Abschnitt 4

Der Oderbruch und seine Umgebung


Schloß Friedersdorf


Friedrich August Ludwig von der Marwitz


Marwitz liebte den rheinischen Freiherrn (Stein) nicht, aber er respektierte ihn. Anders stand er zu Hardenberg. Dieser war ihm ein Gegenstand entschiedenster Abneigung, seine ganze Natur lehnte sich gegen ihn auf. Hardenberg, im Gegensatze zu Stein, wollte das Wohl des Staats aus der sogenannten »Staatswohlfahrt« gewinnen. Nicht der Geist sollte helfen, sondern das Geld. Diesen Staatswohlfahrtstheorien gegenüber – die in der finanziellen Bedrängnis des Landes ihre Entschuldigung fanden, wenn sie überhaupt der Entschuldigung bedürfen – legte sich Marwitz die Frage vor: Beruht das Heil des Staates auf ökonomischen oder auf moralischen Prinzipien? Ist der reichste Staat seines Reichtums wegen der glücklichste? Oder verdient der glücklich genannt zu werden, in welchem die Freiheit der Bürger am festesten gegründet ist und in welchem die Bürger am ehesten fähig sind, ihr persönliches Wohl dem des Staates nachzusetzen? Und wenn ein Staat durch die Unbürgerlichkeit seiner Bürger (Adel, Bürger, Bauer) gefallen ist, kann ihm durch ökonomische Maßregeln geholfen werden? Wird es nicht vielmehr darauf ankommen, ob man das verlassene, das abgefallene Volk zur Bürgerlichkeit wieder zurückführen kann? Und wenn man endlich den entbürgerten, also selbstsüchtigen Individuen Reichtum darreicht, werden sie dadurch bürgerlicher werden oder nicht vielmehr noch selbstsüchtiger? Diese Fragen waren es, die sein Herz bewegten, und im Sinn und Geist derselben stellte er sich Hardenberg gegenüber.

Möglich, daß diese Ideen nie über Schloß Friedersdorf hinaus laut geworden, nirgends als ein Samenkorn in die Gemüter anderer gefallen wären, wenn nicht bestimmte Ereignisse des Jahres 1811 unsern Marwitz auf die Schaubühne gerufen und in den Vordergrund politischer Kämpfe gestellt hätten. Wie es immer in solchen Fällen sein muß, ging er, der den Streit aufnahm, vom Zunächstliegenden auf das Große und Allgemeine über. Der Rechtskampf führte zum Prinzipienkampf. So war es immer, wo Ernstes und Nachhaltiges erstritten wurde. Das bloße Sichverlieben in Prinzipien ohne festes Fundament bleibt in der Regel ein energieloses Ding.

Die erwähnten Ereignisse aber, die für Marwitz’ späteres Auftreten entscheidend wurden, waren die folgenden.

Hardenberg war entschlossen, die Macht der Stände zu brechen, ihre Existenz zu streichen; Schlag auf Schlag fiel gegen die alte Landesinstitution. Er verfuhr nach bester Überzeugung, aber völlig revolutionär, alles mit dem Zwang und Drang der Umstände oder mit einer höheren Staatsraison entschuldigend. Äußerste Dinge geschahen. Königliche Domainen, die an die Stände verkauft, also für ständisches Geld ständisches Eigentum geworden waren, wurden zum zweitenmal an Privatleute verkauft; ein großer Fonds, den die Stände unter Friedrich II. aus politischem Eifer gebildet hatten, um die endliche Tilgung landesherrlicher Schulden herbeiführen zu können, wurde eingezogen, aber nichtsdestoweniger die Pflicht der Schuldentilgung und Verzinsung bei den Ständen belassen; endlich drangen Regierungsbeamte in Begleitung von Landreitern in das Landschaftshaus ein, erbrachen, als man ihnen die Schlüssel verweigerte, die Kassen des Landarmeninstituts und führten die deponierten Summen ständischen Eigentums gewaltsam fort. Dies alles war geschehen gegen Recht und Billigkeit, ja im Widerspruch mit einer Anerkenntnis, die man erst vier Monate früher gegen die Loyalität und Opferfreudigkeit der Stände ausgesprochen hatte. »Mit Rührung«, so hieß es damals wörtlich in einem von Hardenberg kontrasignierten Erlasse, »haben wir die Beweise von Anhänglichkeit aller Klassen unserer getreuen Untertanen an unsere Person bemerkt, insonderheit auch die Hülfe erkannt, welche uns bei der Sicherstellung der Kontribution an Frankreich und bei der Aufbringung der einstweilen nötigen Fonds von unsern getreuen Ständen mit größter Bereitwilligkeit geleistet worden ist.« – Und nun? Mit Gewaltmaßregeln hatte man geglaubt, der weiteren Hülfebereitschaft der Stände nachhelfen zu müssen. Viele fühlten die Bitterkeit des Unrechts, aber wenige hatten den Mut, auszusprechen, was sie fühlten. Unter diesen wenigen stand Marwitz obenan. Er war der bewußteste und selbstsuchtsloseste und konnte energischer auftreten als andere, weit er im eigenen Herzen empfand, daß er den Kampf nicht um äußern Vorteils, nicht um einer »Kasse«, sondern um Rechtes willen aufnahm.

Er stellte sich an die Spitze der lebusischen Stände und protestierte. Er bat nicht, er bettelte nicht, er betonte das ständische Recht. Das war dem Minister zuviel, und je mehr er fühlen mochte, wie schwer der begangene Rechtsbruch sei, desto mehr empfand er die Notwendigkeit, die Klage stumm zu machen. Einschüchterung sollte helfen. Marwitz und Graf Finckenstein, die den Protest abgefaßt hatten, wurden zu »warnendem Exempel« auf die Festung Spandau geschickt. Das Kammergericht selbst, als öffentlicher Ankläger auftretend, verfügte die Verhaftung beider, ohne daß ein Verhör oder eine wirkliche Gerichtsverhandlung stattgefunden hätte. So war denn auch der Anruf der Gerichte den vorweg Verurteilten abgeschnitten. 2)
Dies entschied für Marwitz’ Lebenszeit, und vor seiner Seele stand von jetzt an das aide-toi-même. Das alte gekränkte Recht des Landes, den ständischen Staat, der nicht auf dem Wege Rechtens beseitigt war, gegen jeden Angriff zu halten wurde von nun an seine Aufgabe, sein letztes Ziel. Da andere Schultern zu schwach oder zu träge waren, die Last auf sich zu nehmen, so tat er es. Den offenen Widerstand gab er auf, aber er schärfte sich die Waffen des Geistes für einen kommenden Kampf, und die Schwächen der Hardenbergschen Verwaltung sind vielleicht nirgends klarer und scharfsinniger erkannt und rücksichtsloser aufgedeckt worden als in den ziemlich zahlreichen Denkschriften Marwitzens, die wir jener Epoche steter und energischer Gegnerschaft verdanken. Es sind Musterstücke nach der kritischen Seite hin, auch an Ideen ist kein Mangel. Aber um praktisch-unmittelbar zu helfen, dazu waren diese Ideen entweder überhaupt nicht angetan oder doch zu allgemeiner und weitaussehender Natur, und ihr Bestes ist ihre ideelle Anregung geblieben, die sie denn auch in reichem Maße gegeben haben.




2) Marwitz, in seiner Bitterkeit, erklärte dies daraus, daß der Justizminister Kircheisen eine »Kreatur Hardenbergs« gewesen sei. Die eigentliche Erklärung – wie überhaupt die Erklärung alles dessen, was an Rechtsverunglimpfungen vorausgegangen war – liegt wohl darin, daß in der allgemeinen Anschauung des Volks, an der eben jeder mehr oder weniger teilnahm, ein ständischer Staat seit lange nicht mehr existierte. Die Stände hatten neben der absoluten obersten Regierungsgewalt eine Art geduldetes Dasein geführt, die Könige waren so viel und die Stände so wenig gewesen, daß, als der Moment kam, wo die zweifellos in ihrem Recht gekränkten Stände wieder etwas sein wollten, niemand mehr einen rechten Glauben an die Rechtmäßigkeit ihres Rechtes hatte.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Wanderungen durch die Mark Brandenburg, 2. Teil