Schekelzahler

Dieser Ausdruck wird im Organisationsstatut der Zionistischen Partei als gleichbedeutend mit einem organisierten Zionisten gebraucht, da die Zahlung des Schekels (siehe „Schekel“) die Zugehörigkeit zur Partei nach außen dokumentiert. Der Ausdruck wird auch für solche organisierte Zionisten gebraucht, bei denen die Betätigung der Idee ausschließlich im Entrichten des Schekels besteht.

Jeder Schekelzahler hat mit 18 Jahren das aktive und mit 24 Jahren das passive Wahlrecht zum Kongress. (§ 13 des Organisationsstatuts.)



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