Abschnitt 2

Der Rath benachrichtigte König Christiern von dieser Erklärung und bat zugleich, der ausgesprochenen Drohung in Betreff der Schonreise keine Folge zu geben. Daran mag der König damals auch wohl nicht viel gedacht haben; ihm, der eben Holstein unter sich gebracht, wird diese Sache nicht gelegen gewesen sein und sendete er daher einen seiner Räthe, Vollert v. Bokwold, an Herzog Heinrich, um diesen zu bestimmen, daß er die Angelegenheit bis zum nächsten Jahre ruhen lasse. Als aber der Herzog dem entgegen mündlich und schriftlich sich dahin erklärte, daß er durchaus diesen Handel aus der Welt geschafft haben wolle, so ließ der König ihn wissen, er werde mit den Räthen des Dänischen Reiches, welche sich kommenden Pfingsten in Kopenhagen versammelten, die Sache in Erwägung nehmen und dann eine Botschaft nach Wismar senden, um dieselbe in Güte beizulegen; der Herzog möge dann auch seinerseits Bevollmächtigte dorthin abordnen. Die Wismarschen wurden hiervon durch den Bischof Arnd von Eutin unterrichtet, der, wie es scheint, auf ihre Bitte und um seines „guten Freundes“, des Bürgermeisters, willen Erkundigungen am königlichen Hofe eingezogen hatte, und ersuchten demzufolge die Lübischen, wenn der König seine Abgeordneten senden würde, auch aus ihrer Mitte solche zu schicken. Aus diesem Tage ist aber damals, und zwar vermuthlich aus dem Grunde Nichts geworden, weil in jener Zeit die Holsteinschen Angelegenheiten den König vollständig in Anspruch nahmen, so daß der Herzog sich gedulden mußte bis zum nächsten Jahre, 1461, wo Rostock, und zwar mit Unterstützung König Christierns, den Versuch gemacht zu haben scheint, den Handel beizulegen, denn Anfangs Juli jenes Jahres sind außer Rostocker Sendeboten auch zwei Dänische Ritter in Wismar gewesen, welche sich eine volle Woche aufgehalten haben. Eine Vermittelung war jetzt aber schwieriger dadurch geworden, daß die Beschwerden des Herzogs gegen die Stadt, welche sich mehr und mehr gehäuft hatten, mit zur Sprache kamen und jener auch mit den Lübischen aus unbekannten Gründen auf gespanntem Fuße stand. In der Sache mit Lübek nahm der Herzog die ihm durch seinen Rath Hinrich Benzin angetragene Mediation der Rostocker an und sagte eine Zusammenkunft am 25. Juli in Rehna zu; mit denen von der Wismar aber, erklärte er, die sich wider ihn und seine Mannen gegen ihre der Landesherrschaft geschworenen Eide mit fremden Städten ohne Noth verbündet, wie er und seine Vorfahren es um die Stadt nicht verdient hätten, könne er nicht verhandeln oder müsse er wenigstens doch mit den früher bereits in Anspruch genommenen Mittelspersonen und den durch die Stadt Beschädigten zuvor Rücksprache nehmen. Nichtsdestoweniger hofften die Rostocker, daß auch die Wismarsche Sache auf dem angesetzten Tage sich zur Verhandlung werde bringen lassen, eine Hoffnung, welche sich jedoch als eitel erwies, insofern, wenn man den Tag überhaupt abgehalten hat, auch der weniger schwierige Handel mit Lübek damals nicht beigelegt worden ist.

Natürlich mußte den Wismarschen aber daran liegen, die Beziehungen zu dem Landesherrn wieder auf einen leidlichen und besonders einen sicheren Fuß gebracht zu sehen, und ihr Sendebote, nämlich Herr Peter Langejohann, wird wahrscheinlich auf dem Tage, welchen die Städte um Trinitatis des folgenden Jahres 1462 - Juli 13 - mit König Christiern in Kopenhagen abhielten, die Angelegenheit bei letzterem wieder in Erinnerung gebracht haben. Dieser Tag wurde am 25. desselben Monats in Lübek weiter geführt und hier nahmen nun die Dänischen Legaten, Bischof Arnd von Lübek, Bischof Knud von Wiborg, die Ritter Klaus Rönnow und Eggert Frille und der Kanzler Daniel Kepken von Nuland im Vereine mit den Sendeboten Hamburgs, welches in diesen Sachen schon 1456 thätig gewesen war, nämlich dem Bürgermeister Hinrich Loppow und dem Rathmanne Albert Schilling, dieselben vor, ohne jedoch etwas darin ausrichten zu können, da die Vertreter des Herzogs, Eggert v. Quitzow und Hinrich v. Bülow, Herr Hinrich Benzin und Johann Rades sammt Nicolaus v. Lübek und Radeloff Toyte, Bürgermeister und Rathmann von Rostock, gegen die Theilnahme Lübeks an dem schiedsrichterlichen Amte, welche Wismar forderte, da der Bischof von Eutin des Königs Rath und auch die Hamburger die Seinen wären, Verwahrung einlegten, weil ihr Herr die von Lübek als Partei betrachte. Fortgang dagegen nahm Herrn Peter Langejohanns eigene Angelegenheit, da dieser sich nicht auf frühere Zusagen steifte und damit einverstanden war, daß statt der Lübischen die Hamburger als Schiedsrichter fungirten. Der Ausspruch wurde am 3. August auf dem Rathhause zu Lübek auf Grund eingebrachter Schriften verkündigt und setzte Folgendes fest:


1) Wenn der Herzog Herrn Peter Langejohann bezichtigt, daß derselbe beim Rathe zu Lübek seinen, des Herzogs, Schaden gesucht und sich des hernach im Wismarschen berühmt habe, so soll Herr Peter vor letzterem in Gegenwart des Herzogs oder dessen Bevollmächtigten solches abschwören und zwei Mitglieder des Raths veranlassen, einen Glaubenseid darauf zu leisten, daß Herr Peter recht geschworen. Zur Eidesableistung wird der 13. September bestimmt.

2) Bekennt der Rath zu Wismar, daß er und nicht Herr Peter den Hans Tanke und Andere auf den Thurm und in die Büttelei habe setzen lassen, so soll jener dem Herzoge deswegen Rede stehen, wo nicht, so soll Herr Peter sich an dem gedachten Tage verantworten. Gleichergestalt soll es auch anlangend die der Stadt Verwiesenen gehalten werden.

3) Herr Peter soll sich von der Beschuldigung, daß er Fürschreiben des Herzogs und seiner Gemahlin für die gedachten Gefangenen an den Rath unterschlagen habe, gleichfalls durch einen Eid reinigen.

4) In Betreff der Anschuldigung, daß Herr Peter von zwei losen Buben ein Schandlied auf den Herzog habe dichten und bei einem Gelage absingen lassen und dessen selber gegen drei fürstliche Räthe geständig gewesen sei, soll Herr Peter dem Herzoge Genugthuung geben, wenn letzterer dies mit Zeugen an dem obgenannten Termine darthun wird.

5) Herr Peter soll zur selbigen Zeit schwören, daß er zu Wismar keinen Auflauf habe machen wollen.

6) Wenn Herr Peter beschuldigt wird, daß er mit einigen wenigen Mitgliedern des Raths eine Satzung gemacht, wornach nur gegen eine erhebliche Abgabe Lebensmittel aus der Stadt ausgeführt werden sollten, so hat derselbe ein Zeugniß des Raths zu erwirken, daß dieser in seiner Gesammtheit jene Auflage zum Besten der Stadt gemacht habe. Auch soll Herr Peter dazu antworten, wenn jemand ihn anklagen würde, überhaupt unrechtmäßig Abgiften gefordert zu haben.

7) Herr Peter soll es beeidigen, daß er einen Mordbrenner zu Wismar nicht beschirmt habe.

Selbigen ihm gestellten Forderungen, ist es dem Bürgermeister möglich gewesen, gerecht zu werden und eine Aussöhnung mit dem Landesherrn zuwege zu bringen, wenn letzterer freilich auch, wie sich unten zeigen wird, trotz der über den Ausgleich gegebenen Versicherung einen Zahn auf jenen behalten hat. Nachdem aber diese Sache aus der Welt geschafft worden war, vereinigten sich der König und der Herzog, um auch die wichtigere Angelegenheit, das Zerwürfniß des letzteren mit der Stadt selbst, welche, wie wir gehört, in Lübek nicht zur Verhandlung gebracht werden konnte, zu Ende zu führen, und trafen zu dem Behufe gemeinschaftliche Maaßregeln, um den Wismarschen Handelsverkehr lahm zu legen. König Christiern wies um Bartholomäi von Segeberg aus, wo Sendeboten des Raths umsonst ihm Vorstellungen machten, seine Beamten auf Schonen an, den Bürgern und Einwohnern Wismars, welche sich dort befanden, das ihnen am 7. März dieses Jahres ertheilte Geleite aufzurufen und ihnen anzukündigen, daß sie binnen acht Tagen das Land zu räumen hätten, während Herzog Heinrich, wie er in eigenen Schreiben seinen Räthen von Prälaten, Mannen und Städten anzeigte, durch seine Vögte allen Verkehr mit Wismar hemmen ließ. Diese Absperrung währte von Michaelis bis zum Abend des heiligen Christfestes, wo der Streit dadurch ausgeglichen wurde, daß die Stadt dem Herzoge - statt geforderter 4000 Mark - 1000 Gulden zahlte, wogegen dieser ihr alle alten Privilegien und Freiheiten bestätigte und sie bei demselben zu schützen versprach.