§ 3. Freie und Adel.

Die Bevölkerung wurde in zwei Hauptklassen eingeteilt: in die Freien und in die Unfreien. Der Freie fvri) oder Freihals — weil er seinen Nacken keinem Eigentümer beugen musste — war der Kern des Volkes; von ihm ging einst in der Volksversammlung alles Recht aus; er hatte die Pflicht zum Schutze des Staates die Waffen zu tragen, die er selbst zu beschaffen hatte. Er hieß demnach auch hermann. Her und volc sind in den Epen identische Begriffe.

Infolge von Geburt, Besitz und politischer Macht trennte sich ein Teil als höherer Stand los, der Adel (adelvri). Die Adelswürde ist angeboren, und an ihr haben Frauen wie Männer teil. Kriemhild nennt sich (N. 828) adelvri. Der Adel ist von göttlicher Abstammung in der älteren Auffassung des Volkes; aus ihm wählte es seine Beamten, in älterer Zeit auch den König. Von arde hôhe erborn heißen die Könige noch N. 5. Eine Erinnerung an die altgermanischen Zustände liegt in dem Verwandtschaftsverhältnis fast aller bedeutenden Adeligen der Epen mit dem Königshause vor. Der Adel hielt sich in der älteren Zeit von den übrigen Ständen kastenartig abgeschlossen. Kudrun meint (K.* 1277), nur ihre Verwandten könnten es sein, mit denen sie von rehte reden dürfe.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Deutsches Leben im 12. Jahrhundert