Die Besitzungen des Klosters

Wann und von wem das Kloster Dünamünde die Güter Siggelkow, Zachow und Crucen erworben habe, ist nicht bestimmt ausgesprochen, da die ersten Verleihungsurkunden verloren gegangen sind. Aber so viel wird gewiss sein, daß die Hauptmasse der Güter schon vor dem Jahr 1228 im Besitze des Klosters waren; denn im Jahr 1235 schenkte der Graf Gunzelin III. von Schwerin dem Kloster Dünamünde 12 Hufen zu Siggelkow zum Ersatz des Schadens, welchen sein Vater, der berühmte Graf Heinrich, dem Klosterhofe Siggelkow zugefügt hatte, und der Graf Heinrich I. starb im Jahr 1228. Am 17. Julius 1238 schenkten die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg, als Oberlehnsherren, dem Kloster das Eigentumsrecht über 30 Hufen des Dorfes Zachow und 52 Hufen des Dorfes Siggelkow, welches bis dahin die Grafen von Danneberg und Schwerin von den brandenburgischen Markgrafen zu Lehn getragen, und verliehen ihnen dazu die ausschließliche Fischereigerechtigkeit auf den Flüssen Elde und Siggelkow, so weit diese die Grenzen der genannten Dörfer berührten, und auf dem See Sabelke 1) zum Bedarf des Klosterhofes.

1) Dies ist der Zapel-See, an der südlichen Grenze der Feldmark Siggelkow, östlich dicht bei Cummin. Nach der Urkunde von 1270 gab es auch einen Bach Sabele, an der Grenze von Siggelkow; dieser fließt aus dem genannten See.


Die Schenker werden also die Grafen von Danneberg und von Schwerin gewesen sein. Von dem Grafen von Gunzelin III. von Schwerin haben wir Schenkungsurkunden. Aus dem dannebergischen Grafenhause nahm der Graf Heinrich II. von Danneberg das Kreuz gegen die Heiden in Litthauen und fiel hier am 22. Sept. 1236 in einer Schlacht neben dem letzten Meister des Schwertbrüderordens. Es ist also wahrscheinlich, daß die Grafen von Danneberg dem Kloster Dünamünde, als einer wichtigen Stiftung des Erzbisthums Riga, für das Seelenheil eines Helden aus ihrem Hause sehr geneigt waren.

Die Landesherrlichkeit über diese Güter war in jenen Zeiten sehr streitig. Das Land zwischen den Südgrenzen der Grafschaft Schwerin und den Nordgrenzen der Mark Brandenburg, von der Elbe über die Berge von Marnitz hinaus gehörte den Grafen von Danneberg. Am westlichen Ende dieses Ländergebietes war aber die Lage so, daß mehrere Herrschaften nicht allein an einander traten, sondern auch in einander griffen. Die Burg Marnitz mit ihrem Gebiete gehörte in alten Zeiten den Grafen von Danneberg. Zur Grafschaft Schwerin gehörte aber die Vogtei der spätern Stadt Neustadt oder das Land Brentz 1), zwischen welchem und dem dünamündischen Klostergebiete von Siggelkow und Zachow nur das schmale Gebiet der fürstlich-richenbergischen Stadt Parchim lag; die Grenzen waren hier streitig und der Fürst Pribislav von Parchim-Richenberg entsagte im Jahr 1247 gegen den Grafen Gunzelin III. von Schwerin seinen Ansprüchen an das Land Brenz. An der östlichen Seite von Parchim zog sich das Land Ture (Lübz) bis zu den östlichen Grenzen von Siggelkow hinab und vielleicht mochte Siggelkow in den ältesten Zeiten zu diesem Lande gehören. Die Grafen von Schwerin, denen auch die Stadt Crivitz mit der Umgegend, nordwestlich an der Ture, gehörte, hatten auch Besitzungen im Lande Ture, welche sie im Jahr 1247 gegen die Rechte an Brenz an den Fürsten Pribislav von Parchim-Richenberg abtraten. Von der dritten Seite griffen von Marnitz her die Gebiete der Grafen von Danneberg und Schwerin in einander. Als am 20. April 1262 der Bischof Rudolph von Schwerin einen Frieden zwischen den Grafen von Danneberg und Schwerin schloss, vermittelte er auch, daß der Graf Gunzelin III. von Schwerin seinen Anteil an den Gütern Zachow und Siggelkow den Grafen von Danneberg abtrat:

„Item de bonis Zachowe et Syglecowe dimittet ei partem suam et ius suum, uel in aliis bonis infeodatis restaurabit“.

Nach manchen Streitigkeiten verpfändeten die Grafen von Danneberg im Jahr 1275 den Grafen von Schwerin das Schloss und Land Marnitz, welches seit dieser Zeit ununterbrochen bei der Grafschaft Schwerin blieb.

Zu allen diesen Verwickelungen kamen noch die ununterbrochenen Streitigkeiten mit den Markgrafen von Brandenburg über Lehnsoberherrlichkeit und Landesgrenzen und die Verwickelungen über die Länder des Fürsten Pribislav von Parchim-Richenberg, nachdem dieser der Herrschaft entsagt hatte. Überdies hatten die Grafen von Schwerin längs der märkischen Grenzen viele zerstreute Besitzungen, namentlich seit der Pfandherrschaft über Stadt und Vogtei Lenzen.

Aus diesen verwickelten und wechselnden Zuständen, bei welchen es sich nicht selten um die Landeshoheit und die Landesgrenzen bei Siggelkow und Zachow handelte, ist es begreiflich, daß der Besitz der Güter des Klosters Dünamünde oft gefährdet erscheinen konnte. Und daher lässt sich auch annehmen, daß der Inhalt der Urkunden von 1235 und 1238 zuverlässig sei, wenn auch die Form derselben falsch ist.

Es geht also aus der ganzen Lage der Dinge hervor, daß bis zum Jahr 1262 die Grafen von Danneberg und von Schwerin zusammen, seit dem 20. April 1262 aber die Grafen von Danneberg allein Landesherren der allem Anscheine nach immer eng verbunden gewesenen Güter Siggelkow und Zachow waren; mit dem Verkaufe des Landes Marnitz ging im Jahr 1275 wohl die Landesherrschaft über die Güter auf die Grafen allein über.

Demnach muss den Grafen von Schwerin sehr viel an den Dörfern Siggelkow und Zachow gelegen gewesen sein. Der Graf Gunzelin III. hatte von dem Herzoge Barnim von Pommern, seinem spätern Schwiegervater, am 10. Jun. 1257 ohne bisjetzt bekannte Veranlassung 4.000 Hufen wahrscheinlich unbewohnten Landes in Hinterpommern an dem Flusse Drage und den Grenzen des Landes Daber geschenkt erhalten. Der Graf mochte aber wohl nicht seine Rechnung bei der unmittelbaren Verwaltung dieser entfernten Einöde finden und suchte sich des Geschenkes bald wieder zu entledigen. Bald nach der Gewinnung der Länderstrecke vertauschte er 800 Hufen von derselben gegen die Güter Siggelkow und Zachow an das Kloster Dünamünde, welches in jenen fernen Gegenden schon andere Besitzungen hatte und der Besitzung näher lag; auch mochte das Zisterzienser-Kloster Aussicht haben, bei der eigentümlichen landwirtschaftlichen Betriebsamkeit dieses Ordens das Land mit Vorteil urbar zu machen. Jedoch schon am 25. Oktober 1262, vielleicht in Folge der am 20. April 1262 durch den Bischof von Schwerin vermittelten Abtretung der Dörfer Siggelkow und Zachow an die Grafen von Danneberg, widerrief zu Schwerin der Abt Wilhelm von Dünamünde, in Gegenwart mehrerer Klosterbrüder, mit Genehmigung des Grafen Gunzelin diesen Tausch 1) und der Graf von Schwerin machte andere Anstalten zur Kolonisierung seiner hinterpommerschen Besitzungen.

Die über diesen Tausch ausgestellte Urkunde ist von allen dünamünder Urkunden die einzige, welche in ihrer äußern Form sicher ächt ist; sie stimmt auch dem Inhalte nach mit der unzweifelhaft ächten Urkunde über die sonst nirgends erwähnte Schenkung der 4.000 hinterpommerschen Hufen an den Grafen Gunzelin und in andern Dingen mit andern gleichzeitigen ächten Urkunden überein: so daß an dem geschilderten Verlaufe der Verhandlungen über die dünamünder Klostergüter wohl nicht zu zweifeln ist.

Der Graf Gunzelin III. von Schwerin ward am 21. Dezember 1267 zum Schirmherrn und Verweser oder „Kastenherrn“ des Erzbistums Riga erwählt und trat dadurch in ein näheres Verhältnis auch zu dem Kloster Dünamünde, welches er wohl ohne Zweifel besuchte, da er persönlich zu Riga war.

Wie aber die meisten auswärtigen Zisterzienser-Klöster, namentlich die sehr entfernten, ihre in Mecklenburg liegenden Besitzungen nach und nach veräußerten, nachdem ihre Sendung, die Hebung der Landeskultur, erfüllt war, so verkaufte auch das Kloster Dünamünde seine mecklenburgischen Güter bald an das nicht weit von den Grenzen Mecklenburgs liegende holsteinsche Zisterzienser-Mönchskloster Reinfelden, welches in den mecklenburgischen Landen von allen auswärtigen Klöstern die meisten und zwar sehr bedeutende Besitzungen hatte.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXVII. Die Lage der 4000 Hufen im Lande Daber in Hinterpommern ist in der Urkunde klar genug bestimmt und von Beyer a. a. O. hinreichend erläutert. Zu den dort aufgeführten irrigen Ansichten bemerke ich noch, daß Evers bei seiner Mitteilung dieser Urkunde nach Livland diesen Namen unerörtert lässt und die Gesellsch. f. Gesch. der russischen Ostseeprovinzen in ihren Mitteilungen III, S. 97, das Land Doberan in dem mecklenburgischen Zisterzienser-Kloster Doberan sucht.

Im Jahr 1270 verkaufte das Kloster Dünamünde dem Kloster Reinfelden die Dörfer Siggelkow und Crucen, mit dem Wirtschaftshofe und der Mühle. Das Datum der darüber ausgestellten Urkunde ist sicher erst nach Verlauf von wenigstens 50 Jahren hinzugeschrieben und eben so unächt, wie die ganze Form der Urkunde 1), welche mehr wie eine kurze Nachricht, als wie ein Document über ein Rechtsgeschäft aussieht; wahrscheinlich ist die Jahreszahl später hinzugefügt, weil die Bestätigungs-Urkunde, welche freilich auch falsch ist, die Jahreszahl 1270 hat. In demselben Jahre 1270 bestätigte 2) nämlich der Graf Gunzelin III. mit seinem Sohne Helmold diesen Verkauf der Dörfer Siggelkow und Crucen und beschrieb die Grenzen 3) beider Dörfer. Am 22. Febr. 1271 schenkte der Bischof Heinrich von Havelberg dem Kloster Reinfelden den Zehnten des Dorfes Crucen, welches 24 Hufen umfasste, und bestätigte demselben Kloster den Zehnten des Dorfes Siggelkow, wie dieser das Kloster Dünamünde bis dahin besessen hatte.

Das Dorf Crucen wird hier zum ersten Male genannt; vielleicht war es erst in der Mitte des 13. Jahrh. wieder auf einer alten wendischen Feldmark aufgebauet.

Wie der Graf von Schwerin zu der Bestätigung kommt, ist nicht klar. Ursprünglich mochte den Grafen von Schwerin die Landesherrlichkeit wenigstens über einen Teil der dünamünder Klostergüter gehört haben; aber im Jahr 1262 hatte der Graf Gunzelin seinen Antheil an den Dörfern Siggelkow und Zachow an die Grafen von Danneberg abgetreten, und erst im Jahr 1275 überließen die Grafen von Danneberg den Grafen von Schwerin als Pfand das Land Marnitz, zu welchem wohl ohne Zweifel die genannten Dörfer gehörten. So viel ist gewiss, daß in der Folge die Dörfer immer zur Grafschaft Schwerin gerechnet wurden, also in alten Zeiten nicht zum Lande Parchim gehört haben können; als nämlich der Herzog Albrecht im Jahr 1371 die Gerechtsame und Besitzungen des Klosters Reinfelden bestätigte, führte er unter den Gütern, welche in der Grafschaft Schwerin lagen, die Dörfer Siggelkow und Crucen auf (in terra Swerinensi: - villas - Sycklekouwe et Crucen). Es wird also wohl in dem falschen Datum der Urkunden liegen, daß dem Kloster Reinfelden die Dörfer von den Grafen von Schwerin bestätigt wurden; wenn dies aber wirklich der Fall gewesen ist, so wird es nach dem Jahr 1275 geschehen sein.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXVIII.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXIX. Die in dieser Urkunde berührten übrigen Dörfer des Klosters Reinfelden in der Grafschaft Schwerin waren Wittenförden, Uelitz, Lositz (untergegangen), Lübesse und Consrade.

3) Der in dieser Urkunde genannte Grenzbach Sabele floß wohl aus dem in der Urkunde vom 17. Julius 1238 genannten See Sabelke bei Cummin an der Grenze, jetzt Zapel-See genannt. Nach der Beschreibung des Amtes Marnitz vom JAHR 1654 lag auf der Feldmark des Dorfes Siggelkow ein Holz genannt die Zabelhorst.


Dasselbe gilt von den Urkunden über Zachow. Im Jahr 1272 verkaufte nämlich der Graf Gunzelin III. mit seinem Sohne Helmold dem Kloster Reinfelden das Dorf Zachow 1) mit dem Eigentumsrechte und allen Freiheiten. Nun aber besaß das Kloster Dünamünde dieses Dorf längst und zwar mit dem Eigentumsrechte; wenn also dieses Kloster das Dorf nicht etwa einige Zeit vorher an den Grafen von Schwerin gegen das Dorf Crucen vertauscht gehabt hat, so hat dieser Verkauf gar keinen Sinn. Auch scheint die Grenzbestimmung dieses Dorfes nicht richtig zu sein, da die Grenzen bis Bergrade („Berichroth“) hinabgeführt werden; Bergrade liegt aber nördlich von Parchim, wohl eine Meile von Zachow entfernt. Am 5. April 1273 soll der Bischof Heinrich von Havelberg die Zehnten der Dörfer Siggelkow, Zachow und Trampitz dem Kloster Dünamünde geschenkt haben 2); nun aber besaß dieses Kloster den Bischofszehnten von Siggelkow schon vor dem 22. Febr. 1271, indem derselbe Bischof ihn damals dem Kloster Reinfelden nur bestätigte, und im Jahr 1272 soll das Kloster Reinfelden das Dorf gekauft haben; es lässt sich aber annehmen, daß der Bischof von Havelberg den Besitzer des Dorfes und der Zehnten wohl kannte.

Alle über diese Veräußerungen redenden Urkunden sind freilich falsch, wenigstens im Datum und einem Teile ihres Inhaltes; dennoch wird man aus denselben entnehmen können, daß das im 13. Jahrhundert zuerst das Kloster Dünamünde die Dörfer besaß und um das dritte Vierteil desselben Jahrhunderts das Kloster Reinfelden sie von jenem Kloster erwarb.

In der Mitte des 14. Jahrhundert besaß das Kloster Reinfelden. nach der oben angeführten Stelle vom Jahr 1364 aus dem parchimschen Stadtbuche, zu diesen Dörfern einen Speicher (granarium) in der Stadt Parchim, nach der Weise der Zisterzienser-Klöster, welche die Erzeugnisse ihrer Landgüter in den zunächst gelegenen Städten aufspeicherten, zum Theil verarbeiteten und hier verwerteten.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXXI.

2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXXII. Das Dorf Trampiß liegt, wie oben erwähnt ist, bei Wusterhausen in der Mark. Evers versteht darunter (Livländ. Mitth. a. a. O. III, S. 101) irrtümlich das Gut Tramm bei Crivitz.


Im Jahr 1371 (sabbato post festum s. Johannis ante portam latinam) bestätigte der Herzog Albrecht dem Kloster Reinfelden alle seine Besitzungen und unter diesen in der Grafschaft Schwerin („in terra Swerinensi“) die Dörfer Siggelkow und Crucen. Es wird also schon damals das Dorf Zachow wüst gelegen haben.

Das Kloster Reinfelden besaß nun diese Dörfer über 150 Jahre. Aber wie früher die Grafen von Schwerin, wahrscheinlich wegen ihrer Lage an den Grenzen der Mark und wegen der Zollverhältnisse, nach denselben lüstern gewesen waren, so trachteten späterhin auch die Herzoge von Mecklenburg nach dem Besitze derselben. Im Jahr 1447 hatte das Kloster Reinfelden die Dörfer Siggelkow, Zachow und Crucen an den Herzog Heinrich auf 5 Jahre verheuert („verhuret „) oder verpachtet und als Pacht 30 Mark guten Geldes jährlicher Hebung auf die herzogliche Mühle zu Wittenburg angewiesen erhalten; für den Fall, daß der herzogliche Amtmann diese Zahlung nicht leisten sollte, hatte sich der Rath der Stadt zur Zahlung verpflichtet 1).

Nach Ablauf dieser 5 Jahre, am 5. Julius 1452, vertauschte das Kloster Reinfelden, wahrscheinlich in unangenehmer Rückerinnerung an die märkischen Raubfehden, während der ersten Hälfte des 15. Jahrhundert, das Dorf Siggelkow mit den dazu gehörenden beiden Feldmarken Zachow und Crutzen und eine Haus- oder Hofstätte (wurt - Wort) in der Stadt Parchim an den Herzog Heinrich von Meklenburg für eine jährliche Rente von 40 lüb. Mark aus der Orbör der Stadt Grevismühlen 2), in welcher das Kloster Reinfelden einen Hof zu seinen großen Gütern in der Gegend der Stadt besaß. Die Dörfer Zachow und Crutzen waren damals also wüst und wahrscheinlich in den märkischen Raubfehden kurz zuvor zerstört. Das Dorf Crutzen ist nie wieder aufgebauet. Das Dorf Zachow lag noch im Jahr 1577 „seit undenklicher Zeit“ wüst und ist erst später wieder aufgebauet. Der Speicher in der Stadt Parchim existirte im Jahr 1452 auch nicht mehr und wird hier zuletzt genannt.

Bald nach dem Jahr 1452 besaßen die von Koppelow das Dorf Siggelkow als Lehn. Vicke von Koppelow ward um das Jahr 1458 herzoglicher Vogt zu Marnitz und war es noch im Jahr 1463; im Jahr 1472 war Reimar Weisin Vogt zu Marnitz. Im Jahr 1468 kaufte dieser Vicke v. Koppelow „auf Siggelkow“ die in der Nähe dieses Gutes liegenden wüsten Feldmarken Möllenbek, Bobzin und Menzendorf von den Gans, nachdem im Jahr 1442 Jaspar Gans zu Putlitz mit diesen „wüsten Feldmarken Bobbezin, Menzendorf und Mollenbeke“ von dem Herzoge Heinrich belehnt worden war. Im Jahr 1487 war der „Knappe Hans Koppelow wohnhaft zu Siggelkow“). Seit dem Jahr 1468 ward Möllenbek mit den Dörfern Mentin, Pankow und Siggelkow der Hauptsitz der Familie von Koppelow.