Unpolitische Bilder aus St. Petersburg. 01. Kaiser Nicolai der Erste (1796-1855)

Skizzen, nach dem Leben gezeichnet
Autor: Jerrmann, Eduard (1798-1859) Schauspieler, Puppenspieler, Landwirt, Erscheinungsjahr: 1851

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Russland, Russen, Leibeigenschaft, Bauern, Reformen, St. Petersburg, Heimat, Hauptstadt, Land und Leute, Militärdienst, Sitten und Bräuche,
Der Name des Kaisers Nicolai ist gegenwärtig von dem „Russlands" so unzertrennlich wie der Begriff der Sonne vom Tageslicht, und ist eine gewisse Identifizierung zwischen Geschöpf und Schöpfer, als Ausfluss Jenes aus diesem, annehmbar, so ist auch jene Begriffsgleichheit gerechtfertigt; denn was auf geistigem wie materiellem Gebiete in Russland gedeiht und reift, verdankt seinen Wachstum den allbelebenden Strahlen der Kaiserlichen Sonne, deren Anziehungskraft Wärme und Leben den toten Stoffen entlockt. Begreiflich ist daher der Irrtum, dass seinem Einfluss auch alles Schlimme zugeschrieben wird, namentlich das Fortbestehen jener Zustände, die zum Teil an und für sich noch höchst beklagenswert, nach deutschem Maßstab gemessen aber vollends grauenvoll und empörend erscheinen. In wie weit die segensreiche Hand des Zaren mildernden Balsam in die klaffenden Wunden seines Reiches träufelt, das wissen die Wenigsten, und von diesen Wenigsten sind wiederum nur die Allerwenigsten, die es wissen wollen.

Einer, auf Tatsachen gegründeten, Untersuchung, seien die nachstehenden Zeilen geweiht.

Die Menschenrechte sind in Russland zertreten! wer leugnet das? Ein, zum Teil, barbarisches Regiment herrscht teilweise noch über Barbaren! Das ist wahr! Es gibt dort noch Gesetze, die dieses Namens nicht würdig sind, und Klassen von Menschen, die sich nicht bis zu deren Würde erheben; alles das ist tatsächlich; aber der tiefe Geist des Kaisers, der das erkannt, sein rastloses Streben diesen Übelständen abzuhelfen, diese Missverhältnisse auszugleichen, das stempelte ihn in meinen Augen nicht nur zu einem großen, erhabenen Regenten, sondern auch zu einem wahren Volksfreund.

Es tut dem Schreiber dieser Zeilen wohl, einem, in Deutschland allgemein verbreiteten, Vorurteil durch treue und wahrhafte Schilderung der Verhältnisse entgegen treten zu können, einem Vorurteile, das oft selbst von Deutschen, die lange in Russland gelebt, bekräftigt und gesteigert wird; aber seine Schuld ist es nicht, wenn diese Deutschen entweder dort nicht mit klarem Blicke die Verhältnisse anschauten, oder den deutschen Maßstab an sie legten, nach dem sie sich freilich nicht bemessen lassen. Wer aber bei strenger Prüfung derselben, dem Charakter des Volkes, der Jahrhunderte langen Gewohnheit, den, aus der Freiheit selbst entspringenden, Gefahren und materiellen Nachteilen Rechnung trägt, der wird nicht nur auf die Bestrebungen der Regierung, für die Verbreitung der Freiheit das Äußerste zu tun, mit inniger Hochachtung blicken, sondern gleich mir keinen Anstand nehmen, den, als der Freiheit so abhold verschrienen, Kaiser Nicolai, den wahren Vater seines Landes zu nennen, der ernstlich danach strebt, Menschen- und Volksrechte zur vollen Geltung zu bringen.

Schlagender als Behauptungen sind Beweise. Hier mögen einige derselben folgen. Werfen wir zuerst den Blick auf das Verhältnis, welches Russland zu meist der Zivilisation entfremdet, auf das der Leibeigenen.

Für die weiblichen Glieder dieser Klasse gibt es nur einen gesetzlichen Weg zur Freiheit, den: von einem Freien zur ehelichen Gefährtin gewählt zu werden. Den männlichen war von jeher hierzu die militärische Karriere geöffnet. So wie der Soldat den Fahneneid geleistet hat, ist er frei. Allerdings ist die Freiheit des russischen Soldaten nicht sehr umfassend, und er vertauscht ziemlich nur eine Sklaverei mit einer andern, wenn auch mildern, aber wenn er nach vollbrachter Dienstzeit, oder wegen Unfähigkeit durch erhaltene Wunden, Krankheit u. s. w. aus seinem Regiment tritt, kehrt er als Freier in seine Heimat zurück. — Um jedoch vor Allem, und in Allem wahr zu sein, muss ich hier bemerken, dass der angegebene Weg zur bürgerlichen Freiheit nur Wenige zum Genuss derselben führte. Der Soldat, der eine Kapitulationszeit von zwanzig Jahren zurückgelegt hatte, war teils so sehr an dieses eigentümliche Leben gewöhnt, teils boten sich ihm, bei gänzlicher Vernachlässigung seines früheren Standes während einer so langen Dienstzeit, so wenig Quellen des Erwerbes dar, dass er zum größten Teile wieder Handgeld nahm, und seine militärische Laufbahn aufs Neue begann, der er denn auch regelmäßig bis zum Grabe oder Invalidenhause treu blieb. Eine Ukase des Kaisers Nicolai kürzte aber vor sieben Jahren die Dienstzeit auf acht Jahre ab, und gibt dadurch nun jährlich viele tausend freie Männer dem Lande zurück, dem die Militärpflicht eben so viele Sklaven entführte. Der so, nach acht Jahren, ausgediente Soldat ist aber immer noch ein junger Mann, kann seine Freiheit noch genießen und sich eine freie Familie gründen. Diesen ersten, wichtigen Schritt zur Emanzipation des Volks, verdankt dasselbe dem Freiheitssinn des Kaisers Nicolai.

Eine nicht minder wichtige, denselben Zweck ins Auge fassende Verfügung, die zugleich geeignet ist, den gänzlichen Ruin des Adels zu verhindern, bestimmt die Kronvorschüsse auf liegendes Unterpfand.

Der partiellen Entvölkerung der Güter vorzubeugen, erklärte schon früher eine Ukase (1827) den Leibeigenen als integrierenden Teil des Grund und Bodens. Somit hörte der schnöde Menschenhandel, durch Kauf, Tausch oder Verschenkung der Individuen, mindestens in seiner abschreckendsten Gestalt, auf. Von da ab konnte der Leibeigne an keinen anderen Besitzer übergehen, als durch Ankauf des Grund und Bodens, dem er angehörte. Sich dieses Grund und Bodens nun vorzugsweise, und mit ihm der darauf haftenden Seelenzahl, zu bemächtigen, und zugleich die Gutsbesitzer dem Ruin durch Wucher zu entziehen, eröffnete die Regierung eine Krons-Leihbank, die gegen Hypothek der verbrieften Grundstücke zwei Drittel von deren Werte gegen jährliche Abzahlung von 3 pCt. Zinsen und 3 pCt. Kapital dem Besitzer vorschoss. Konnte derselbe die Zahlungsfristen nicht pünktlich einhalten, so restituierte die Krone ihm die bereits geleisteten Abzahlungen, gab ihm den, ihn noch treffenden Teil des Drittels vom Werte heraus, und das Gut nebst der Bevölkerung fiel der Krone anheim; die Leibeigenen traten nun in ein erstes Stadium der Freiheit, sie wurden Kronsbauern, erhielten den bisherigen Wohnsitz und Acker als Erblehen der Krone und zahlten dafür pour tout potage fünf R. B. jährlich (1 Rthl. 12 Sgr.) pro männlichen Kopf; eine Pacht, wofür sicher in ganz Deutschland auch der allerärmlichste Bauernhof nicht zu haben wäre; gar nicht gerechnet, dass im Falle von Missernten, Hagelschlag, Seuchen u. s. w. die Krone stets verpflichtet ist, für das dringendste Bedürfnis ihrer Bauern zu sorgen, als: das tägliche Brot, den nötigen Viehstand, Saatkorn, Herstellung der Wohnungen usw.

Durch diese Einrichtung wurde in kurzer Zeit ein bedeutender Teil des adligen Grundbesitzes Staats-Eigentum, und mit ihm eine beträchtliche Zahl von Leibeigenen Kronsbauern. Dies war der erste und wichtigste Schritt, dem größten Teile der Bevölkerung Russlands, der aus Sklaven besteht, den Weg zur Freiheit anzubahnen.

Nachdem auf diese Weise die ersten Begriffe von Freiheit im Volke erweckt waren, tat der Kaiser, aus eigner Machtvollkommenheit, einen zweiten, nicht minder folgenreichen, Schritt. Unfähig, den Leibeigenen plötzlich bürgerliche Freiheit zu gewähren, räumte er ihnen, als Übergangs-Epoche, staatsbürgerliche Rechte ein. Eine Ukase gestattete ihnen die Befugnis des Kontrahierens. Dadurch ward ihnen nicht nur das Recht des Besitzes, sondern das noch ungleich höhere Gut der gesetzlichen Anerkennung ihres sittlichen Wertes als Menschen. Bis dahin war der Leibeigene staatlich nur ein Tier in Menschenform. Er konnte kein Eigentum besitzen, kein gerichtliches Zeugnis ablegen, keinen Eid leisten — er war stumm vor dem Gesetz mit der beredtesten Zunge; eigentumslos im Besitz der reichsten Schätze; dem ehrlosesten Freien gegenüber ein wort- und ehrloser Mann: — eine moralische Null. Kaiser Nicolai gab den Leibeigenen, der Ungeheuern Majorität seines Volkes, die erste Empfindung moralischen Wertes, den ersten Pulsschlag des Selbstgefühls, die erste Ahnung von Menschenrechten, Menschenwürde, Menschenpflicht! — Welcher Volksfreund von Metier, von Überzeugung, ja von Beruf kann sich rühmen, mehr, ja auch nur so viel für Millionen von Menschen getan zu haben?

Aber dabei blieb der Zar nicht stehen. Kaum hatte er die Leibeigenen besitz fähig gemacht, so lehrte er sie, den erworbenen Besitz vor Allem im Interesse der Freiheit auszubeuten. Das klingt über den „Tyrannen und Blutmenschen" sehr spaßhaft; es ist aber ernstlich und erwiesen wahr. Das Individuum konnte sich nicht frei kaufen, aber durch den Freikauf der Scholle, an der es haftete, wurde es frei.

Das Kontrahierungs-Recht bahnte ihm den Weg dazu. Der träge Russe, der aus Missgunst gegen seinen Herrn, zu dessen Besten so wenig wie nur immer möglich tat, arbeitete nun zu seinem eigenen Vorteil Tag und Nacht. Die Faulheit wich dem emsigen Betriebe seiner Wirtschaft, der viehische Trunk der Nüchternheit und Sparsamkeit; der bis dahin vernachlässigte Boden öffnete ergiebig den mütterlichen Schoß und spendete seine reichen Schätze in Fülle. Aus ärmlichen Höhlen erstanden freundliche Wohnungen, aus Wüsteneien blühende Gefilde, aus Morästen und Steppen fruchttragendes Land; die früher bettelarme Gemeinde prangte bald in Fülle des Wohlstandes: sie konnte kontrahieren, und lieh nun dem Gutsherrn das so hoch-nötige Geld unter gleichen Bedingungen wie die Krone, auf das Unterpfand ihrer mütterlichen Erde, ihrer eigenen Leiber und derer ihrer Weiber und Kinder. Der Edelmann zog das Darlehn der Gemeinde dem der Krone vor, denn zur Verfallzeit zog die Krone sofort die Güter ein, weil sie das überschüssige Kapital bar auszahlen konnte, was die Gemeinde nicht vermochte. Der Termin kam; der Schuldner zahlte nicht, aber um frei zu werden, fehlte der Gemeinde das Drittel des Wertes, das sie dem Schuldner bar herauszahlen musste; so war sie um ihr Kapital und — hatte keine Freiheit. — Aber Nicolai lebte! der Vater seiner Untertanen.

Zwischen den geängstigten Schuldner und die noch mehr geängstigten Gläubiger trat rettend eine kaiserliche Ukase, die den Gemeinden für solche Fälle den kaiserlichen Krons-Schatz öffnete! Man merke: — denn es ist merkenswert: der Kronsschatz Russlands öffnet sich den Leibeigenen, um ihnen ihre Freiheit zu erkaufen!

Die Krone konnte einfach die Gläubiger direkt befriedigen, dem Schuldner das ihm noch zukommende Drittel auszahlen, und Gut und Bewohner gehörten ihr: — eine Gemeinde Kronsbauern mehr! — Das tat Nicolai der Erste nicht. Er gab der Gemeinde das Geld, sich von ihrem Herrn loszukaufen, und für dies Darlehn — was nur noch Ein Drittel des Wertes betrug — versetzte sie sich nun ihrerseits der Krone, zahlte jährlich ihrerseits 3 pCt. Kapital und 3 pCt. Zinsen, und war demnach in circa 30 Jahren frei. Dass sie dies Drittel aber tilgen konnte, lag in der Natur der Sache, denn der Betrag floss aus derselben Quelle, aus welcher sie die Ersparnis zu den zwei Dritteilen geschöpft. Trat aber selbst der schlimmste Fall ein, ward sie durch unglückliche Elementar-Ereignisse, durch Pest, Seuchen u. s. w. außer Stand gesetzt, den rechtlichen Ansprüchen der Krone zu genügen, so zahlte diese ihr die zwei Dritteile des Wertes, die sie früher dem Gutsbesitzer geleistet hatte, zurück, und sie ward eine Gemeinde von Kronsbauern, deren Schicksal, gegen früher, noch immer ein beneidenswertes war. Doch treten diese Fälle unter hundert kaum einmal ein und so werden allmählich ganze Gemeinden frei, und nicht plötzlich durch einen gewaltsamen Umsturz, der nur verheerend wirken könnte, sondern mit der Zeit, durch Gewöhnung an Arbeit und Sparsamkeit, und mit ihnen an die Erkenntnis, dass ohne diese großen Faktoren wahrer Freiheit, solche dauernd nicht denkbar ist. —

Ich hege den festen Glauben, dass der geneigte Leser, der diese Blätter vielleicht mit einer vorgefassten entgegengesetzten Meinung in die Hand nahm, in seiner Ansicht — wenn nicht bekehrt, doch wankend gemacht, — sie erstaunt niederlegen und vielleicht fragen wird: Aber wenn es dem Kaiser so ernst mit der Freiheit seines Volkes ist, warum gibt er, dem nichts unmöglich ist, der das Recht hat wie die Gewalt, warum gibt er es nicht mit Einem Federzuge frei, sondern dehnt sein Werk mühsam auf lange Jahre hinaus, und gibt es tausend Eventualitäten Preis, die es, nicht völlig vollendet, wiederum zerstören könnten? — Die Antwort ist einfach: Der große Mann, der diese Reformation — nein! nennen wir das Kind beim rechten Namen — diese friedliche Revolution, diesen Umsturz aller bestehenden Missbräuche auf langsam angebahnten Wegen ihrem endlichen Ziele zuführen will, wählt in seiner Weisheit, die seiner Liebe gleicht, den längeren, weil er nicht nur der sicherere, sondern der einzig sichere ist. Zuvörderst tritt er zagend vor der Ungerechtigkeit zurück, ohne die ein so ungeheurer Eingriff in das Eigentumsrecht nicht durchzuführen wäre; dann aber auch vor dem Missbrauch der so plötzlich erteilten Freiheit, zu der Russland noch minder reif ist, als andere zivilisierte Länder, die dessen ungeachtet den damit verbundenen Lockungen nicht zu widerstehen vermochten, und schaudervolles Elend aus Maßregeln zogen, die, weise angewendet, ihnen zum höchsten Heile gereicht hätten. Langsam nur gedeiht jede Frucht zur Reife, auch die edelste im Garten des Lebens: die Freiheit. Die Ostseeprovinzen, in denen keine Leibeigenschaft mehr herrscht, sind auf demselben Wege zum schönen Ziele gelangt, und dieses Ziel wird auch dem übrigen Russland nicht entgehen. Jeder Mensch ist für die Freiheit reif — wenn er direkt aus den Händen der Natur hervorgeht; — aus einer Jahrhunderte langen Knechtschaft, ist er es nicht.

„Vor dem freien Manne erzittre nicht!
Doch vor dem Sklaven, wenn er die Kette zerbricht!"

So sang der Dichter im neunzehnten Jahrhundert. Im sechzehnten (1586) machte König Stephan Batory von Polen diese Erfahrung. Durch das flehentliche Wimmern der liefländischen Bauern gerührt, schrieb er den Edelleuten „um Ablösung der Körperstrafen in Geld", und die — Bauern selbst empörten sich, weil sie nicht mehr geschlagen wurden. — Theorien sind herrlich im Studierzimmer; Völker beglückt man durch Maßregeln, auf lebendige Anschauung begründet.

Was aber würden unsere prinzipiellen Russenfeinde sagen, wenn ich sie ins Innere des Reiches führte, ihnen da einen Blick in das Gemeindewesen erschlösse, und sie mit Staunen daselbst erblickten, was sie nie zu ahnen gewagt: dass die ganze Gemeindeverfassung auf — republikanischen Grundsätzen beruht, dass dort alles aus Urwahlen hervorgeht, und hervorging zu einer Zeit, wo die Masse der deutschen Demokraten noch nicht einmal wusste, was Urwahlen wären. Freilich wissen es die russischen Leibeigenen auch heut noch nicht, aber, ohne zu begreifen, wie das Ding heißt, ohne je ein Wort von Lafayettes unheilvollem. „trône monarchique, environné d'institutions républicaines" gehört zu haben, wählen sie ihre Ältesten, ihre Verwalter, ihre Justiz- und Finanz-Verweser, und ahnen nicht, dass sie, Sklaven, Vorrechte genießen — und das Genossene verdauen — woran die zivilisiertesten Völker sich schon so häufig den Magen verdorben haben.

Der Raum gestattet nicht, hier weiter zu schildern, was Kaiser Nicolai für die wahre Freiheit seines Volkes getan und noch täglich tut; das hier bereits Angeführte dürfte aber wohl hinreichend sein, ihn jedem Unbefangenen im Lichte der wahrsten Liebe zum Volke erscheinen zu lassen. Dass seine Fürsorge ein Eldorado geschaffen, dass kein himmelschreiender Missbrauch der Gewalt, keine empörende Verwahrlosung in der Justiz- und Polizei-Pflege mehr vorwalte, — das wird hoffentlich kein denkender Leser aus dieser Schilderung wahrer Verhältnisse deduzieren wollen; aber die noch herrschenden Missbräuche ändern nichts in meiner Ansicht von des Kaisers Charakter, von seinem emsigen Streben, sein Volk aus dem tiefen Schlamm zu heben, in den es teilweise noch versunken ist, von seiner Wirksamkeit, es zum Selbstbewusstsein, zur Erkenntnis und Übung seiner Menschenrechte zu erziehen, nichts in meiner innersten Überzeugung, dass Kaiser Nicolai der Erste der wahre Vater seines Vaterlandes sei.

Jerrmann, Eduard (1798-1859) deutscher Schauspieler, wirkte 1842 als Oberregisseur am Deutschen Theater in St. Petersburg

Jerrmann, Eduard (1798-1859) deutscher Schauspieler, wirkte 1842 als Oberregisseur am Deutschen Theater in St. Petersburg

Kaiser Nicolaus I. (1796-1855)

Kaiser Nicolaus I. (1796-1855)