III. Ein mit Bezug auf die Judenfrage viel gebrauchtes Stichwort lautet: „Toleranz“. Die Bedeutung dieses Wortes erleidet sehr verschiedene Auffassungen.

Ein mit Bezug auf die Judenfrage viel gebrauchtes Stichwort lautet: „Toleranz“. Die Bedeutung dieses Wortes erleidet sehr verschiedene Auffassungen. Die wahre Toleranz darf als eine echt christliche Tugend angesehen werden. Sie besteht in der freundlichen Duldung dessen, was man nach religiöser Gewissensüberzeugung überhaupt dulden kann und darf. Dass in keinem Staate und in keiner Gesellschaft alles geduldet werden kann, versteht sich ja von selbst. Es ist also eine ebenso selbstverständliche Frage, was in den Bereich dieser Duldung falle und was nicht. Maßgebend für diese Entscheidung ist im christlichen Staate natürlich aus dem Geiste des Christentums sich ergebende Auffassung. Wir können im christlichen Staate z. B. eben so wenig die Menschenopfer der Religion des Königs von Madagaskar und der alten Mexikaner, als auch die Vielweiberei der Mohammedaner „tolerieren“. Das geht eben nicht. Hier hat die „Toleranz“ notwendig ein Ende. Man wird ganz entsprechend zu untersuchen haben, ob das, was unsere jüdischen Mitbürger unter uns tun und von uns verlangen, mit dem Wesen und Geiste des christlichen Staates zu vereinbaren ist.

Es ist ja keine Frage, dass der Monotheismus des Judentums uns naher steht, als die heidnischen Religionen, und auch der Mohammedanismus. Immerhin sind Christentum und Judentum zwei sehr verschiedene Religionen, und die Religion des heutigen Judentums ist wiederum etwas sehr viel anderes, als das mosaische Judentum des Alten Testamentes. Das heutige Judentum erkennt außer und selbst über dem Alten Testamente die Auslegung und Vorschriften des „Talmud“ an, über dessen Inhalt, es ist fast lächerlich zu sagen, heute noch dem großen christlichen Publikum die allerwidersprechendsten Abgaben gemacht werden. Sehr interessant führt Pastor de le Roi aus, dass die Juden in ihrem eigenen Staate in Palästina nichts weniger als „tolerant“ gewesen sind.


Der Israelit (s. a. S. 188) durfte keiner anderen Religion angehören, als der ihm allein gestatteten vom Sinai; der achttägige Knabe musste beschnitten werden und auf die Unterlassung der Beschneidung stand Todesstrafe. (Dagegen jetzt das Drängen nach Aufschiebung des Taufzwanges!) Lästerte ein Jude Jehova, gleichviel, ob er an denselben glaubte oder nicht, so wurde er gesteinigt, eine Stadt, die sich Götzendienst erlaubt hatte, sollte in einen Schutthaufen verwandelt werden. Religionsfreiheit gab es absolut nicht; musste doch z. B. jeder Jude den Sabbath und das Passah halten, Übertretung zog auch hier den Tod nach sich.

Im Volk selbst bestand ferner keine allgemeine Gleichheit. Dem Geschlechte Aarons allein wurde die Auszeichnung des Priestertums zu Teil; die Rotte Korah, welche dasselbe für das ganze Volk beanspruchte, musste dafür die Erde verschlingen. Das Strafrecht kannte mildere Bestimmungen für die Herren, als für die Knechte und Mägde. Schlug ein Herr seinen Knecht, so dass derselbe nicht alsbald, sondern erst nach einem oder zwei Tagen starb, dann blieb er ungestraft; denn, so heißt es, es ist sein Geld.

... Vor allem existierte für den Nichtjuden durchaus nicht etwa Religionsfreiheit in Kanaan. Er musste den Sabbath wie die Juden halten, durfte kein Tierblut genießen, war gezwungen, am Passah Gesäuertes zu vermeiden; für Übertretung dieser Bestimmungen erlitt er den Tod ... Alle mittelalterliche Beschränkung der Juden war nichts gegen die völlige Ausrottung fremder Kulte in Palästina. Nur durch die Beschneidung ... konnte der Nichtjude die Rechte der Juden erlangen; und doch wurden die Angehörigen ganzer Völkerschaften gar nicht einmal zur Beschneidung oder auch nur zur Niederlassung im Lande zugelassen. So sollte die ganze Reihe der Ureinwohner Kanaans einfach ausgerottet werden; Ammoniter, Moabiter und Amalekiter blieben von der Gemeinde ausgeschlossen, ... heute aber weiß man jüdischerseits das alles in folgender Weise plausibel zu machen: Jedermann mit wenigen Ausnahmen konnte das israelitische Bürgerrecht erlangen.“

„Ferner durfte kein Nichtjude in Palästina Grundbesitz erwerben; begütert konnte er nur durch den Handel werden ...“ da hatten also im alten Judenstaat alle Nichtjuden etwa dieselbe oder eine noch schlimmere Stellung, wie die Juden im mittelalterlichen Christenstaat.

Auch die Sklaverei bestand im alten Judenstaat zu Recht, jedoch nur Nichtjuden sollten eigentliche Leibeigene sein dürfen. Zins von Juden zu nehmen war verboten. (Der Römer Marcus Cato erklärt in einem Briefe an seinen Cajus Lentulus: „Es hat zwar manches für sich, Geld auf Zinsen zu leihen; allein es ist nicht ehrenhaft.“) Vom Nichtjuden konnte er erhoben werden. Das alte kanonische Recht verbot das Zinsnehmen bekanntlich ebenfalls. Heute erklärt es Herr Delbrück a. D. von der Tribüne des Reichstages herunter, dass das Geheimnis der Zeit darin bestehe, keine Zinsen zu verlieren! Die Zeiten und Anschauungen ändern sich doch sehr.

Das ganze Staats- und Wirtschaftsleben der Juden war in ihrem Staate bis ins Einzelste durch ihre spezifische Religion bedingt, von ihr durchdrungen und getragen: heute sind es namentlich die Juden, welche den Satz immer weiter vorzuschieben suchen, dass die Religion weder mit dem Staate noch mit der Volkswirtschaft irgendetwas zu tun habe, noch zu tun haben dürfe.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Juden im deutschen Staats- und Volksleben