Ratifikation. Ernennung eines Konsuls

Der Vertrag entsprach, wie der Senat den Kommerzdeputierten mitteilte, im Allgemeinen der Goverts erteilten Instruktion, „außer einigen wenigen ihm unmöglich gewordenen Punkten“; in einigen Stücken hielt der Senat den Vertrag für noch günstiger als den dänischen. Eine Erörterung fand nur statt über den 11. Artikel; in Betreff dieses, der über die Sklaven, die etwa in Algier auf hamburgische Schiffe flüchten sollten, handelte, meinte der Senat, es sei gut, noch eine Bestimmung hinzuzufügen, wonach „diejenige unserer Leute, welche einen solchen Sklaven im Schiff verstecket, ernstlich dafür sollten angesehen, daneben auch der gewöhnliche für einen dergleichen Sklaven zu zahlende Preis in Algier wieder sollte entrichtet werden.“ Wir sehen aus diesem Vorschlag, wie besorgt der Senat war, jede Veranlassung zu einer etwaigen späteren Trübung des guten Einvernehmens mit Algier schon von vornherein aus dem Wege zu räumen. In den Vertrag ist dieser Zusatz nicht aufgenommen worden, ebensowenig ein anderer dieselbe Angelegenheit betreffender Zusatz, dass nämlich nur die Rücklieferung der auf hamburgische Kriegsschiffe geflüchteten Sklaven verlangt werden dürfe. Der Senat beschloss, „da dieser Vorfall wohl nicht leicht existieren wird und ein desfalls zu proponierender [vorschlagen] Separatarticul den Dey leichtlich irritieren dürfte, die Sache vor der Hand ruhen zu lassen.“

Gleichzeitig mit der Ratifikation*) beschäftigte sich der Senat damit, dem 17. Artikel des Vertrages Genüge zu tun, d. h. einen Konsul in Algier zu ernennen. Bei den eigenartigen Verhältnissen des Landes und Hofes, mit dem Hamburg nun Friede und Freundschaft geschlossen, war die Anwesenheit eines diplomatischen Vertreters daselbst in hohem Grade erwünscht. Ein Bewerber um das Konsulat hatte sich schon gemeldet, nämlich der bereits mehrfach erwähnte Ford,**) den auch Goverts empfahl. Ford wurde gewählt; da er aber noch im englischen Nexus sich befand, wurde die Sache vorläufig geheim gehalten.


*) Anfang Mai wurde die Ratifikationsurkunde nach Algier abgeschickt (Buys 7. Mai 1751. R. A. Haag.)

**) Er hatte, wie Paravicini am 15. Oktober 1751 schrieb, sich geweigert, das dänische Konsulat zu übernehmen.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken