General von Boyen über die Bedeutung der Erhebung in Ostpreußen.

Leopold Hermann Ludwig von Boyen, preußischer Feldmarschall, geb. 23. Juli 1771 zu Kreuzburg in Ostpreußen. Er trat 13jährig in die preußische Armee ein. Als junger Offizier saß er zu den Füßen Kants in Königsberg. Seinen großen Fähigkeiten verdankte er die Aufnahme in den Generalstab. 1806 wurde er bei Auerstädt schwer verwundet und im Hause des weimarischen Oberststallmeisters von Stein gepflegt und geheilt. Erfüllt von den Gedanken und Zielen Scharnhorsts, war er dessen eifriger Gehilfe. 1812 nahm er seinen Abschied und ging nach Russland. 1813 wurde er Generalstabschef des 3. Armeekorps, 1814 Kriegsminister. Als solcher schuf er das Gesetz vorn 3. September 1814 über die allgemeine Wehrpflicht. Der preußische Generalstab verdankt seinem Wirken Großes. Boyen starb am 15. Februar 1848 als Generalfeldmarschall.

Ohne den Schritt von Yorck und jetzt den der ostpreußischen Landstände wäre Scharnhorst höchstwahrscheinlich mit allen seinen Bemühungen nicht durchgedrungen. Es bedurfte solcher außerordentlichen Veranlassungen, um die Franzosenfreunde in die Enge zu treiben und die Unentschlossenheit des Königs zu besiegen.


Der Entschluss der ostpreußischen Stände bleibt daher einer der wichtigsten jener denkwürdigen Zeit, und wenn man den durch die vorhergegangenen Kriegsleiden erzeugten Notstand berücksichtigt und hinzurechnet, daß noch eine kleine französische Armee in der Provinz als Besatzung in Danzig stand, so bildet der patriotische Sinn, der sich hier aussprach eine der glorreichsten Erscheinungen der preußischen Geschichte. Durch das freiwillige Anerbieten der Landwehr war für Feind und Freund der Geist, der das preußische Volk belebte, ausgesprochen, keine der Provinzen des Staats konnte sich ähnlichen Leistungen entziehen.

(von Boyen, Denkwürdigkeiten.)


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Befreiung 1813 - 1814 - 1815. Teil 3