Abschnitt 19
Man hat sich also schließlich für den Rostocker Scheffel Aussaat als Flächenmaß entschieden, nachdem dieser Scheffel als Bonitirungsmaß für die ritterschaftlichen Hufen grundleglich gemacht war. Der Rostoder Morgen beträgt darnach 240 ? Ruthen mekl. oder Lübisch; wir haben oben gesehen, daß man schon bei der Abmessung der Hägerhufen dieses Maß in Anwendung brachte.
Auf die Frage, wie viel Morgen man auf die gewöhnliche Bauerhufe gerechnet habe, erhalten wir eine Antwort aus der Nr. 77 der Beilagen zur Streitschrift (von Freiherrn von Ditmar, herzoglichem Vicecanzler): "Das letzte Wort zur Behauptung der Auseinandersetzungs-Convention" (1751). Der Pastor Gutzmer zu Sternberg hat sich zum Visitations-Protocoll von 1623 beschwert, daß von den - damals wüsten - Hufen zu Schönfeld, welche der Kirchenökonomie zu Sternberg eigenthümlich gehörten, die Bauern zu Kobrow "ein gar geringes Heuergeld, nemlich von jeder Hufe 12 Schillinge, seit langen Jahren zahlten." Er bittet den Bauern aufzuerlegen, daß sie in Zukunft 4 Gulden von jeder Hufe geben; bei 12 Schillingen entfielen auf jeden Morgen nur 4 Pfennige, bei 4 Florenen auf jeden Morgen 4 Schillinge. Beide Rechnungen führen auf 24 Morgen pro Hufe, wenn berücksichtigt wird, daß damals auf den Gulden 24 ßl. und auf den Groschen 16 Pfennige, auf den Schilling also 8 Pfennige gerechnet wurden. (Rudloff, Neuere Geschichte v. Mekl. 1821, I, S. 332.)
Wenn eine Hufe sich durch einen Zuwachs, insbesondere an Ueberland, vergrößert hatte, so enthielt sie folgeweise mehr jugera als eine gewöhnliche Hufe; dies wurde in den Urkunden zum Ausdruck gebracht, wenn dazu besondere Veranlassung vorlag, z. B. dann, wenn Zehntberechtigungen verkauft wurden, welche von Rechts wegen und ohne Weiteres auch das Ueberland ergriffen und deshalb einen höheren Werth hatten, wenn die Zahl der jugera größer war, als die gewöhnliche. In der Urkunde bei Schröder, P. M. II, S. 1590 wird von Seiten der Herren von dem Berge der Zehnte von 3 1/2 Hufen in Alten - Gamme - im Bergedorfschen - an den Bischof zu Ratzeburg verkauft, im Jahre 1389. Es sind 5 Hufenbesitzer vorhanden, welche mit ihrem Besitz genannt werden. Drei halbe Hufen sind im Besitze von ebenso viel Colonen, der vierte hat 30 Morgen, der fünfte 25 Morgen, also je 6 und 1 Morgen mehr als eine Hufe.
Wird das Wort mansus nur in der Bedeutung eines Flächenmaßes gebraucht, so kam es weniger auf diese immerhin etwas unbestimmte Bezeichnung, als auf die Zahl der jugera an, welche die in Frage stehende Fläche enthalten sollte. In der bereits oben angeführten Urkunde vom Jahre 1347 (U.-B. X, S. 126) wird ein dimidius mansus cespitum (Torf) mit der näheren Bestimmung verkauft, daß diese Fläche 20 jugera enthalten sollte. - Die vom Herzog Johann von Meklenburg-Stargard im Jahre 1355 (U.-B. XIII, S. 663) an die Johanniter-Comturei Nemerow verkaufte Holzfläche ist zu 1 mansus angenommen und bezahlt, jedoch mit Vorbehalt der Nachmessung und der Nachzahlung für jeden mehr gefundenen Morgen.
Mit den 24 Morgen pro Hufe stimmt auch ungefähr die Hufe auf dem Neubrandenburger Stadtfelde überein, welche zu 45 Scheffeln Aussaat großes Maßes, also auf etwas weniger, vor der Separation beständig angenommen wurde. Nach Haubold, Sächsisches Privatrecht (1820) §. 175, werden in Sachsen gewöhnlich 24 Aecker auf eine Hufe gerechnet, obwohl die Anzahl der Aecker nach der Verschiedenheit des Bodens und der Gegenden verschieden sei. Nach Pufendorf, Observat. II, obs. 185, pag. 422, wurden im Braunschweigischen und Lüneburgischen gewöhnlich 30 Morgen, an manchen Orten aber auch 24 und 20 Morgen auf eine Hufe gerechnet, und zwar der Morgen zu 120 ? Ruthen der 16füßigen Ruthe, womit der Magdeburgische Morgen-180 ? Ruthen der 12füßigen Ruthe nahezu übereinstimmt.
Wir erkennen in allem diesem den vorwiegend localen Charakter des Morgen-Maßes; der calenbergische Morgen ist nicht halb so groß als wie der pommersche von 300 ? Ruthen; durch Meklenburg selbst geht die Verschiedenheit des nach großem Scheffel und nach Rostocker Scheffel bestimmten Maßes. Der Wismarsche, Güstrower und Schweriner Scheffel unterscheiden sich nur wenig von dem Rostocker. Der Grabower, Parchimsche, Warensche Scheffel stimmten ungefähr mit dem großen Scheffel der Mark Brandenburg, dem späteren Berliner Scheffel, überein (vgl. Vaterlandskunde von Raabe, Bd. II, S. 194). - Für die Eintheilung der gewöhnlichen Bauerhufe in 24 Morgen als allgemein üblich spricht übrigens noch der Umstand, daß oft nach Achtel-Hufen gerechnet wird, dimidium quartale (U.-B. VIII, S. 28, und das Register sub voce quartale), was eine durch 8 theilbare Zahl voraussetzt.
Wir schließen unsere Arbeit mit dem Wunsche, daß sie zu weiteren Ermittelungen auf diesem Gebiete und damit zur Bestätigung oder Berichtigung der von uns gefundenen Ergebnisse veranlassen möge.
10) hier die im Bild ausgezeichneten Fußnoten:
- 1) Nach dem vorliegenden Hufenregister; aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts.
- 2) Aus dem P. M. vom 1.August 1862 bei den Acten des Friedländer Magistrats, betr. Separation.
Auf die Frage, wie viel Morgen man auf die gewöhnliche Bauerhufe gerechnet habe, erhalten wir eine Antwort aus der Nr. 77 der Beilagen zur Streitschrift (von Freiherrn von Ditmar, herzoglichem Vicecanzler): "Das letzte Wort zur Behauptung der Auseinandersetzungs-Convention" (1751). Der Pastor Gutzmer zu Sternberg hat sich zum Visitations-Protocoll von 1623 beschwert, daß von den - damals wüsten - Hufen zu Schönfeld, welche der Kirchenökonomie zu Sternberg eigenthümlich gehörten, die Bauern zu Kobrow "ein gar geringes Heuergeld, nemlich von jeder Hufe 12 Schillinge, seit langen Jahren zahlten." Er bittet den Bauern aufzuerlegen, daß sie in Zukunft 4 Gulden von jeder Hufe geben; bei 12 Schillingen entfielen auf jeden Morgen nur 4 Pfennige, bei 4 Florenen auf jeden Morgen 4 Schillinge. Beide Rechnungen führen auf 24 Morgen pro Hufe, wenn berücksichtigt wird, daß damals auf den Gulden 24 ßl. und auf den Groschen 16 Pfennige, auf den Schilling also 8 Pfennige gerechnet wurden. (Rudloff, Neuere Geschichte v. Mekl. 1821, I, S. 332.)
Wenn eine Hufe sich durch einen Zuwachs, insbesondere an Ueberland, vergrößert hatte, so enthielt sie folgeweise mehr jugera als eine gewöhnliche Hufe; dies wurde in den Urkunden zum Ausdruck gebracht, wenn dazu besondere Veranlassung vorlag, z. B. dann, wenn Zehntberechtigungen verkauft wurden, welche von Rechts wegen und ohne Weiteres auch das Ueberland ergriffen und deshalb einen höheren Werth hatten, wenn die Zahl der jugera größer war, als die gewöhnliche. In der Urkunde bei Schröder, P. M. II, S. 1590 wird von Seiten der Herren von dem Berge der Zehnte von 3 1/2 Hufen in Alten - Gamme - im Bergedorfschen - an den Bischof zu Ratzeburg verkauft, im Jahre 1389. Es sind 5 Hufenbesitzer vorhanden, welche mit ihrem Besitz genannt werden. Drei halbe Hufen sind im Besitze von ebenso viel Colonen, der vierte hat 30 Morgen, der fünfte 25 Morgen, also je 6 und 1 Morgen mehr als eine Hufe.
Wird das Wort mansus nur in der Bedeutung eines Flächenmaßes gebraucht, so kam es weniger auf diese immerhin etwas unbestimmte Bezeichnung, als auf die Zahl der jugera an, welche die in Frage stehende Fläche enthalten sollte. In der bereits oben angeführten Urkunde vom Jahre 1347 (U.-B. X, S. 126) wird ein dimidius mansus cespitum (Torf) mit der näheren Bestimmung verkauft, daß diese Fläche 20 jugera enthalten sollte. - Die vom Herzog Johann von Meklenburg-Stargard im Jahre 1355 (U.-B. XIII, S. 663) an die Johanniter-Comturei Nemerow verkaufte Holzfläche ist zu 1 mansus angenommen und bezahlt, jedoch mit Vorbehalt der Nachmessung und der Nachzahlung für jeden mehr gefundenen Morgen.
Mit den 24 Morgen pro Hufe stimmt auch ungefähr die Hufe auf dem Neubrandenburger Stadtfelde überein, welche zu 45 Scheffeln Aussaat großes Maßes, also auf etwas weniger, vor der Separation beständig angenommen wurde. Nach Haubold, Sächsisches Privatrecht (1820) §. 175, werden in Sachsen gewöhnlich 24 Aecker auf eine Hufe gerechnet, obwohl die Anzahl der Aecker nach der Verschiedenheit des Bodens und der Gegenden verschieden sei. Nach Pufendorf, Observat. II, obs. 185, pag. 422, wurden im Braunschweigischen und Lüneburgischen gewöhnlich 30 Morgen, an manchen Orten aber auch 24 und 20 Morgen auf eine Hufe gerechnet, und zwar der Morgen zu 120 ? Ruthen der 16füßigen Ruthe, womit der Magdeburgische Morgen-180 ? Ruthen der 12füßigen Ruthe nahezu übereinstimmt.
Wir erkennen in allem diesem den vorwiegend localen Charakter des Morgen-Maßes; der calenbergische Morgen ist nicht halb so groß als wie der pommersche von 300 ? Ruthen; durch Meklenburg selbst geht die Verschiedenheit des nach großem Scheffel und nach Rostocker Scheffel bestimmten Maßes. Der Wismarsche, Güstrower und Schweriner Scheffel unterscheiden sich nur wenig von dem Rostocker. Der Grabower, Parchimsche, Warensche Scheffel stimmten ungefähr mit dem großen Scheffel der Mark Brandenburg, dem späteren Berliner Scheffel, überein (vgl. Vaterlandskunde von Raabe, Bd. II, S. 194). - Für die Eintheilung der gewöhnlichen Bauerhufe in 24 Morgen als allgemein üblich spricht übrigens noch der Umstand, daß oft nach Achtel-Hufen gerechnet wird, dimidium quartale (U.-B. VIII, S. 28, und das Register sub voce quartale), was eine durch 8 theilbare Zahl voraussetzt.
Wir schließen unsere Arbeit mit dem Wunsche, daß sie zu weiteren Ermittelungen auf diesem Gebiete und damit zur Bestätigung oder Berichtigung der von uns gefundenen Ergebnisse veranlassen möge.
10) hier die im Bild ausgezeichneten Fußnoten:
- 1) Nach dem vorliegenden Hufenregister; aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts.
- 2) Aus dem P. M. vom 1.August 1862 bei den Acten des Friedländer Magistrats, betr. Separation.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Das bäuerliche Hufenwesen in Mecklenburg zur Zeit des Mittelalters