Dänische Forderung
Ungefähr zu derselben Zeit, wo Schweden weitere Schritte in der Ranzionierungsfrage aufgab, rückte Dänemark in die nun frei werdende Stelle eines Beschwerdeführers.
Im März 1747 übergab der Gesandte, von Johnn, eine Liste von dänischen Untertanen, die unter hamburgischer Flagge genommen waren, und beschwerte sich, dass man zwischen den Hamburgern und Dänen einen so großen Unterschied mache, jene stets baldmöglichst löse, „um die Befreiung der Dänen aber wenig oder gar nicht sich bekümmerte.“*) Der Rat wies diese Anschuldigung entschieden und mit dem Hinweis auf die allgemein bekannte Praxis zurück. Johnn antwortete mit der Erklärung, dass der König eventuell seinen Untertanen die Fahrt auf hamburgischen Schiffen verbieten würde.
Ob erst durch diese Drohung bewogen oder durch neuerliche Erkundigung eines Bessern belehrt, kurz, der Rat eröffnete am 22. März den Kommerzdeputierten: Er glaube nun auch, dass „von den hiesigen Schiffsreedern nicht allemal dafür gesorgt werde, dass, zum Besten der mit ihren von den See-Räubern genommenen Schiffen in die Sklaverei geführten Seeleute von der dänischen oder sonst einer anderen Nation, gleichwie es für die aus Hamburg gebürtige Sklaven geschieht, in den Häusern der hiesigen Bürger und Einwohner collektiert werde.“ Der Rat ermahnte den Ehrb. Kaufmann, dass die Schiffsreeder auch für ihre Matrosen fremder Nationalität Kollektenbücher in der Stadt herumtragen lassen möchten, und hoffte, dass sie sich dazu um so eher verstehen würden, als der durch das angedrohte Verbot Dänemarks oder auch Schwedens zu befürchtende Schaden viel größer sei.
Die Kommerzdeputierten antworteten hierauf: hiesige Reederei wäre stets bestrebt, auch für die fremden Matrosen in der angegebenen Art zu sorgen; wenn solche Matrosen die ihnen angebotenen Kollektenbücher ablehnten oder nicht abholten, sei das nicht Schuld der Reederei.
Damit war vorläufig die Sache erledigt. Im Sommer des Jahres 1752 rührte sich Johnn wieder**), und am 22. Dezember überreichte er dem Rat ein langes Promemoria.
*) Auch der hamburgische Konsul Dathe in Cadiz berichtete am 27. September 1746 nach Hamburg: Der Graf von Danneskiold-Samsoe habe bei seiner Anwesenheit in Cadiz seinen Unwillen gegen Hamburg geäußert, dass es die dänischen Sklaven in der Sklaverei schmachten ließe.
**) vgl. Buys 29. Aug. 1752; auch aus dem Johnn`schen Promemoria ergibt sich, dass er schon kurz vor diesem Vorstellungen gemacht hat.
Im März 1747 übergab der Gesandte, von Johnn, eine Liste von dänischen Untertanen, die unter hamburgischer Flagge genommen waren, und beschwerte sich, dass man zwischen den Hamburgern und Dänen einen so großen Unterschied mache, jene stets baldmöglichst löse, „um die Befreiung der Dänen aber wenig oder gar nicht sich bekümmerte.“*) Der Rat wies diese Anschuldigung entschieden und mit dem Hinweis auf die allgemein bekannte Praxis zurück. Johnn antwortete mit der Erklärung, dass der König eventuell seinen Untertanen die Fahrt auf hamburgischen Schiffen verbieten würde.
Ob erst durch diese Drohung bewogen oder durch neuerliche Erkundigung eines Bessern belehrt, kurz, der Rat eröffnete am 22. März den Kommerzdeputierten: Er glaube nun auch, dass „von den hiesigen Schiffsreedern nicht allemal dafür gesorgt werde, dass, zum Besten der mit ihren von den See-Räubern genommenen Schiffen in die Sklaverei geführten Seeleute von der dänischen oder sonst einer anderen Nation, gleichwie es für die aus Hamburg gebürtige Sklaven geschieht, in den Häusern der hiesigen Bürger und Einwohner collektiert werde.“ Der Rat ermahnte den Ehrb. Kaufmann, dass die Schiffsreeder auch für ihre Matrosen fremder Nationalität Kollektenbücher in der Stadt herumtragen lassen möchten, und hoffte, dass sie sich dazu um so eher verstehen würden, als der durch das angedrohte Verbot Dänemarks oder auch Schwedens zu befürchtende Schaden viel größer sei.
Die Kommerzdeputierten antworteten hierauf: hiesige Reederei wäre stets bestrebt, auch für die fremden Matrosen in der angegebenen Art zu sorgen; wenn solche Matrosen die ihnen angebotenen Kollektenbücher ablehnten oder nicht abholten, sei das nicht Schuld der Reederei.
Damit war vorläufig die Sache erledigt. Im Sommer des Jahres 1752 rührte sich Johnn wieder**), und am 22. Dezember überreichte er dem Rat ein langes Promemoria.
*) Auch der hamburgische Konsul Dathe in Cadiz berichtete am 27. September 1746 nach Hamburg: Der Graf von Danneskiold-Samsoe habe bei seiner Anwesenheit in Cadiz seinen Unwillen gegen Hamburg geäußert, dass es die dänischen Sklaven in der Sklaverei schmachten ließe.
**) vgl. Buys 29. Aug. 1752; auch aus dem Johnn`schen Promemoria ergibt sich, dass er schon kurz vor diesem Vorstellungen gemacht hat.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken