Abschnitt 18

Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen


49. 1468. November 16. Güstrow.


Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Lorenz
und Claus Preen zu Wehnendorf und „Wendischen
Repelyn“, daß Oberhof-Sanitz ihr Lehen ist und sie es
von St. Jürgen zu Rostock einlösen können; mit inserirter
Urkunde Herzog Albrechts II. von 1359, Dezember 12
(im Ulenogeschen Original 1359, December 8, mit
weiteren kleinen Abweichungen, vgl. oben Nr. 6).

tho Gustrow . . . 1468, ahm middeweken na s. Martini . . .

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge ooo 84.

50. 1468. November 16. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt Lorenz
und Claus Preen zu Wehnendorf und
Wendisch-Reppelin, daß Oberhof-Sanitz ihr Lehen ist
und sie es von St. Jürgen zu Rostock einlösen können.
[Mit abweichend datirtem Inserat wie im Concept
Ulenoge ooo 84.]

tho Güstrow . . . 1468, ahm middewecken na s. Martini . . .

Auf Pergament mit ausgerissenem Siegel.
Original zu vorstehendem Concept mit
Abweichungen im Wortlaut.

reg. Ulenoge F 6.

51. 1469. Mai 31. Rostock.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den
Moltkes, daß Blankenhagen, Wulfshagen
(Wulverdeshagen), Vogtshagen, Ikendorf und Dierkom
(Derckow) dem Hl. Geist und St. Jürgen zu Rostock nur
pfandweise gehören und von den Moltkes wieder
eingelöst werden können.

tho Rostock . . . 1469, ahn des hilligen lichammes
avendhe.

Auf Pergament mit Siegelstreifen für 2
fehlende Siegel.

reg. Ulenoge gg 53.

52. 1469. Juni 8. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß
Johann Preen zu Bandelstorf an den alten Heidenreich
Thulendorf das Dorf Wolfsberg (Wulvesberge im caspell
tho Pedtzkow) verpfändet hat.

tho Gustrow . . . 1469, ahm donnerdage na des hilligen
lichams daghe.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne
Siegel. Pavierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge C 3.

53. 1469. Juli 22. Schwaan.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt einen
Vergleich zwischen Prior und Convent von Marienehe
einer- und Johann Schmecker zum Wüstenfelde
anderseits über das Dorf Elmenhorst, dessen Einlösung
den Schmecker zuerkannt wird.

tho Swaen . . . 1469, ahm dage Marien Maddalenen.

Concept auf Papier.

reg. Ulenoge Q 16.

54. 1470. Juli 25. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den
Moltkes zu Neukirch, Mulsow und Strietfeld, daß sie die
Dörfer Gresenhorst und Wendorf von den Preen und
ützow einlösen dürfen.

tho Gustraw . . . 1470, ahn s. Yacobs des hilligen apostels
dage.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel
(nachgemachtes Petschaft).

reg. Ulenoge nn 59.

55. 1471. Februar 10. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt den „olde
Hinrick Bützow ridder tho Poppendorpe, Henneke
Tzepelin, Yürges Hoge und Peter Thun“ die inserirte von
König Albrecht von Schweden gewährte (Rostock 1383,
Februar 5) Erbverbrüderung.

Gustraw . . . 1471, ahm dage Scolastica . . .

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne
Siegel. Das Transsumpt ist ebenfalls
gefälscht. (Pavierconcept vorhanden.)

reg. Ulenoge g 30.

56**). 1471. Mai 1.

„Matties und Hans gebroder de Schonevelde“ verkaufen
dem Knappen Jürgen Raven zu Gr.-Stück das Dorf
Moltenow sowie Höfe in Wüstenmark bei Pampow.

1471, am dage Filippi und Jacobi.

Auf Pergament mit 4 Siegelstreifen und
Einschnitten für 2 weitere Siegel.

Ulenoge?

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen