Das bäuerliche Hufenwesen in Mecklenburg zur Zeit des Mittelalters
Autor: Ahlers, Ernst Christian Gottlieb (1850-1939) mecklenburgischer Geistlicher, Pädagoge und Autor, Erscheinungsjahr: 1886
Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Mittelalter, Kulturgeschichte, Sittengeschichte, Sozialgeschichte, Landwirtschaft, Gebräuche
Je weiter das Mecklenburgische Urkundenbuch in der Veröffentlichung unseres Urkundenschatzes fortschreitet, um so lebhafter regt sich der Wunsch, dass das vorliegende reiche Material einer systematischen Bearbeitung unterzogen, und auf diesem Wege für die Kultur- und Rechtsgeschichte des Landes nutzbar gemacht werde. In den Urkunden bewegt sich das Verkehrsleben jener entlegenen Zeit; die Verfasser derselben, anfänglich Geistliche, später juristisch gebildete Laien, meist in amtlichen Stellungen, hatten dem Umstande Rechnung zu tragen, dass ein kodifiziertes Recht auf keinem Gebiete des Rechtslebens vorhanden war, und dass die gewohnheitsrechtlichen Normen, welche für die einzelnen Gesellschaftsklassen und deren Verhältnisse zur Anwendung kamen, noch den ursprünglich flüssigen und biegsamen Charakter bewahrten; daher das individuelle und mannigfache Gepräge der Urkunden, welche oft überraschende Einblicke in die zum Grunde liegenden ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse und in den Wechsel derselben gestatten. Eine systematische Bearbeitung dieses Materials ist daher im Stande, die Farben zu dem allgemeinen Geschichtsbilde zu liefern, einzelne Lücken desselben auszufüllen, herkömmliche Anschauungen zu berichtigen, und diejenigen Punkte zu bezeichnen, wo unsere Kenntnis noch mangelhaft ist und wir einstweilen noch auf Vermutungen uns angewiesen finden.
*********************************
*********************************
Inhaltsverzeichnis
Die vortrefflichen Register, welche wir für die ersten zehn Bände des Urkundenbuches besitzen, ermöglichen erst eine solche Bearbeitung; sie sind jedoch ihrem Zwecke nach weit davon entfernt, dieselbe ersetzen zu können. Es wird die Aufgabe darin bestehen müssen, den relevanten Inhalt der Urkunden nach leitenden Gesichtspunkten, welche die Entwicklung einer Geschichtsepoche beherrschen, zu ordnen und in die zukommende Beleuchtung zu stellen; erst dann wird sich ein Bild gewinnen lassen, welches für die allgemeine Landesgeschichte verwertet werden kann, und welches zugleich den Vorzug einer quellenmäßigen Begründung in Anspruch nehmen darf.
Es ist der Zweck der nachfolgenden Blätter, auf einem Gebiete, welches im Urkundenbuche einen besonders breiten Raum einnimmt, und welches zugleich für die Landesgeschichte bis tief in die Neuzeit hinein von hervorragendem Interesse ist - von der bäuerlichen Hufen-Verfassung und den dadurch bedingten Verhältnissen des Bauernstandes bei uns zur Zeit des Mittelalters - eine Darstellung in dem eben besprochenen Sinne zu versuchen. Es wird sich hierbei empfehlen, die Lage und Verhältnisse, wie sie um die Mitte des 14. Jahrhunderts, auf dem Höhepunkte der Entwicklung, entgegentreten, in allgemeinen Umrissen voranzustellen, um die Bedeutung des Gegenstandes und den Umfang der Aufgabe vorweg erkennen zu lassen. Die Einzelheiten, soweit sie für das Ganze von Bedeutung sind, werden durch Bezugnahme auf das Urkundenbuch und die sonst zu Gebote stehenden Hilfsmittel zu erhärten, besondere Punkte in einem speziellen Teil weiter auszuführen sein.
Jede geschichtliche Betrachtung der bäuerlichen Verhältnisse des Landes muss von der deutschen Besiedelung desselben ihren Ausgang nehmen. Eine nachhaltige und ununterbrochen fortschreitende Germanisierung beginnt für Mecklenburg und Pommern erst in der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts, nach den entscheidenden Siegen Heinrichs des Löwen und seiner Sachsen über die mecklenburgischen und pommerschen Fürsten. 1) Schon mit dem Beginn dieser Periode tritt uns die Einteilung des gesamten für den Feldbau bestimmten Bodens in bäuerliche Hufen (mansi) entgegen, deren eine bestimmte Zahl zu einer Dorfschaft (villa) gehörte. Die territorialen Bezirke, welche die Dorfschaft mit ihren Äckern, Weiden, Wiesen, Holzungen und Gewässern in sich begreifen, also die einzelnen Ortschaften, sind zum größten Teil aus der wendischen Zeit schon überliefert. Neue Dörfer - die Hagendörfer (indagines) - entstehen auf ausgerodetem Waldland und auf wüsten, mit Rusch und Busch bedeckten Flächen; die bei weitem größte Zahl der Ortschaftsnamen lässt jedoch die wendische Herkunft der Bezeichnung, und damit die wendische Herkunft der Ortschaft in ihren früheren und späteren Grenzen erkennen.
1) Vergl. Lisch, in Jahrbuch VII, 158; Wigger in Jahrb. XXVIII.
Es ist der Zweck der nachfolgenden Blätter, auf einem Gebiete, welches im Urkundenbuche einen besonders breiten Raum einnimmt, und welches zugleich für die Landesgeschichte bis tief in die Neuzeit hinein von hervorragendem Interesse ist - von der bäuerlichen Hufen-Verfassung und den dadurch bedingten Verhältnissen des Bauernstandes bei uns zur Zeit des Mittelalters - eine Darstellung in dem eben besprochenen Sinne zu versuchen. Es wird sich hierbei empfehlen, die Lage und Verhältnisse, wie sie um die Mitte des 14. Jahrhunderts, auf dem Höhepunkte der Entwicklung, entgegentreten, in allgemeinen Umrissen voranzustellen, um die Bedeutung des Gegenstandes und den Umfang der Aufgabe vorweg erkennen zu lassen. Die Einzelheiten, soweit sie für das Ganze von Bedeutung sind, werden durch Bezugnahme auf das Urkundenbuch und die sonst zu Gebote stehenden Hilfsmittel zu erhärten, besondere Punkte in einem speziellen Teil weiter auszuführen sein.
Jede geschichtliche Betrachtung der bäuerlichen Verhältnisse des Landes muss von der deutschen Besiedelung desselben ihren Ausgang nehmen. Eine nachhaltige und ununterbrochen fortschreitende Germanisierung beginnt für Mecklenburg und Pommern erst in der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts, nach den entscheidenden Siegen Heinrichs des Löwen und seiner Sachsen über die mecklenburgischen und pommerschen Fürsten. 1) Schon mit dem Beginn dieser Periode tritt uns die Einteilung des gesamten für den Feldbau bestimmten Bodens in bäuerliche Hufen (mansi) entgegen, deren eine bestimmte Zahl zu einer Dorfschaft (villa) gehörte. Die territorialen Bezirke, welche die Dorfschaft mit ihren Äckern, Weiden, Wiesen, Holzungen und Gewässern in sich begreifen, also die einzelnen Ortschaften, sind zum größten Teil aus der wendischen Zeit schon überliefert. Neue Dörfer - die Hagendörfer (indagines) - entstehen auf ausgerodetem Waldland und auf wüsten, mit Rusch und Busch bedeckten Flächen; die bei weitem größte Zahl der Ortschaftsnamen lässt jedoch die wendische Herkunft der Bezeichnung, und damit die wendische Herkunft der Ortschaft in ihren früheren und späteren Grenzen erkennen.
1) Vergl. Lisch, in Jahrbuch VII, 158; Wigger in Jahrb. XXVIII.