a. Noch nicht angeeignete: 12–15.

012
Diese sind entweder in so reichlichem Maaße vorhanden, daß Niemand ein Interesse hatte, sie sich anzueignen und sie in Besitz zu nehmen, wie z. B. das Trinkwasser, wilde Früchte und Kräuter, die Wasserstraßen des Meeres, die Fischerei in vielen, Gewässern, die Holzausbeute und Jagd in noch herrenlosen Gegenden und Wäldern etc.; oder diese natürlichen Stoffe und Kräfte können ihrer Natur nach gar nicht zum Eigenthum Einzelner gemacht werden, wie z. B. die Sonnenwärme, die chemischen und organischen Kräfte, der Wind als Triebkraft für Schiffe und Windmühlen, das Meerwasser als Material zur Seesalzbereitung etc. Von den Stoffen und Kräften letzterer Art läßt sich nicht wohl absehen, daß sie jemals mit der Zeit eine Beschränkung oder Verminderung erleiden werden.


013
Die Triebkraft des Windes z.B. dürfte für die menschlichen Zwecke zu allen Zeiten in genügender Menge vorhanden seyn, wenn es nur nicht an dem nöthigen Terrain zur Aufstellung der Windmühlen und Windkünste (wie man deren z.B. bei manchen Salinen findet) mangelt; um so mehr, als seine Benutzung als Triebkraft so vielen Schwierigkeiten, Mängeln und Veränderungen unterliegt, daß man jetzt schon die Anwendung der Wasserkraft und Dampfkraft (namentlich der letztern auch bei der Schifffahrt) vortheilhafter findet. Nur erst, wenn alle brauchbaren Wassergefälle zur Anlage von Mühlen und andern Werken benutzt und durch größere Theuerung des Brennmaterials die Dampfkraft zu theuer geworden seyn wird, und an deren Stelle nicht eine andere wohlfeilere Triebkraft entdeckt werden sollte, steht zu erwarten, daß man zu einer ausgedehntern Benutzung des Windes als bewegende Kraft seine Zuflucht zu nehmen veranlaßt seyn dürfte; ebenso wie jetzt schon in Flachländern, wo es an Wassergefällen fehlt, die Windmühlen nicht bloß zum Getreidemahlen, sondern auch zum Betriebe von Säge, Oehlmühlen etc. viel häufiger benutzt worden sind, wie z. B. in Holland und um manche Städte im Großherzogthum Posen, deren ganze Umgegend manchmal damit besetzt ist.


014
Bei denjenigen nicht angeeigneten Güterquellen dagegen, deren Benutzung in gewisse Grenzen eingeschlossen ist, läßt sich absehen, daß bei vermehrter Menschenmenge oder längerer Benutzung ihr Vorrath oder ihre Ergiebigkeit sich so vermindern müsse, daß dadurch einzelne Individuen oder Vereine sich veranlaßt sehen werden, sie zu ihrem Eigenthume zu machen, sey es durch bloße Besitzergreifung als herrenloses Gut, sey es durch Vertrag mit andern Bewerbern, sey es endlich durch Gewalt. Alle angeeigneten natürlichen Güterquellen, namentlich alles bebaute Land, waren ursprünglich frei und sind auf diese Weise das Eigenthum einzelner Menschen, Vereine oder Staaten geworden. Ein gleicher Fall findet statt mit der Fahrt und Fischerei in den meisten Flüßen und Gewässern, mit den Mühlengefällen, Bergwerken etc Die Besitzergreifungen und Ansiedelungen dehnen sich in ähnlicher Weise immer mehr aus, und dereinst wird ein Zeitpunkt kommen, wo alle benutzbaren Theile des festen Landes und alle fischbaren Meeresstrecken in Besitz genommen seyn und es kein herrenloses Gut und keinen herrenlosen Raum mehr auf der Erde geben wird, eben so wie es jetzt schon in den stark bevölkerten Ländern mehr oder weniger der Fall ist.


015
Manche dieser Güterquellen haben sich auch unverkennbar durch den ausgedehntern Gebrauch vermindert, oder sind ganz versiegt. So soll z. B. die Ergiebigkeit des Wallfisch-, Seehunds- und Häringsfangs immer mehr abnehmen. Mehrere wilde Thiere sind durch die Jagd bereits ganz oder fast ganz vertilgt; das Mahagoniholz wird in den Wäldern von Nordamerika immer schwieriger aufzufinden. Dadurch nur, daß diese Güterquellen das Eigenthum Einzelner werden, wird es, wie bereits oben bemerkt wurde, möglich, sie länger und dauernd für die menschlichen Zwecke nutzbar zu machen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Kunst reich zu werden