Kongress

ist die in jedem zweiten Jahr zusammentretende Versammlung von Delegierten der Schekelzahler aus aller Welt zum Zwecke internationaler Diskussion über die Judenfrage und zur Entscheidung über die Parteiangelegenheiten. Der Kongress ist die oberste Instanz der Bewegung, bestimmt ihr Programm und dessen Auslegung, ihre Organisation, wählt die Leitung und prüft die Finanzgebarung. Alle Beamten und Behörden der Bewegung sind ihm verantwortlich. Da nur Mitglieder des Großen Aktionskomitees Aufsichtsräte der Jüdischen Kolonialbank sein können, verfügt der Kongress indirekt auch über die Bank. Der maßgebende Einfluß auf den Nationalfonds ist ihm dadurch gesichert, daß nur Aufsichtsratsmitglieder der Bank Mitglieder der Nationalfondsgenossenschaft sein können. (S. die Artikel: Jüd. Kolonialbank, Nationalfonds, Kongressanwalt, Kongressausschüsse, Kongressdelegierte, Kongressgericht, Kongressort, Kongresswahlen.)


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zionistisches Abc-Buch