Einige Nachrichten von den Juden im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin
Im Schwerinischen wurden im Jahr 1807 geboren 73 Juden, 43 starben und 13 Paar wurden kopuliert. Eine Zählung der Juden ist unsers Wissens daselbst noch nicht geschehen. Es wohnten aber 1808 an Schutzjuden:
in Parchim 10 Schutzjuden mit Familien, in Bruel 7, in Neubuckow 8, in Crivitz 10, in Dömitz 8, in Gadebusch 6, in Grabow 8, in Grevismühlen 6, in Hagenow 11, in Kröpelin 5, in Lüpz 5, in Malchow 5, in Neustadt 4, in Rhena 9, in Schwerin 44, in Sternberg 3, in Waren 20, in Wittenburg 4, in Güstrow 9, in Boitzenburg 7, in Gnoien 9, in Goldberg 9, in Neukalen 7, in Krakow 7, in Lage 6, in Malchin 17, in Marlow 5, in Penzlin 11, in Plau 10, in Ribnitz 11, in Röbel 12, in Schwaan 6, in Stavenhagen 20, in Sülz 4, in Tessin 5, in Teterow 25, in Bützow 15, in Warin 14. = Gesamt 363 Schutzjuden
mit Familien und Knechten, indem jeder Schutzjude befugt ist, sich einige Knechte zu halten. Rechnet man nun auf jeden Schutzjuden 6 Personen, und man könnte vielleicht 7 annehmen, so kommt die gesamte Judenvolksmenge im Herzogtum Mecklenburg Schwerin auf 2.178.
Die Zahl der Juden in beiden Herzogtümern kann man auf 2.800 bis 3.000 annehmen.
In den Seestädten Rostock und Wismar dürfen nach ihrer Verfassung keine Juden wohnen. In Schwerin und Güstrow haben sie Synagogen mit Rabbinern; auch ist zu Schwerin das jüdische Gericht, indem die Juden in Kommunalsachen und in Erbschaftsfällen nach ihren Ritualgesetzen durch das jüdische Gericht gerichtet werden, in welchem der Rabbiner zu Schwerin den Vorsitz hat. In bürgerlichen und Kriminalsachen stehen sie unter den Niedergerichten und von da unter den Landesgerichten, unter welchen die charakterisierten Juden in erster Instanz stehen.
Sie ernähren sich vom Handel. Zunftmäßige Gewerbe haben sie nicht, obwohl sie einige unzünftige Künste treiben. Besonders gibt es unter ihnen einige geschickte Graveurs. Auch im Schwerinischen hat die Regierung sehr humane Grundsätze in Ansehung der Juden aufgestellt.
in Parchim 10 Schutzjuden mit Familien, in Bruel 7, in Neubuckow 8, in Crivitz 10, in Dömitz 8, in Gadebusch 6, in Grabow 8, in Grevismühlen 6, in Hagenow 11, in Kröpelin 5, in Lüpz 5, in Malchow 5, in Neustadt 4, in Rhena 9, in Schwerin 44, in Sternberg 3, in Waren 20, in Wittenburg 4, in Güstrow 9, in Boitzenburg 7, in Gnoien 9, in Goldberg 9, in Neukalen 7, in Krakow 7, in Lage 6, in Malchin 17, in Marlow 5, in Penzlin 11, in Plau 10, in Ribnitz 11, in Röbel 12, in Schwaan 6, in Stavenhagen 20, in Sülz 4, in Tessin 5, in Teterow 25, in Bützow 15, in Warin 14. = Gesamt 363 Schutzjuden
mit Familien und Knechten, indem jeder Schutzjude befugt ist, sich einige Knechte zu halten. Rechnet man nun auf jeden Schutzjuden 6 Personen, und man könnte vielleicht 7 annehmen, so kommt die gesamte Judenvolksmenge im Herzogtum Mecklenburg Schwerin auf 2.178.
Die Zahl der Juden in beiden Herzogtümern kann man auf 2.800 bis 3.000 annehmen.
In den Seestädten Rostock und Wismar dürfen nach ihrer Verfassung keine Juden wohnen. In Schwerin und Güstrow haben sie Synagogen mit Rabbinern; auch ist zu Schwerin das jüdische Gericht, indem die Juden in Kommunalsachen und in Erbschaftsfällen nach ihren Ritualgesetzen durch das jüdische Gericht gerichtet werden, in welchem der Rabbiner zu Schwerin den Vorsitz hat. In bürgerlichen und Kriminalsachen stehen sie unter den Niedergerichten und von da unter den Landesgerichten, unter welchen die charakterisierten Juden in erster Instanz stehen.
Sie ernähren sich vom Handel. Zunftmäßige Gewerbe haben sie nicht, obwohl sie einige unzünftige Künste treiben. Besonders gibt es unter ihnen einige geschickte Graveurs. Auch im Schwerinischen hat die Regierung sehr humane Grundsätze in Ansehung der Juden aufgestellt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Ueber die Verfassung der Juden in den Herzogtümern Mecklenburg