehl, wenn man annimmt, dass die hier niedergelegten Gedanken die Grundsätze des Dr. Bodenheimer und seiner Mitkämpfer zum Ausdruck bringen. Diese Vermutung legten auch die Besprechungen der Broschüre in den den letzteren unterstehenden Blättern nahe. Man hat hier also vor sich gewissermaßen eine offizielle Kundgebung einer bestimmten Richtung, als deren Repräsentant die hinter Dr. Bodenheimer und seine Freunden stehende Partei oder Gruppe anzusehen ist.

Leider ist die Broschüre voll Schwierigkeiten und Dunkelheiten und wimmelt von Widersprüchen, als rührte sie von mehreren gegeneinander streitenden Autoren her. Immerhin kann man daraus, wenn auch, nur mit Anstrengung, etwas wie einen zusammenhängenden Gedankengang herausdestillieren.


Die Broschüre entstand offenbar schon im November 1914. Sie geht von der Voraussetzung aus, dass Russland durch den Friedensschluss gezwungen wird, seine südlichen und westlichen Provinzen abzutreten. Die Ansicht war nun verbreitet, dass aus diesen Provinzen einer oder zwei unabhängige Zwischenstaaten errichtet und auf irgendeine Weise in ein enges Bündnis mit den Zentralstaaten gebracht werden würden. Oder aber diese Länder würden von je einer der Zentralmächte ihrem Reich angegliedert werden.

Es ist nun höchst amüsant zu sehen, wie Herr Kaplun-Kogan den Armeeführern Fingerzeige gibt, welche Gegenden zu erobern am ratsamsten wäre, und den Regierungen schon im November 1914 Ratschläge erteilt, wie sie es nachher anzufangen hätten, um diese Länder glücklich zu machen. (Er warnt davor, nur Landstriche mit einheitlicher Bevölkerung zu erobern. Und Hindenburg und seine Kollegen haben sich die Warnung bekanntlich zu Herzen genommen und auch auf einen schönen Happen Landes mit gemischter Bevölkerung ihre Hand gelegt.) Mit den Zuständen und Bedürfnissen der unmittelbaren Gegenwart befasst er sich nur ganz nebenher. Er hat die großen Linien der Zukunft im Auge und spricht in apokalyptischem Ton: „es wird sein!", „es wird kommen!", „man wird sehen!". Wie allen großen Staatsmännern ist auch ihm die Sprache nur gegeben, um die Gedanken — oder deren Abwesenheit — zu verbergen. Darum haben seine Ausführungen etwas Orakelartiges. Vieles muss erraten werden. Eins aber ist klar. Herr Kaplun-Kogan, der aus dem russischsten Russland stammt und ebensowenig wie seine Vorfahren je an der eigenen Person erfahren hat, was bürgerliche und politische Freiheit und Gleichberechtigung heißt, verachtet von ganzem Herzen diese politische und bürgerliche Freiheit und Gleichberechtigung, um die die Juden seit Mendelssohn kämpften und die in Österreich-Ungarn und Deutschland seit 50 oder 60 Jahren tatsächlich zu Recht bestehen. Das war bloß eine „persönliche Emanzipation", „man emanzipierte jeden einzelnen Juden besonders", behauptet er. Das ist nun direkt unwahr. Solches geschah in dem Zeitalter, als man einzelne Juden privilegierte, wo emanzipiert wurde, da wurden alle Juden insgesamt ohne Ausnahme emanzipiert. Aber der Verfasser versichert uns, dass „wir im neunzehnten Jahrhundert eine Emanzipation der einzelnen Juden erlebt haben"; dagegen verspricht er uns, dass wir „im 20. Jahrhundert Zeugen einer Emanzipation des jüdischen Volkes" sein würden. Man sollte indessen meinen, dass wenn alle einzelnen Juden insgesamt emanzipiert wurden, dadurch eo ipso das ganze jüdische Volk emanzipiert wurde. Doch der Verfasser behauptet hartnäckig: „War das 19. Jahrhundert das Zeitalter der persönlichen Emanzipation, so wird das 20. Jahrhundert das Zeitalter der „völkischen" Emanzipation werden."

Was, zum Teufel, ist denn diese völkische Emanzipation? Von Herrn Kaplun-Kogan, der nie eine „persönliche" Emanzipation erlebt hat, habe ich natürlich keine Antwort zu erwarten. Als mein Urgroßvater in Galizien im Jahre 1868 die endgültige volle Judenemanzipation im Reich und im Lande erreicht hatte, wusste er ganz genau, was er materiell und moralisch gewann. Er durfte fürderhin nicht mehr wie bisher durch besondere Judensteuern ausgeplündert werden. Er durfte nicht mehr von den Behörden zurückgesetzt oder gar misshandelt und beleidigt werden. Er durfte überall wohnen, sich frei im Lande bewegen, Grund und Boden erwerben, jedes ihm zusagende Gewerbe treiben, seine Kinder in jede beliebige Schule schicken, alle seine Kräfte entfalten, sich um jedes Amt bewerben. Bürgerrechte sind im Grunde nur Bürgerpflichten. Er hatte also das Recht und die Pflicht, seine Fähigkeiten und sein Können in den Dienst der Öffentlichkeit zu stellen, und an der Arbeit für das Gemeinwohl mitzuwirken. Als Abgeordneter zum Landtag und zum Reichstag, ebenso wie als Wähler, konnte er an der Gesetzgebung mitarbeiten, die Verwendung der Steuergelder seiner Mitbürger und die Verwaltung des Staates kontrollieren Im Gemeinderat, in der Handelskammer, im Bezirksausschuss konnte er an der Verwaltung der Gemeinden, des Bezirkes und des Landes seinen Anteil haben. Als Geschworener wie als staatlicher Richter sowie in mancher Stellung als Staatsbeamter oder als Offizier durfte er eine ihm vom Staat übertragene Gewalt über seine Mitbürger ausüben Moralisch hatte mein Urgroßvater durch die von Herrn Kaplun-Kogan so gering geschätzte „persönliche Emanzipation" gewonnen, dass seine christlichen Mitbürger auch die beschränktesten und vorurteilsvollsten, anfingen, es sich abzugewöhnen, ihn als minderwertiges, Wesen, als Menschen zweiter Klasse zu betrachten, und ihn als ihresgleichen zu achten begannen, weil der Entfaltung seiner Kräfte keine anderen Hindernisse als den ihrigen im Wege standen. Seine Religion wurde vom Staate ebenso geschützt, wie die christliche, andererseits verzichtete der Staat darauf sich m die inneren Angelegenheiten seines religiösen Lebens zu mischen und behandelte seinen Kultus und alles was damit entfernt in Verbindung stand, mit derselben Deferenz und Scheu wie den christlichen. Er durfte zur Förderung seiner Religion und der mit ihr zusammenhängenden kulturellen und sozialen Institutionen nach Gutdünken gemeinden gründen, die der Staat mit einer weitgehenden Autonomie ausstattete, denen er eine bedeutende und hochangesehene Stellung im öffentlichen Leben einräumte, ohne sie, wie ehemals, zu ganz profanen Zwecken, wie Steuereintreibung, Rekrutenaushebung und dgl. zu missbrauchen. Er durfte Schulen gründen nach Herzenslust, er durfte politische und andere Vereine gründen, wie es ihm beliebte, ganz gleich allen anderen Bürgern des Landes.

Frei durfte er seine geistigen Oberhäupter, seine Repräsentanten und Funktionäre wählen, er durfte lernen und lehren, denken, schreiben und lesen, was sein Gewissen ihm vorschrieb. Er durfte sein Verhältnis zu seiner eigenen Gemeinschaft nach Gutdünken regeln. Wenn er sich gegen die Staatsgewalt auflehnte, wurde er deswegen nicht anders behandelt als andere Staatsbürger, und kein anderer Glaubensgenosse wurde, wie ehedem, für ihn zur Verantwortung gezogen.

In jener Zeit bildeten die Juden nicht nur religiös und ethnisch, sondern auch sozialökonomisch eine gesonderte Gruppe, bestimmte Erwerbszweige waren von ihnen völlig monopolisiert, während sie von anderen völlig ausgeschlossen waren: ein Erbteil jahrhundertelanger unnatürlicher Entwicklung. Die Juden hatten also in vielen Punkten besondere wirtschaftliche Interessen. Diese wirksam geltend zu machen, hatten die politischen Vertreter der Juden in allen administrativen und gesetzgeberischen Körperschaften die Möglichkeit, die vor der Emanzipation nicht vorhanden war. Das hat sich inzwischen gewaltig geändert. Jene Juden z. B., die als Eigentümer oder Pächter einen sehr beträchtlichen Teil des galizischen Bodens bebauen, haben keine anderen wirtschaftlichen Interessen als die christlichen „Agrarier". Die zahlreichen jüdischen Staatsbeamten können ihre Interessen von denen ihrer christlichen Kollegen nicht trennen, und die jüdischen Lohnarbeiter müssen ihren Klassenkampf in derselben Linie mit den christlichen führen. Andererseits hat der christliche Klein- und Großhandel, abgesehen von der privaten Konkurrenz, dieselben Bedürfnisse und Forderungen wie der jüdische. Immerhin ist die gegenseitige wirtschaftliche Durchdringung der Klassen noch lange nicht vollendet, und es bleiben noch ganz bedeutende wirtschaftliche Sonderintereressen der Juden zurück, deren Vertretung den jüdischen Abgeordneten und sonstigen Mitgliedern öffentlicher Körperschaften obliegt.

Denken wir uns nun einmal, dass ich, der Urenkel meines Urgroßvaters, eines schönen Morgens erwache und mich im Besitze aller durch die Herren Kaplun-Kogan und Bodenheimer erkämpften „völkischen Rechte" finde. Was für einen Vorzug über meinen Urgroßvater hinaus werde ich gewonnen haben: Was wird mir erlaubt sein, während es mir bis dahin verboten war? Welches Tätigkeitsgebiet wird sich vor mir eröffnen, das mir vorher verschlossen war? Was werde ich fordern dürfen, was mir früher versagt war?

Ich habe mir vergebens den Kopf zerbrochen, um eine Antwort auf diese Frage zu finden.

Zunächst aber muss man sich die Frage vorlegen: wie soll es die Gesetzgebung anstellen, um uns, nachdem wir als Individuen bereits emanzipiert sind, noch einmal als „geschlossene, feste Volksmasse" zu emanzipieren? In Thomas Manns „Buddenbrooks'' rottet sich im Revolutionsjahr einmal der Pöbel von Bremen zusammen und verlangt dringend nach einer Republik. Ein Bürger sagt zu einem der Hauptschreier: „Aber wir haben ja eine Republik!" — „Wir wollen eben noch eine!" antwortet der biedere Volksmann. Wir haben schon eine Emanzipation! Wir brauchen sie nur immer mehr zu verwirklichen und auszubauen. Aber „wir wollen noch eine!" Der Verfasser sagt: „Wir wurden als Einzelmenschen emanzipiert, jetzt wollen wir als Volk emanzipiert werden!" Das ist natürlich Unsinn. Ein Volk ist eine Abstraktion, man kann es nicht anders emanzipieren, als indem jedes seiner Individuen diesen Akt an seiner Person zu spüren bekommt. Der Verfasser will offenbar sagen: Wir wurden als Religionsgemeinschaft emanzipiert, jetzt wollen wir als „Volk" emanzipiert werden. Die jüdische Gemeinschaft wird gemeinhin als Religionsgenossenschaft betrachtet. Aber außer dem rein Konfessionellen, sei es Lehre, sei es Ritus, gibt es noch eine ganze Reihe Merkmale der Gleichartigkeit, natürlicher und erworbener, darunter Güter von sehr hohem kulturellen und ethischen Wert, die allen Juden gemeinsam sind, so dass ein Jude, der aus irgendwelchen Motiven gegen alles Religiöse gleichgültig geworden ist, eine starke, bis zum Martyrium gehende Anhänglichkeit an die jüdische Gemeinschaft empfinden, ihr ein sehr wertvolles Mitglied, ein Mehrer ihrer höchsten Güter, ihr eifriger Vorkämpfer bleiben kann. (Wenigstens für seine Person. Das ist eine Nachwirkung ehemals lebendiger Kräfte. Die Erfahrung und eine psychologische Erwägung lehrt, dass die nächsten Nachkommen eines solchen Juden entweder zum religiösen Judentum, sogar zur Orthodoxie, zurückkehren, oder das Judentum gänzlich verlassen. Letzteres ist die Regel, ersteres die Ausnahme.) Wer nun die außerreligiösen Werte stärker betont — und das geschieht überwiegend in Zeiten, da das religiöse Interesse mehr oder weniger zurücktritt — der spricht mit Vorliebe von einem „Nationaljudentum". Besonders die heranreifende Jugend im Pubertätsalter betont gerne das „nationale" Moment vor dem religiösen, und drängt letzteres nach Möglichkeit zurück. Sie fühlt sich dadurch sehr modern, freisinnig, europäisch, geistig unabhängig, selbständig, antiklerikal und fortschrittlich, ohne dem Judentum den Rücken kehren zu müssen und das unerträgliche Bewusstsein der Abtrünnigkeit auf sich zu laden, oder aber sich mit der Religion auseinanderzusetzen, was bekanntlich nicht jedermanns Sache ist. Man erhält ein säkularisiertes, ein religionsfreies Judentum. Das gehört mit zu den künstlich denaturierten Dingen dieser Welt, wie nikotinfreier Tabak, alkoholfreier Wein, duftfreie Blumen, Dinge, denen die Urkraft genommen wurde. Wenn die Jugendstürme vorüber sind, wenn man tiefere Kenntnisse erworben und einen Einblick in den Ernst des persönlichen und des öffentlichen Lebens gewonnen hat, pflegen sich diese Stimmungen total zu ändern. Oberflächliche Köpfe nun lassen sich durch das Wort „National Judentum" zu der Meinung verführen, das jüdische Volk sei eine Nation im staatspolitischen Sinne, wie alle Nationen, die ein besonderes Staatswesen tragen. Ja, sie empfinden es als eine Kränkung und Beleidigung, wenn man auf das Irrtümliche dieser Auffassung hinweist. (Es gilt z. B. in zionistischen Kreisen als verpönt, von den Juden ,,unsere Glaubensgenossen" zu sagen.) Indessen ist das alles rein subjektiv. Das Judentum als Gemeinschaft tritt nur als Religionsgenossenschaft in die Erscheinung, insbesondere für die Staatsverwaltung und die Gesetzgebung ist der Jude nur als Bekenner seiner Religion kenntlich und fassbar. Ob der einzelne in seinem Bewusstsein mehr das „Nationale" oder das „Konfessionelle" am Judentum empfindet und betont, bleibt ausschließlich ihm allein überlassen. Nach außen hin fallen die beiden Kreise völlig zusammen. Solange ein Jude nicht dem Staat angezeigt hat, dass er aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetreten sei, gilt er ihr als Jude. Umgekehrt: Juden, die die jüdische Religionsgemeinschaft verlassen haben, kann der Staat, wo es sich um legislatorische oder administrative Akte handelt, nicht als Juden gelten lassen. Herz und Nieren zu prüfen, um zu erfahren, wie sich der einzelne Jude zum Ritus und zur Lehre des Judentums verhalte, und wie er sich zu den außerreligiösen Gütern des jüdischen Volkes stelle, das ist nicht Sache des Staates, dazu fehlt ihm das Organ und die Befugnis. Für die Juden, die die jüdische Religion offiziell abgeschworen, war ja die Emanzipation ganz und gar überflüssig, diese waren sofort allen anderen Bürgern gleichgestellt, denn der Staat konnte sich nicht darum kümmern, ob sie etwa im Herzen „Nationaljuden" blieben und an den außerreligiösen Seiten des Judentums festhielten, ob sie daheim den Jargon oder die hebräische Sprache pflegten. (Nur die Kirche übte um des Seelenheils willen in alten Zeiten über die Neophyten eine Kontrolle aus.)

Es ist also offenbar Kinderei, eine zweite Auflage der Emanzipation im „völkischen Sinne" zu verlangen. Allein, was der Herr K.-K. sagen will, wird wohl folgendes sein: Da der Staat die Juden als Religionsgenossenschaft emanzipiert hat, so konnten die daraus fließenden Vorteile nur der jüdischen Religion, nicht aber den außerreligiösen Besitztümern des jüdischen Volkes zugute kommen. Um auch diesen gleiche Förderung oder Schutz angedeihen zu lassen, müsste eine zweite, eine „völkische" Emanzipation stattfinden.

Nun stehen aber alle diese außerreligiösen Güter des jüdischen Volkes noch immer in irgendeinem, wenn auch noch so losen Zusammenhang mit der jüdischen Religion und lassen sich nie ganz von ihr abtrennen. Wo das künstlich geschehen ist, sind diese Institutionen sofort verkümmert und abgestorben. Andererseits sind sie von solcher Beschaffenheit, dass es am besten ist, wenn der Staat seine Hände von ihnen ganz fernhält. Was hätte es z. B. für einen Sinn, was für einen Nutzen, wenn der Staat jüdische Sitte und jüdischen Brauch, das jüdische Familienleben, die jüdischen Traditionen, die Literatur und die Wissenschaft des Judentums, die jüdische Kunst, die jüdische Wohltätigkeit oder soziale Arbeit irgendwie bevormunden oder „beschützen" wollte? Der moderne Geist strebt überall dahin, alles rein Geistige von der Ingerenz des Staates möglichst fernzuhalten. Das ganze geistige Gebiet besteht aus lauter Sachen, die am besten der Privatinitiative der einzelnen, oder der natürlichen und gesellschaftlichen Verbände überlassen bleiben. Überhaupt kommt die Gleichberechtigung der Bürger im Rechtsstaat am besten darin zum Ausdruck, dass der Staat sich um das Bekenntnis seiner Bürger so wenig wie möglich kümmert. Nur Menschen, denen ihr Staat als Moloch, als Allvergewaltiger und Peiniger gegenübersteht, glauben an dessen Allmacht; ebenso wie sie alles von ihm fürchten, erhoffen sie alles von ihm. Menschen, die in einem Rechtsstaat leben, an dessen Funktionen sie mitzuwirken gewöhnt sind, wissen, wo die Grenzen seines Könnens anheben, und wo er am besten tut, sich nicht hineinzumengen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die polnische Judenfrage