Ablehnung Lübecks

Weniger skeptisch äußerte sich der kaufmännische Senator Rodde*); er meinte, „dass bey öffentlichen Verwendungen für das Interesse der Kaufmannschaft, der Seefahrenden und des Schiff-Baues eines durchs Commercium existierenden größeren oder kleineren Staats wohl ebenso, gut einiges Verfahren auf Spekulation dürfte gewagt werden müssen, als die wichtigsten und ersprießlichsten mercantilischen Unternehmungen meistens Spekulationen zum Grunde haben und haben müssen“. Er sprach sich deshalb für ein Einleitungsgeschenk und einen Jahrestribut aus, stimmte aber mit Gütschow darin über ein, dass mit Stöcqueler, der über 80 Jahre alt war, in dieser wichtigen Sache nichts zu machen sein werde; er schlug für etwaige Unterhandlungen den in Lissabon etablierten A. F. Lindenberg vor.

Privatbriefe aus Lissabon sprachen die Ansicht aus, dass Hamburg seinen Vertrag zu teuer bezahlt habe, und man mit Marokko billiger abschließen könne. Namentlich machten aber die ein laufenden Meldungen von dem häufigeren Erscheinen der Tuneser, Tripolitaner und Algierer außerhalb der Meerenge die Lübecker stutzig; ein hamburgisches Schiff**) war sogar an der portugiesischen Küste von einem Tripolitaner genommen worden.


Der Lübecker Senat schrieb deshalb am 13. August an Stöcqueler, diese neueren Ereignisse hätten ihn nur noch mehr von der Nutzlosigkeit eines Vertrages überzeugt.

Die Bremer ließen sich aber nicht abschrecken. Ihr Senat schrieb am 23. August an den Hamburger Senat: der Abschluss des Friedens mit Marokko wie auch der Umstand, dass die hauptsächlichsten Schwierigkeiten, die Bremen 1804 von der weiteren Verhandlung abgehalten hätten, jetzt gehoben seien, machten Bremen geneigter, nun an dem Frieden teilzunehmen Er empfahl einen gemeinsamen Vertrag aller drei Städte mit Marokko. Hierauf teilte am 5. September der Hamburger Senat dem Bremer auf dessen Wunsch die Hauptbedingungen des mit Marokko abgeschlossenen Vertrages mit, erklärte aber auf den Wunsch, an ihm teilzunehmen, Folgendes: „dass, da sie [die Unterzeichneten] sogar Bedenken gefunden haben, gegen einzelne Punkte desselben Einwendungen zu machen, um nur den Abschluss nicht zu verzögern, sie es dem Interesse dieser Stadt vorteilhafter halten, diese in Hinsicht auf sie völlig geendigte Sache in der Lage zu lassen, worin sie sich nun einmal befindet, und sie bedauern daher, in diesem Punkt ihre Willfähigkeit nicht bezeugen zu können“. Einem Mangel an freundschaftlicher Gesinnung könnten die Schwesterstädte dies Verhalten nicht zuschreiben, da Hamburg sie ja früher wiederholt zur Teilnahme aufgefordert habe***)

*) Promemoria vom 29. Juli 1806.

**) Schiffer Henn.

***) Die „summarische Darstellung“ dieser Verhältnisse, die Herrmann a.a.O. S. 146 gibt, ist in mehreren wichtigen Punkten unrichtig, ganz abgesehen von ihrer Unvollständigkeit.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken