Ueber die Verfassung der Juden in den Herzogtümern Mecklenburg

Autor: Winkopp P. A. (?) Herausgeber (Hofkammerrat), Erscheinungsjahr: 1811
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Juden, Schutzjuden,
Aus: Der Rheinische Bund. Eine Zeitschrift historisch-politisch-statistischen Inhalts. Herausgegeben in Gesellschaft sachkundiger Männer von P. A. Winkopp (Hofkammerrat) Band 18. Frankfurt am Main, bei J. C. B. Mohr 1811.

Schon gegen Ablauf des 13ten Jahrhunderts hatten mit der zunehmenden Bevölkerung auch Juden in Mecklenburg sich schon eingefunden. Wahrscheinlich waren sie aus Süddeutschland hierher gekommen. Man findet sie schon 1206 zu Wismar, 1267 zu Boitzenburg, 1279 zu Rostock und 1286 zu Warnemünde. Weil sie nach den damaligen Grundsätzen der herrschenden Kirche im römischen Reiche zu, ihrer Duldung eines besonderen kaiserlichen Schutzes bedurften, auf denselben aber, wie andere Untertanen, nicht durch Kriegsdienste Anspruch machen konnten, so mussten sie ihre Existenz mit baren Abgaben erkaufen und wurden daher von den Kaisern als Servi fiscales behandelt, weshalb sie in Mecklenburg nicht unter dem ordentlichen Gerichtszwang der Stadt, sondern unter dem Regenten, und nicht unter Stadtrecht standen.*)

*) Rudlof pragmatische Geschichte von Mecklenburg, Thl. II. S. 162.
Tychsens Boitzenburgische Nebenstunden, Thl. V. S. .6.


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Deshalb belehnten die Kaiser den Herzog von Mecklenburg in der Belehnung über ihre Länder und deren einzelne Teile und Rechte auch mit den Juden.

Sie mussten den Herzögen Schutzgelder zahlen, kamen jedoch in Wismar schon im 14ten Jahrhundert unter städtische Gerichtsbarkeit und Stadtrechte, konnten dagegen aber auch liegende Gründe, gleich ihren christlichen Mitbürgern erwerben. Rudlof a. a. O. S. 383.

Allein auf Vorstellung der Stadt Wismar ward endlich durch wiederholte Verträge mit den Fürsten im 14ten Jahrhundert die Zahl der in der Stadt ansässigen Schutzjuden auf 2 Familien, die jährlichen Abgaben (census) derselben an den Landesherrn auf 24 Mark Lübisch und die bare Redemtion der Stadtlasten, außer Wachdiensten und Schanzarbeiten, auf 16 Mark Lübisch und die Zinsen und Provisionen, welche sie wöchentlich von den Bürgern nehmen durften, wöchentlich auf 5 Pfennige von jeder Lübischen Mark bestimmt.

Zu Rostock erlaubten die Juden sich sogar 4 Pfennige wöchentlich von jeder Mark, anstatt dass man sonst nur 10 Prozent jährlich nahm. Im Fürstentum Wenden, besonders zu Güstrow und Krakow verhängte der falsche Religionseifer von 1325 bis 1330 harte Verfolgungen über die Juden, weil man sie beschuldigte, geweihte Hostien gemisshandelt zu haben.*)

*) Rudlof a. a. O. S. 383.

Im 15. und 16. Jahrhundert hörte das Verfolgen auf, und die Juden verbreiteten sich immer mehr; auch in den kleinen Städten.

In Röbel nahm ein Jude im Jahr 1472 von 10 Mark Lübisch wöchentlich 10 Pfennige Zinsen, da von 5 Thlr, jährlich 45 S. 4.*)

*) Tychsen a. a. O. Thl. V. S. 20.

In ihrer ferneren Geschichte äußert sich nichts merkwürdiges; ihre Anzahl nahm immer zu, obgleich die Städte dagegen mehrere, obwohl fruchtlose, Vorstellungen machten. Im Jahr 1766 ward endlich bestimmt, dass sie in den Städten keine liegende Grundstücke eigentümlich erwerben sollten, obgleich davon die landesherrliche Dispensation nicht selten erteilt ward. Im 18. Jahrhundert erhielten sie Synagogen an mehreren Orten, eigne Rabbiner und in mehreren Städten eigene schriftliche Konstitutionen. Sie wurden seit der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit einer Humanität behandelt, die in andern Staaten wohl schwerlich übertroffen werden kann; sie wurden auch in Rücksicht auf ihre bürgerliche und sittliche Verbesserung der Gegenstand der Aufmerksamkeit und Fürsorge der Regierungen.

Schwerin - Stadtansicht - Schloss - Hoftheater

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Teterow - vom Kurhaus gesehen

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Warnemünde, Strom, Hafen und Leuchtturm

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Burg Stargard um 1900

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Herzog Johann Albrecht 1.   mit Gemahlin Anna Sophia

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Waren.

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Sülz.

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Sternberg - Marktplatz.

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Röbel.

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Penzlin.

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Plau.

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Rehna um 1830.

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Malchin - Marktplatz.

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Güstrow.

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Goldberg.

Goldberg.

Gadebusch.

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Dömitz.

Dömitz.

Bützow.

Bützow.