Aktions-Komitee, Engeres

Das Engere A.-K. ist der geschäftsführende Ausschuss des Großen A.-K. Es bestand bis zum Jahre 1905 aus fünf, dann aus sieben Personen und hieß infolgedessen auch „Siebenerausschuss“, früher „Fünferausschuss“. Es wurde vom Kongress in besonderem Wahlgang gewählt und wählte dann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

An der Spitze des Engeren A.-K stand vom ersten Kongress bis zu seinem frühen am 3. Juli 1904 erfolgten Tode Dr. Theodor Herzl. Der Sitz des A.-K. war daher auch in Wien. Neben der alles überragenden Persönlichkeit Herzls traten seine Amtskollegen zurück. Von letzteren waren Dr. Kokesch ebenfalls seit Beginn der Bewegung, Baurat Marmorek und Dr. Leopold Kahn seit dem zweiten Kongress Mitglieder des Engeren A.-K., während Johann Kremenetzky auf dem fünften Kongress an Stelle Dr. Schnirers gewählt wurde.


Nach dem Tode Dr. Herzls gab die Jahreskonferenz im August 1904 dem Engeren A.-K. einen Ausschuss von neun Personen bei, so daß es sich in einen „DreizehnerAusschuss“ verwandelte. Die Einrichtung bewährte sich indessen gar nicht. Infolgedessen hob sie der siebente Kongress wieder auf und setzte ein siebengliedriges Komitee, bestehend aus den Herren David Wolffsohn-Köln, Professor Dr. Warburg-Berlin, L. J. Greenberg-London, J. Kann-Haag, Dr. Alexander Marmorek-Paris, Dr. Kohan-Bernstein-Charkow und M. Ussischkin-Jekaterinoslaw, ein. Dieses neue A.-K. wählte dann David Wolffsohn zum Präsidenten und Köln als Sitz des Bureaus. Der achte Kongress (Haag, August 1907) wählte ein dreigliedriges A.-K., Wolffsohn als Präsidenten, Prof. Warburg und Kann.

Gewählt werden kann jeder Zionist, der 24 Jahre alt ist und die letzten drei Jahre den Schekel entrichtet hat (§ 23 des Organisationsstatuts). Das Amt ist ein Ehrenamt, doch erhalten die Mitglieder die Auslagen vergütet, die ihnen durch Teilnahme an den Sitzungen und Ausführung von Aufträgen erwachsen (§ 24a). Diese Bestimmung hat sich als notwendig erwiesen, als man im Jahre 1905 zum erstenmal ein EngFrcs. A.-K. wählte, dessen Mitglieder nicht an einem Orte ansässig waren.

Das Engere A.-K. führt die Geschäfte der Partei selbständig. Nur ist es an die Beschlüsse der Kongresse und Jahreskonferenzen gebunden und hat bei wichtigen Angelegen heiten das Große A.-K. einzuberufen. Es unterliegt der Kontrolle des letzteren auch insofern, als es dessen Mitglieder über alle seine Beschlüsse zu unterrichten und es auf Antrag von mindestens 17 Mitgliedern einzuberufen hat (§§ 23 und 24 des Organisationsstatuts). Das Engere A.-K unterhält an seinem Sitze ein Sekretariat.

Die Tätigkeit des Engeren A.-K. ist in erster Reihe der Durchführung des Punktes 4 des Baseler Programms, der politischen und diplomatischen Arbeit gewidmet. Diese ist seine ausschließliche Domäne, während die Durchführung der Punkte 2 und 3 (Organisation, Agitation und Gewinnung der öffentlichen Meinung) im wesentlichen Aufgabe der Landesorganisationen geworden ist, so daß das A.-K. sich hier wird auf die Ausübung der Aufsicht beschränken können, sobald alle Landesorganisationen fest organisiert sein werden. In der Palästinaarbeit (Punkt 1 des Baseler Programms) wird das A.-K. durch das Palästinaressort unterstützt, dessen Aufgabe einmal die Ausarbeitung der Projekte, zum anderen auch die Überwachung der Durchführung derselben ist. Siehe „Landesorganisation“ und „Palästinakommission“.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zionistisches Abc-Buch